Bestimmungen für politische Werbung
EU-Abgeordnete stimmen für strengere Regeln für politische Werbung
Online-Werbeanbieter dürfen kein Micro-Targeting mehr betreiben - Zusätzliche Sanktionen für Verstöße und kürzere Fristen für die Untersuchung von mutmaßlichen Verstößen - Verbot der Finanzierung politischer Werbung in der EU durch Einrichtungen mit Sitz außerhalb der EU
Das EU-Plenum hat die Bestimmungen für politische Werbung verschärft, um Wahlen und Referenden transparenter zu machen und besser vor Einflussnahme von außen zu schützen. Es sprach sich für die vom Ausschuss für Binnenmarkt und Verbraucherschutz vorgeschlagene Verhandlungsposition aus. Die Zustimmung des Plenums gibt dem Berichterstatter des Parlaments, Sandro Gozi (Renew, FR), grünes Licht für die Aufnahme von Gesprächen mit Vertretern der Mitgliedstaaten, um rechtzeitig vor den Europawahlen 2024 einen Text zu vereinbaren.
Einschränkung von Targeting-Strategien und De-facto-Verbot von Micro-Targeting
Nach den Änderungen, die die Abgeordneten am Kommissionsvorschlag vorgenommen haben, dürfen nur noch personenbezogene Daten, die ausdrücklich für politische Online-Werbung zur Verfügung gestellt wurden, von den Werbeanbietern verwendet werden. Micro-Targeting, eine Strategie, die Verbraucherdaten und demografische Daten nutzt, um die Interessen bestimmter Personen zu identifizieren, wird daher nicht möglich sein.
Das Parlament hat zusätzliche Bestimmungen eingeführt, um weitreichenderes Targeting weiter zu regulieren, wie z. B. ein allgemeines Verbot der Verwendung von Daten von Minderjährigen.
Einmischung aus dem Ausland bekämpfen
Die Abgeordneten schlagen vor, Einrichtungen mit Sitz außerhalb der EU die Finanzierung politischer Werbung in der EU zu untersagen. Um festzustellen, wo eine solche Einrichtung ansässig ist, sollten die zuständigen Behörden berücksichtigen, wo sich der Letztverantwortliche dieser Einrichtung befindet.
Größere Transparenz
Die Abgeordneten haben auch wichtige Änderungen vorgenommen, um sicherzustellen, dass Bürgerinnen und Bürger, Behörden sowie Medienschaffende einfachen Zugang zu Informationen über politische Werbung haben. Unter anderem schlagen sie vor, ein Online-Register für sämtliche politische Online-Werbung und die damit verbundenen Daten einzurichten.
Es sollte einfacher werden, Informationen darüber zu erhalten, wer Werbung finanziert, wie hoch die Kosten sind und woher das verwendete Geld stammt. Unter anderem soll auch veröffentlicht werden, ob eine Anzeige aufgrund eines Verstoßes gegen die geltenden Regeln ausgesetzt wurde, welche Zielgruppen angesprochen wurden und welche personenbezogenen Daten dafür verwendet wurden, sowie die Anzahl der Aufrufe der Anzeige und der Engagements. Die Abgeordneten wollen Medienschaffenden ein Sonderrecht für den Zugriff auf solche Informationen gewähren.
Neue Sanktionen im Falle von Verstößen
Die Abgeordneten führen die Möglichkeit ein, bei wiederholten Verstößen Zwangsgelder zu verhängen, und verpflichten große Werbedienstleister, ihre Dienste für einen bestimmten Kunden bei schwerwiegenden und systematischen Verstößen für 15 Tage auszusetzen. Die Kommission wird die Möglichkeit haben, EU-weite Mindestsanktionen einzuführen.
Der angenommene Text stärkt auch die Befugnisse der nationalen Behörden und ermöglicht es dem Europäischen Datenschutzausschuss, eine Untersuchung eines Verstoßes zu übernehmen und die Vorschriften durchzusetzen.
In der Debatte sagte der Berichterstatter Sandro Gozi (Renew, FR): "Es gibt zu viele unzulässige Eingriffe in unsere demokratischen Prozesse. Als Gesetzgeber haben wir die Verantwortung, dies zu bekämpfen, aber auch dafür zu sorgen, dass die Debatten offen und frei geführt werden können. Dieses Gesetz wird die politische Werbung nicht auslöschen, trotz der Gerüchte, die von großen Online-Plattformen verbreitet werden. Es wird auch nicht unsere Meinungsfreiheit einschränken. Es wird lediglich missbräuchliche politische Werbung einschränken." (EU-Parlament: ra)
eingetragen: 07.02.23
Newsletterlauf: 27.04.23
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