Transparenz und Integrität im Lobbyismus
Europäischer Ombudsmann: Kommission sollte Genauigkeit und Kontrolle des "Transparenzregisters" verbessern
Die Europäische Kommission startete 2008 ein Register für Lobbyisten, um die EU-Entscheidungsprozesse transparenter zu machen
(06.08.13) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die EU-Kommission aufgerufen, bei der Überarbeitung des "Transparenzregisters" den OECD-Grundsätzen für Transparenz und Integrität im Lobbyismus zu folgen. Dies umfasst eine bessere Anleitung für Unternehmen und Organisationen, die sich eintragen, um sicherzustellen, dass die angegebenen Informationen korrekt sind. Die NGO Friends of the Earth Europe hatte sich über die Art und Weise beschwert, wie die Kommission mit mutmaßlich falschen Angaben zweier Großkonzerne umging. Das "Transparenzregister" enthält Informationen über EU-Lobbyisten, die unterschiedlichen Interessen, die vertretenen werden, und über die Beträge, die für Lobbyismus-Aktivitäten ausgegeben werden.
Mutmaßlich falsche Angaben zweier Großkonzerne
Die Europäische Kommission startete 2008 ein Register für Lobbyisten, um die EU-Entscheidungsprozesse transparenter zu machen und der Öffentlichkeit deutlich zu machen, wer versucht, die Entscheidungsträger in der EU zu beeinflussen. 2011 wurde es durch das "Transparenzregister" ersetzt, das die Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament betreibt. Bislang haben sich etwa 5600 Unternehmen, NGOs und andere Lobbyisten eingetragen. Das Register wird derzeit überarbeitet.
Friends of the Earth Europe beschwerte sich 2010 bei der Kommission, zwei Großkonzerne hätten ein viel zu niedriges EU-Lobbybudget angegeben. Die NGO beklagte sich später beim Ombudsmann, die Kommission habe ihre Beschwerde nicht ordentlich bearbeitet und den Zugang zu allen relevanten Dokumenten verweigert.
Der Kommission zufolge war die Beschwerde über die Angaben der Großkonzerne unbegründet. Sie habe außerdem den größtmöglichen Zugang zu den relevanten Dokumenten gewährt.
Nach seiner Untersuchung stellte der Ombudsmann fest, dass die Kommission alles getan hatte, um die Beschwerden zu untersuchen, und dass ihre Schlussfolgerungen plausibel waren. Er kritisierte jedoch das Versäumnis der Kommission, der NGO ausreichend zu erklären, warum sie ihre Argumente zurückwies. Der Ombudsmann rief die Kommission dazu auf, bei der Überarbeitung des Registers den OECD-Grundsätzen für Transparenz und Integrität im Lobbyismus zu folgen. Dies umfasst nicht nur eine bessere Anleitung für Unternehmen oder Organisationen, die sich eintragen, sondern auch eine bessere Kontrolle und Vergleichbarkeit der Daten in dem Register.
Der Ombudsmann kritisierte auch die Art und Weise, wie die Kommission mit dem Antrag auf Zugang zu Dokumenten umging. Er empfahl der Institution außerdem, Lobbyisten und andere Interessensvertreter, die sie trifft, systematisch über ihre Absicht zu informieren, ihre Namen zu veröffentlichen, sollte es Anfragen nach Zugang zu ihren Lobbyaktivitäten geben.
Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/decision.faces/en/50729/html.bookmark
(Europäischer Ombudsmann: ra)
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