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REACH-Verordnung und REACH-Compliance


Ombudsmann begrüßt Maßnahmen der Europäischen Chemikalienagentur zur Vermeidung von Interessenskonflikten
Der Ombudsmann forderte außerdem mehr Transparenz bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten und der Veröffentlichung der Namen von Mitgliedern ihrer Personalauswahl-Ausschüsse


(16.07.13) - Der Europäische Ombudsmann, P. Nikiforos Diamandouros, hat die positive Reaktion der Europäischen Chemikalienagentur (ECHA) auf seine Verbesserungsvorschläge für ihre Verwaltung begrüßt. Seine Vorschläge betrafen mögliche Interessenskonflikte, die Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten und Informationen für Vertragspartner und Teilnehmer an Ausschreibungen. Der Ombudsmann machte diese Vorschläge nach seinem Besuch bei der ECHA. Die Agentur ergriff die nötigen Maßnahmen, um sie umzusetzen.

ECHA setzt eine Reihe von Verbesserungsvorschlägen des Ombudsmannes um
Die Europäische Chemikalienagentur hat ihren Sitz in Helsinki und wurde im Rahmen der REACH-Verordnung zur Registrierung, Bewertung, Zulassung und Beschränkung von Chemikalien gegründet. Die Verordnung wurde zum Schutz der menschlichen Gesundheit und der Umwelt vor den Risiken, die durch Chemikalien entstehen können, erlassen. Sie bezweckt zudem, die Wettbewerbsfähigkeit der chemischen Industrie in der EU zu erhöhen.

Das Besuchsprogramm des Ombudsmanns bei den EU-Agenturen dient dazu sicherzustellen, dass sie die Prinzipien guter Verwaltung, wie z.B. Transparenz und hohe ethische Standards, respektieren. Er besuchte die ECHA im Oktober 2012 und machte hinterher eine Reihe von Vorschlägen.

Er forderte die Agentur auf, ihre Verfahren zur Vermeidung möglicher Interessenskonflikte bei ihren Mitarbeitern und den Mitgliedern ihrer Widerspruchskammer ("Board of Appeal") zu verbessern. Dieser Vorschlag bezog sich auch auf Erkenntnisse des Europäischen Rechnungshofes in einem kürzlich veröffentlichten Bericht.

Der Ombudsmann forderte außerdem mehr Transparenz bei der Bearbeitung von Anträgen auf Zugang zu Dokumenten und der Veröffentlichung der Namen von Mitgliedern ihrer Personalauswahl-Ausschüsse. Er schlug der Agentur vor, nicht nur in ihrem Kodex für gute Verwaltungspraxis, sondern auch im Kontakt mit ihren Vertragspartnern und den Teilnehmern an Ausschreibungen, Bezug auf den Ombudsmann zu nehmen.

Die Agentur führte in ihrer Antwort konkrete Maßnahmen zur Umsetzung der Vorschläge des Ombudsmanns auf. Dazu gehören neue Verfahren zur Vermeidung von Interessenskonflikten und Maßnahmen, um mehr Transparenz zu gewährleisten.

Der Ombudsmann kam zu dem Schluss, dass die ECHA angemessene Schritte unternommen hat, um seine Vorschläge umzusetzen, und lobte sie dafür. (Europäische Ombudsmann: ra)


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