Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sichtbarkeit konkurrierender Saugroboter


Geplante Übernahme von iRobot: Kommission übermittelt Amazon Beschwerdepunkte
Amazon könnte in die Lage versetzt werden und den Anreiz haben, die Wettbewerber von iRobot vom Markt auszuschließen



Die EU-Kommission hat Amazon von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass die geplante Übernahme von iRobot den Wettbewerb auf dem Markt für Saugroboter einschränken könnte. Amazon betreibt einen Online-Marktplatz (die "Amazon Stores"), auf dem Einzelhändler Produkte (einschließlich Saugrobotern) bewerben und verkaufen können. Gleichzeitig ist Amazon auch selbst auf seinen Amazon Stores als Einzelhändler tätig und vertreibt verschiedene eigene Produkte (einschließlich Saugrobotern). iRobot produziert Saugroboter und verkauft sie u. a. über den Online-Marktplatz von Amazon.

Am 6. Juli 2023 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die Übernahme von iRobot durch Amazon den Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung und Lieferung von Saugrobotern einschränken könnte, und ob sie Amazon die Möglichkeit verschaffen würde, ihre Position auf dem Markt für Online-Marktplätze für Drittverkäufer (und damit verbundene Werbedienstleistungen) und/oder anderen datenbezogenen Märkten auszubauen.

Aufgrund dieser eingehenden Untersuchung befürchtet die Kommission, dass Amazon den Wettbewerb auf den Märkten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und/oder auf den nationalen Märkten für Saugroboter einschränken könnte, indem es konkurrierenden Anbietern dieser Saugroboter erschwert, in einen wirksamen Wettbewerb zu Amazon zu treten. Im Einzelnen stellte die Kommission Folgendes fest:

>> Amazon könnte in die Lage versetzt werden und den Anreiz haben, die Wettbewerber von iRobot vom Markt auszuschließen, indem es sie daran hindert, Saugroboter auf dem Online-Marktplatz von Amazon zu verkaufen, und/oder ihnen den Zugang zum Online-Marktplatz durch verschiedene Strategien erschwert. Möglich wären folgende Strategien:
a) Streichung konkurrierender Saugroboter von der Liste der Suchergebnisse,
b) Verringerung der Sichtbarkeit konkurrierender Saugroboter sowohl in den Ergebnissen der nicht bezahlten (d. h. organischen) Suche als auch der bezahlten Suche (d. h. Werbung) auf dem Marktplatz von Amazon,
c) Beschränkung der Sichtbarkeit konkurrierender Produkte in verknüpften Anzeigefenstern (wie "andere Produkte, die Ihnen gefallen könnten") oder ihrer Verknüpfung mit Kaufempfehlungen (wie "Empfohlen von Amazon" oder "ist Alexa-kompatibel"), und/oder d) direkte oder indirekte Erhöhung der Kosten für die Wettbewerber von iRobot, wenn diese ihre Saugroboter auf dem Marktplatz von Amazon bewerben oder verkaufen möchten. Amazon könnte in der Lage sein, den Markt gegenüber Konkurrenten von iRobot abzuschotten, da der Online-Marktplatz von Amazon ein besonders wichtiger Kanal für den Verkauf von Saugrobotern in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien ist.
Die Abnehmer in diesen Ländern stützen sich sowohl bei der Produktfindung als auch bei ihrer endgültigen Kaufentscheidung ganz besonders auf Amazon.

>> Amazon könnte einen deswegen einen Anreiz verspüren, die Konkurrenten von iRobot abzuschotten, weil dies wirtschaftlich rentabel sein könnte. Die Gewinne für das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen durch zusätzliche Verkäufe von Saugrobotern von iRobot wären wahrscheinlich höher als die Verluste durch geringere Verkäufe konkurrierender Saugroboter und anderer verbundener Produkte auf den Amazon-Marktplätzen. Neben diesen Gewinnen würde das Unternehmen Vorteile aus zusätzlichen Daten ziehen, die von den iRobot-Nutzern erhoben wurden.

>> Solche Abschottungsstrategien könnten den Wettbewerb auf dem Saugroboter-Markt einschränken, was die Verbraucher in Form höherer Preise, schlechterer Qualität und weniger Innovation spüren würden.

Die Kommission hat eine umfassende Untersuchung durchgeführt, um Aufschluss über den Markt und die möglichen Auswirkungen des Zusammenschlusses zu erhalten. Diese Untersuchung umfasste unter anderem die Analyse der von den fusionierenden Unternehmen vorgelegten internen Dokumente und die Einholung von Stellungnahmen von Marktteilnehmern wie Anbietern von Saugrobotern und anderen Smart-Home-Geräten sowie konkurrierender Online-Verkaufskanäle.

Im Rahmen des Vor- und des Hauptprüfverfahrens hat die Kommission eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet und wird diese Zusammenarbeit bis zum Abschluss des Hauptprüfverfahrens fortsetzen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.11.23
Newsletterlauf: 05.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen