Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa » Europäische Kommission

Sichtbarkeit konkurrierender Saugroboter


Geplante Übernahme von iRobot: Kommission übermittelt Amazon Beschwerdepunkte
Amazon könnte in die Lage versetzt werden und den Anreiz haben, die Wettbewerber von iRobot vom Markt auszuschließen



Die EU-Kommission hat Amazon von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass die geplante Übernahme von iRobot den Wettbewerb auf dem Markt für Saugroboter einschränken könnte. Amazon betreibt einen Online-Marktplatz (die "Amazon Stores"), auf dem Einzelhändler Produkte (einschließlich Saugrobotern) bewerben und verkaufen können. Gleichzeitig ist Amazon auch selbst auf seinen Amazon Stores als Einzelhändler tätig und vertreibt verschiedene eigene Produkte (einschließlich Saugrobotern). iRobot produziert Saugroboter und verkauft sie u. a. über den Online-Marktplatz von Amazon.

Am 6. Juli 2023 leitete die Kommission eine eingehende Untersuchung ein, um zu prüfen, ob die Übernahme von iRobot durch Amazon den Wettbewerb auf dem Markt für die Herstellung und Lieferung von Saugrobotern einschränken könnte, und ob sie Amazon die Möglichkeit verschaffen würde, ihre Position auf dem Markt für Online-Marktplätze für Drittverkäufer (und damit verbundene Werbedienstleistungen) und/oder anderen datenbezogenen Märkten auszubauen.

Aufgrund dieser eingehenden Untersuchung befürchtet die Kommission, dass Amazon den Wettbewerb auf den Märkten des Europäischen Wirtschaftsraums (EWR) und/oder auf den nationalen Märkten für Saugroboter einschränken könnte, indem es konkurrierenden Anbietern dieser Saugroboter erschwert, in einen wirksamen Wettbewerb zu Amazon zu treten. Im Einzelnen stellte die Kommission Folgendes fest:

>> Amazon könnte in die Lage versetzt werden und den Anreiz haben, die Wettbewerber von iRobot vom Markt auszuschließen, indem es sie daran hindert, Saugroboter auf dem Online-Marktplatz von Amazon zu verkaufen, und/oder ihnen den Zugang zum Online-Marktplatz durch verschiedene Strategien erschwert. Möglich wären folgende Strategien:
a) Streichung konkurrierender Saugroboter von der Liste der Suchergebnisse,
b) Verringerung der Sichtbarkeit konkurrierender Saugroboter sowohl in den Ergebnissen der nicht bezahlten (d. h. organischen) Suche als auch der bezahlten Suche (d. h. Werbung) auf dem Marktplatz von Amazon,
c) Beschränkung der Sichtbarkeit konkurrierender Produkte in verknüpften Anzeigefenstern (wie "andere Produkte, die Ihnen gefallen könnten") oder ihrer Verknüpfung mit Kaufempfehlungen (wie "Empfohlen von Amazon" oder "ist Alexa-kompatibel"), und/oder d) direkte oder indirekte Erhöhung der Kosten für die Wettbewerber von iRobot, wenn diese ihre Saugroboter auf dem Marktplatz von Amazon bewerben oder verkaufen möchten. Amazon könnte in der Lage sein, den Markt gegenüber Konkurrenten von iRobot abzuschotten, da der Online-Marktplatz von Amazon ein besonders wichtiger Kanal für den Verkauf von Saugrobotern in Frankreich, Deutschland, Italien und Spanien ist.
Die Abnehmer in diesen Ländern stützen sich sowohl bei der Produktfindung als auch bei ihrer endgültigen Kaufentscheidung ganz besonders auf Amazon.

>> Amazon könnte einen deswegen einen Anreiz verspüren, die Konkurrenten von iRobot abzuschotten, weil dies wirtschaftlich rentabel sein könnte. Die Gewinne für das aus dem Zusammenschluss hervorgehende Unternehmen durch zusätzliche Verkäufe von Saugrobotern von iRobot wären wahrscheinlich höher als die Verluste durch geringere Verkäufe konkurrierender Saugroboter und anderer verbundener Produkte auf den Amazon-Marktplätzen. Neben diesen Gewinnen würde das Unternehmen Vorteile aus zusätzlichen Daten ziehen, die von den iRobot-Nutzern erhoben wurden.

>> Solche Abschottungsstrategien könnten den Wettbewerb auf dem Saugroboter-Markt einschränken, was die Verbraucher in Form höherer Preise, schlechterer Qualität und weniger Innovation spüren würden.

Die Kommission hat eine umfassende Untersuchung durchgeführt, um Aufschluss über den Markt und die möglichen Auswirkungen des Zusammenschlusses zu erhalten. Diese Untersuchung umfasste unter anderem die Analyse der von den fusionierenden Unternehmen vorgelegten internen Dokumente und die Einholung von Stellungnahmen von Marktteilnehmern wie Anbietern von Saugrobotern und anderen Smart-Home-Geräten sowie konkurrierender Online-Verkaufskanäle.

Im Rahmen des Vor- und des Hauptprüfverfahrens hat die Kommission eng mit anderen Wettbewerbsbehörden zusammengearbeitet und wird diese Zusammenarbeit bis zum Abschluss des Hauptprüfverfahrens fortsetzen. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 30.11.23
Newsletterlauf: 05.03.24


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen