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Rechtsvorschriften für Industrieemissionen


EU erlässt strengere Bestimmungen für Industrieemissionen
Mehr Gleichheit bei den Wettbewerbsbedingungen in der Industrie


(12.11.10) - Die jetzt erlassenen neuen EU-Rechtsvorschriften sollen die Industrieemissionen von Großfeuerungsanlagen in der EU reduzieren und damit eine Reihe von Vorteilen für Umwelt und Gesundheit schaffen, wie beispielsweise eine Verringerung der Zahl vorzeitiger Todesfälle um 13 000 pro Jahr.

Diese strengeren Rechtsvorschriften für Industrieemissionen wurden im Dezember 2007 von der Kommission vorgeschlagen. Die neuen Bestimmungen führen außerdem zu erheblichen Einsparungen durch verminderte Verwaltungskosten und mehr Gleichheit bei den Wettbewerbsbedingungen in der Industrie.

EU-Umweltkommissar Janez Potočnik erklärte: "Der Erlass der neuen Richtlinie für Industrieemissionen durch den Rat stellt einen Meilenstein in der Verringerung der Umweltbelastung durch Industriebetriebe in der EU dar. Die Richtlinie wird dazu beitragen, die EU-Bürger angemessen vor Verschmutzungen durch Industrieanlagen zu schützen. Sie wird den bisherigen gesetzlichen Rahmen erheblich stärken, Luft- und sonstige Umweltverschmutzungen weiter verringern und eine wichtige Triebkraft in der Öko-Innovation werden."

Verstärkte Anwendung der besten verfügbaren Techniken
Die Richtlinie über Industrieemissionen aktualisiert und vereint sieben bereits existierende Rechtsakte.

Die verstärkte Anwendung der besten verfügbaren Techniken (BVT) bildet das Kernstück der neuen Richtlinie und macht die BVT-Schlussfolgerungen damit zum Bezugspunkt für die Genehmigungsverfahren. Im Vorschlag wurden die Emissionsgrenzwerte für Großfeuerungsanlagen innerhalb der EU überarbeitet, um sie in Einklang mit den BVT zu bringen.

Diese Anforderungen sollen sicherstellen, dass die Betreiber von Industrieanlagen die BVT einheitlicher anwenden und dass somit mehr Gleichheit bei den Wettbewerbsbedingungen in der Industrie geschaffen wird.

Nach Ansicht der Kommission sind die BVT-Schlussfolgerungen für eine klare, verbindliche und transparente Durchführung der BVT in allen Mitgliedstaaten von entscheidender Bedeutung.

Förderung der Öko-Innovation und Verringerung von unnötigem Aufwand für Betreiber
Durch die gestärkte Rolle der BVT werden klare Signale an die Industrie gesendet, um sicherzustellen, dass Bemühungen um eine hohe Umweltleistung gemäß den BVT-Schlussfolgerungen mit möglichst geringem Kostenaufwand unternommen werden. Außerdem fordert die Richtlinie die Mitgliedstaaten zur aktiven Förderung von neuen Techniken auf, womit ein Kreislauf kontinuierlicher Verbesserungen der Umweltleistung der Industrie in der EU in Gang gesetzt wird.

In der Erkenntnis, dass unnötiger Verwaltungsaufwand nicht förderlich für die europäische Industrie und ihre Wettbewerbsfähigkeit auf dem globalen Markt ist, zielt die Richtlinie darauf ab, diese Verwaltungskosten auf EU-Ebene um 32 Mio. Euro pro Jahr zu vermindern. Zudem wird die Kommission weiterhin mit den Mitgliedstaaten zusammenarbeiten, um unnötige Verwaltungskosten bei der Umsetzung der Richtlinie in den nächsten Jahren auf nationaler Ebene zu vermeiden.

Verminderung der Emissionen von Großfeuerungsanlagen
Obwohl die Emissionen in den vergangenen 20 Jahren deutlich vermindert werden konnten, sind die mit fossilen Brennstoffen betriebenen Feuerungsanlagen im Energiesektor immer noch eine der größten Quellen von Luftschadstoffen. Um die Anwendung der BVT sicherzustellen, werden in der Richtlinie strengere Emissionsgrenzwerte für die größten Anlagen in der EU festgelegt.

Durch die Emissionsverminderung können Kosten von 7-28 Mrd. Euro pro Jahr eingespart werden und die Zahl vorzeitiger Todesfälle wird um 13 000 pro Jahr verringert. Diese Angaben beziehen sich auf Einsparungen aufgrund verringerter gesundheitlicher Belastungen der EU-Bürger durch Schadstoffe aus Großfeuerungsanlagen nach Berücksichtigung der Umsetzungskosten für die Betreiber (wie beispielsweise die Installation von Abgasreinigungsanlagen).

Während die Richtlinie sicherstellt, dass diese Industrieanlagen ihre Schadstoffemissionen erheblich vermindern, bietet sie gleichzeitig genügend Flexibilität, um die kurz- und langfristige Sicherheit der Energieversorgung in der EU zu gewährleisten.

Verbesserung der Instrumente zur Kontrolle und Durchsetzung der Vorschriften
Die neue Richtlinie sieht eine Reihe von verbesserten Mechanismen vor, mit denen die Mitgliedstaaten die Einhaltung der neuen Rechtsvorschriften kontrollieren und durchsetzen. Die Bestimmungen zur Emissionsüberwachung und Berichterstattung sowie die Bestimmungen über Umweltinspektionen wurden stark erweitert. Auch der Zugang der Öffentlichkeit zu Informationen wurde verbessert. Die nun klarer gefassten Durchführungsanforderungen an die Mitgliedstaaten werden die Aufgabe der Kommission, die vollständige Anwendung der Richtlinie sicherzustellen, erleichtern.

Weitere Schritte
Die Richtlinie tritt 20 Tage nach ihrer Veröffentlichung im Amtsblatt der Europäischen Union in Kraft, welche noch vor Ende 2010 erwartet wird. Den Mitgliedstaaten wird dann eine Frist von zwei Jahren gegeben, um die Richtlinie in innerstaatliches Recht umzusetzen und mit der Durchführung der neuen Rechtsvorschriften zu beginnen.

Für weitere Informationen siehe:
http://ec.europa.eu/environment/air/pollutants/stationary/index.htm
(Europäische Union: ra)


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