Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

Transparenz und Integrität im Lobbyismus


Europäischer Ombudsmann: Kommission sollte Genauigkeit und Kontrolle des "Transparenzregisters" verbessern
Die Europäische Kommission startete 2008 ein Register für Lobbyisten, um die EU-Entscheidungsprozesse transparenter zu machen


(06.08.13) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die EU-Kommission aufgerufen, bei der Überarbeitung des "Transparenzregisters" den OECD-Grundsätzen für Transparenz und Integrität im Lobbyismus zu folgen. Dies umfasst eine bessere Anleitung für Unternehmen und Organisationen, die sich eintragen, um sicherzustellen, dass die angegebenen Informationen korrekt sind. Die NGO Friends of the Earth Europe hatte sich über die Art und Weise beschwert, wie die Kommission mit mutmaßlich falschen Angaben zweier Großkonzerne umging. Das "Transparenzregister" enthält Informationen über EU-Lobbyisten, die unterschiedlichen Interessen, die vertretenen werden, und über die Beträge, die für Lobbyismus-Aktivitäten ausgegeben werden.

Mutmaßlich falsche Angaben zweier Großkonzerne
Die Europäische Kommission startete 2008 ein Register für Lobbyisten, um die EU-Entscheidungsprozesse transparenter zu machen und der Öffentlichkeit deutlich zu machen, wer versucht, die Entscheidungsträger in der EU zu beeinflussen. 2011 wurde es durch das "Transparenzregister" ersetzt, das die Kommission zusammen mit dem Europäischen Parlament betreibt. Bislang haben sich etwa 5600 Unternehmen, NGOs und andere Lobbyisten eingetragen. Das Register wird derzeit überarbeitet.

Friends of the Earth Europe beschwerte sich 2010 bei der Kommission, zwei Großkonzerne hätten ein viel zu niedriges EU-Lobbybudget angegeben. Die NGO beklagte sich später beim Ombudsmann, die Kommission habe ihre Beschwerde nicht ordentlich bearbeitet und den Zugang zu allen relevanten Dokumenten verweigert.

Der Kommission zufolge war die Beschwerde über die Angaben der Großkonzerne unbegründet. Sie habe außerdem den größtmöglichen Zugang zu den relevanten Dokumenten gewährt.

Nach seiner Untersuchung stellte der Ombudsmann fest, dass die Kommission alles getan hatte, um die Beschwerden zu untersuchen, und dass ihre Schlussfolgerungen plausibel waren. Er kritisierte jedoch das Versäumnis der Kommission, der NGO ausreichend zu erklären, warum sie ihre Argumente zurückwies. Der Ombudsmann rief die Kommission dazu auf, bei der Überarbeitung des Registers den OECD-Grundsätzen für Transparenz und Integrität im Lobbyismus zu folgen. Dies umfasst nicht nur eine bessere Anleitung für Unternehmen oder Organisationen, die sich eintragen, sondern auch eine bessere Kontrolle und Vergleichbarkeit der Daten in dem Register.

Der Ombudsmann kritisierte auch die Art und Weise, wie die Kommission mit dem Antrag auf Zugang zu Dokumenten umging. Er empfahl der Institution außerdem, Lobbyisten und andere Interessensvertreter, die sie trifft, systematisch über ihre Absicht zu informieren, ihre Namen zu veröffentlichen, sollte es Anfragen nach Zugang zu ihren Lobbyaktivitäten geben.

Die vollständige Entscheidung finden Sie unter:
http://www.ombudsman.europa.eu/en/cases/decision.faces/en/50729/html.bookmark
(Europäischer Ombudsmann: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen