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Zusammenschluss behindere Innovationen


Europäische Kommission genehmigt Plan von Illumina zur Rückabwicklung der Übernahme von Grail
Die Kommission stellte fest, dass der Plan, der verschiedene mögliche Veräußerungsmethoden vorsieht, alle Voraussetzungen erfüllt, die sie in ihrem Beschluss zur Auferlegung von Wiederherstellungsmaßnahmen in Bezug auf Illumina und Grail festgelegt hatte



Die Europäische Kommission hat das Vorhaben von Illumina zur Veräußerung von Grail nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt, nachdem die Kommission Illumina im Oktober 2023 angeordnet hatte, die vollzogene Übernahme von Grail rückgängig zu machen und den vorherigen Zustand wiederherzustellen. Im September 2022 hatte die Kommission die Übernahme von Grail durch Illumina untersagt, weil sie Bedenken hatte, dass der Zusammenschluss Innovationen behindern und die Auswahl auf dem neu entstehenden Markt für Bluttests zur Krebsfrüherkennung einschränken würde.

Illumina und Grail hatten den Zusammenschluss während der eingehenden Prüfung der Kommission rechtswidrig vollzogen und damit gegen die EU-Fusionskontrollvorschriften verstoßen. Daher verhängte die Kommission im Juli 2023 gegen beide Unternehmen eine Geldbuße. Im Oktober 2023 ordnete sie Maßnahmen an, mit denen Illumina verpflichtet wurde, Grail zu veräußern, um die Wettbewerbssituation von vor dem Vollzug des Zusammenschlusses wiederherzustellen. Im Rahmen der Wiederherstellungsmaßnahmen musste Illumina der Kommission einen Plan zur Veräußerung von Grail zur Genehmigung vorlegen.

Beschluss zur Genehmigung des Veräußerungsplans
Mit dem heutigen Beschluss hat die Kommission den von Illumina vorgelegten Plan zur Veräußerung von Grail genehmigt. Der Veräußerungsplan sieht im Einklang mit den Wiederherstellungsmaßnahmen vor, dass Illumina eine geeignete Veräußerungsmethode wählen kann (entweder über eine Verkaufsvereinbarung oder eine Kapitalmarkttransaktion).

Die Kommission stellte fest, dass der Plan, der verschiedene mögliche Veräußerungsmethoden vorsieht, alle Voraussetzungen erfüllt, die sie in ihrem Beschluss zur Auferlegung von Wiederherstellungsmaßnahmen in Bezug auf Illumina und Grail festgelegt hatte:
>> Grail wird genauso unabhängig von Illumina sein wie vor der Übernahme. Dadurch wird die mögliche Beeinträchtigung des Wettbewerbs beseitigt, die sich aus der Fähigkeit und dem Anreiz von Illumina ergibt, Erfolge der Wettbewerber von Grail zu verzögern bzw. diese Wettbewerber zu benachteiligen.
>> Der Veräußerungsplan gewährleistet, dass Grail nach der Veräußerung genau wie vor der Übernahme durch Illumina als rentables und wettbewerbsfähiges Unternehmen agieren kann. So wird sichergestellt, dass der Innovationswettbewerb zwischen Grail und seinen Wettbewerbern unter ähnlichen Bedingungen wie vor dem Zusammenschluss fortgesetzt werden kann.
>> Die im Veräußerungsplan vorgesehenen Veräußerungsmöglichkeiten können zeitnah, innerhalb strikter Fristen und mit hinreichender Sicherheit ausgeübt werden, sodass die Situation von vor dem Zusammenschluss rasch wiederhergestellt werden kann.

Daher beschloss die Kommission, den Veräußerungsplan von Illumina zu genehmigen.

Der Veräußerungsplan lässt die Übergangsmaßnahmen unberührt, die Illumina und Grail einhalten müssen, bis Illumina das Vorhaben gemäß der im Oktober 2023 ergangenen Anordnung der Kommission rückgängig gemacht hat, und bestätigt die Anwendbarkeit der Übergangsmaßnahmen bis zum Abschluss der Veräußerung. Durch die Maßnahmen wird sichergestellt, dass Illumina und Grail bis zur vollständigen Rückabwicklung des Zusammenschlusses getrennt bleiben, sodass eine weitere Integration von Grail in die Geschäftstätigkeit von Illumina und somit eine nicht wieder gutzumachende Beeinträchtigung des Wettbewerbs verhindert wird.

Unternehmen und Produkte
Illumina ist ein in den USA ansässiges, weltweit tätiges Genomikunternehmen, das Sequenzierungssysteme der nächsten Generation (NGS) entwickelt, herstellt und vermarktet, u. a. Sequenzierungsinstrumente, Verbrauchsmaterialien und damit verbundene Dienstleistungen. Bei den NGS-Systemen von Illumina handelt es sich um Medizinprodukte, die in einer Vielzahl von Anwendungen eingesetzt werden. Im Onkologiebereich werden sie von Kunden genutzt, die Bluttests für die Krebserkennung oder die Auswahl geeigneter Krebstherapien entwickeln und durchführen.

Das ebenfalls in den USA ansässige Unternehmen Grail ist in der Gesundheitsbranche tätig und entwickelt auf Genomsequenzierung und Datentools gestützte Bluttests für die Onkologie. Das Vorzeigeprodukt von Grail ist "Galleri", ein Test zur Früherkennung zahlreicher Krebsarten bei asymptomatischen Patienten anhand einer Blutprobe. Im April 2021 nahm Grail in begrenztem Umfang den Vertrieb von Galleri in den USA auf. Zwei weitere Produkte von Grail befinden sich derzeit in der Entwicklung: i) eine Diagnosehilfe für Krebstests zur Bestätigung einer Krebsdiagnose bei symptomatischen Patienten und ii) ein Test zur Erkennung minimaler Resterkrankungen, um einen etwaigen Rückfall nach einer Krebsbehandlung feststellen zu können. Grail war 2016 von Illumina gegründet und noch im selben Jahr ausgegliedert worden.

Hintergrund
Das Fusionskontrollverfahren Illumina/Grail
Die Kommission gab am 19. April 2021 einem Verweisungsantrag von sechs Mitgliedstaaten statt und übernahm die Überprüfung der geplanten Übernahme von Grail durch Illumina. Am 22. Juli 2021 leitete sie eine eingehende Prüfung ein. Am 13. Juli 2022 bestätigte das Gericht der Europäischen Union die Zuständigkeit der Kommission für die Überprüfung des Zusammenschlusses.

Illumina gab noch während des laufenden Prüfverfahrens der Kommission öffentlich bekannt, die Übernahme von Grail vollzogen zu haben. Daraufhin ordnete die Kommission am 29. Oktober 2021 einstweilige Maßnahmen an, um sicherzustellen, dass Illumina und Grail bis zum Abschluss des Fusionskontrollverfahrens durch die Kommission getrennt bleiben.

Am 6. September 2022 untersagte die Kommission die bereits vollzogene Übernahme von Grail durch Illumina wegen Bedenken, dass der Zusammenschluss Innovationen behindern und die Auswahl auf dem neu entstehenden Markt für Bluttests zur Krebsfrüherkennung einschränken würde. Nach diesem Verbotsbeschluss verlängerte die Kommission die einstweiligen Maßnahmen am 28. Oktober 2022 und passte sie an.

Am 5. Dezember 2022 übermittelte die Kommission Illumina und Grail eine Mitteilung der Beschwerdepunkte, in der sie die Wiederherstellungsmaßnahmen darlegte, die sie anzuordnen beabsichtigte.

Am 12. Juli 2023 belegte die Kommission Illumina und Grail mit einer Geldbuße in Höhe von 432 Mio. EUR bzw. 1000 EUR, weil diese mit dem Vollzug der Übernahme vor der Genehmigung vonseiten der Kommission gegen die EU-Fusionskontrollvorschriften verstoßen hatten.

Am 12. Oktober 2023 schließlich legte die Kommission die Wiederherstellungsmaßnahmen fest, nach denen Illumina Grail veräußern und den Zustand von vor dem Vollzug der Übernahme wiederherstellen musste. Konkret ordnete die Kommission folgende Maßnahmen an: i) Veräußerungsmaßnahmen, denen zufolge Illumina die Übernahme von Grail rückgängig machen musste, und ii) Übergangsmaßnahmen, die für Illumina und Grail gelten, bis Illumina die Übernahme rückgängig gemacht hat.

Verfahrenshintergrund
Das Verbot, ein anmeldepflichtiges Vorhaben zu vollziehen, bevor es angemeldet oder mit dem Binnenmarkt für vereinbar erklärt wurde, ist in Artikel 7 Absatz 1 der EU-Fusionskontrollverordnung verankert. Dieses Durchführungsverbot verhindert, dass Zusammenschlüsse möglicherweise irreparable negative Auswirkungen auf den Wettbewerb haben und zu einer unumkehrbaren Verflechtung der beteiligten Unternehmen führen, bevor das Ergebnis der Prüfung der Kommission vorliegt.

Die Einhaltung des Durchführungsverbots ist für die Rechtssicherheit unabdingbar, ermöglicht es der Kommission, die Auswirkungen von Zusammenschlüssen auf den Markt sorgfältig zu prüfen, und verhindert, dass Zusammenschlüsse die Wettbewerbsstruktur des Marktes negativ beeinflussen. So wirken die Marktkräfte zum Nutzen der Verbraucher. In Fällen, in denen das Durchführungsverbot nicht eingehalten wird und die Kommission dann beschließt, den Zusammenschluss zu untersagen, müssen Maßnahmen ergriffen werden, um den Zustand von vor dem Zusammenschluss wiederherzustellen.

Wenn die Kommission feststellt, dass ein Zusammenschluss bereits vollzogen wurde, und dieser Zusammenschluss für mit dem Binnenmarkt unvereinbar erklärt wird, kann sie nach Artikel 8 Absatz 4 Buchstabe a der EU-Fusionskontrollverordnung geeignete Maßnahmen ergreifen, um den Zustand von vor dem Vollzug des Zusammenschlusses wiederherzustellen.

Wenn ein Unternehmen den Maßnahmen zur Wiederherstellung des Zustands von vor dem Zusammenschluss nicht nachkommt, kann die Kommission nach Artikel 15 der EU-Fusionskontrollverordnung Zwangsgelder verhängen, die bis zu 5 Prozent des durchschnittlichen täglichen Gesamtumsatzes des Unternehmens ausmachen können. Darüber hinaus können gegen Unternehmen, die den Wiederherstellungsmaßnahmen nicht nachkommen, nach Artikel 14 der EU-Fusionskontrollverordnung Geldbußen von bis zu 10 Prozent ihres weltweiten Jahresumsatzes verhängt werden. (EU-Kommission: ra)

eingetragen: 18.04.24
Newsletterlauf: 20.06.24


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