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Richtlinie über Netz- & Informationssicherheit


Rat nimmt EU-weite Vorschriften über Cybersicherheit an
Jedes EU-Land ist verpflichtet, eine oder mehrere nationale Behörden zu benennen und eine Strategie zur Bewältigung von Bedrohungen durch Cyberkriminalität festzulegen



Der Rat hat am 17. Mai neue Vorschriften zur Verstärkung der Sicherheit von Netz- und Informationssystemen in der EU förmlich angenommen. Die Richtlinie über Netz- und Informationssicherheit (NIS-Richtlinie) wird die Zusammenarbeit zwischen den Mitgliedstaaten in der zentralen Frage der Cybersicherheit verstärken. Sie erlegt den Betreibern wesentlicher Dienste (in kritischen Sektoren wie Energie, Verkehr, Gesundheit und Finanzen) und den Anbietern digitaler Dienste (Online-Marktplätze, Online-Suchmaschinen und Cloud Computing-Dienste) Sicherheitspflichten auf. Jedes EU-Land ist ferner verpflichtet, eine oder mehrere nationale Behörden zu benennen und eine Strategie zur Bewältigung von Bedrohungen durch Cyberkriminalität festzulegen.

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Der niederländische Vorsitz hat zusammen mit der Agentur der Europäischen Union für Netz- und Informationssicherheit (ENISA) bereits mit den Vorbereitungen für die Umsetzung der Richtlinie begonnen. Eine erste informelle Tagung des durch die Richtlinie errichteten Netzwerks von Computer-Notfallteams (Computer Security Incident Response Teams/CSIRTs) hat am 5. April in Den Haag stattgefunden, gefolgt von einer zweiten Tagung am 10. Mai in Riga.

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Mit dem angenommenen Standpunkt des Rates in erster Lesung wird die im Dezember 2015 mit dem Europäischen Parlament erzielte Einigung bestätigt. Damit das Verfahren abgeschlossen werden kann, muss der Rechtsakt noch vom Europäischen Parlament in zweiter Lesung gebilligt werden. Es wird erwartet, dass die Richtlinie im August 2016 in Kraft tritt. (Europäischer Rat: ra)

eingetragen: 24.05.16
Home & Newsletterlauf: 15.06.16



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