Prüfung von Korruptionsfällen
Korruption: EU-Parlament will Reformen zu Transparenz und Rechenschaftspflicht
Korruptionsverdacht gegen Katar: Alle Tätigkeiten im Zusammenhang mit Katar sollten ausgesetzt werden, kein Zugang zum Parlament für Vertreter der Interessen Katars - Abgeordnete sollten Vermögenserklärung zu Beginn und am Ende jedes Mandats abgeben
Das EU-Parlament hat auf die jüngsten Vorwürfe mit sofortigen Änderungen reagiert und Maßnahmen zur Schließung von Schlupflöchern in den bestehenden Transparenzvorschriften gefordert. Nach der Debatte am Dienstag hat das EU-Parlament eine Entschließung zum Korruptionsverdacht gegen Katar und zu der Notwendigkeit von Transparenz und Rechenschaftspflicht in den Organen der EU angenommen.
Die Abgeordneten sind "entsetzt" über die mutmaßlichen Korruptionshandlungen, die Geldwäsche und die Beteiligung an einer kriminellen Vereinigung durch Mitglieder, ehemalige Mitglieder und Bedienstete des Europäischen Parlaments und unterstützen dessen uneingeschränkte Mitarbeit bei den laufenden strafrechtlichen Ermittlungen. Sie stellen fest, dass die internen Mechanismen der EU-Organe "bei der Aufdeckung der laufenden Korruption kläglich versagt haben". Zudem verurteilen sie die mutmaßlichen Korruptionsversuche Katars, was "eine schwerwiegende Einflussnahme aus dem Ausland auf die demokratischen Prozesse der EU" darstellt.
Sofortige Aussetzung aller Arbeiten an Gesetzgebungsdossiers im Zusammenhang mit Katar
Als Sofortmaßnahme haben die Abgeordneten beschlossen, alle Arbeiten an Gesetzgebungsdossiers im Zusammenhang mit Katar, insbesondere in Bezug auf die Visaliberalisierung, das EU-Luftverkehrsabkommen mit Katar und geplante Besuche, auszusetzen, bis die Lage klarer wird. Die Abgeordneten fordern außerdem, dass die Zugangsausweise für Vertreter der Interessen Katars so lange deaktiviert werden, bis die gerichtlichen Ermittlungen einschlägige Informationen und Klarstellungen liefern.
Reform der Vorschriften des Parlaments
Das Parlament ist besorgt über potenzielle Interessenkonflikte, die durch Nebentätigkeiten von Mitgliedern verursacht werden, insbesondere wenn diese als Manager, im Verwaltungsrat, in Beiräten oder als Berater von Banken, multinationalen Unternehmen oder börsennotierten Unternehmen tätig sind. Die Abgeordneten unterstützen eine Vermögenserklärung der Mitglieder zu Beginn und am Ende jedes Mandats. Diese Vermögenserklärung könnte nur den zuständigen Behörden zugänglich sein und nur geprüft werden, wenn Fälle begründeter Vorwürfe auftreten.
Die Abgeordneten verpflichten sich zudem, für vollständige Transparenz über die genaue Höhe ihrer Nebeneinkünfte zu sorgen und jegliche externe Finanzierung ihrer Bediensteten und der Fraktionen zu verbieten. Das Parlament verpflichtet sich auch, ein Verbot auf EU-Ebene für Spenden aus Drittländern an Mitglieder und politische Parteien einzurichten. Außerdem sollte eine Karenzzeit für ehemalige Abgeordnete eingeführt werden, um den negativen Auswirkungen des sogenannten Drehtüreffekts vorzubeugen.
Die Abgeordneten wollen das Transparenz-Register der EU verbindlich vorschreiben und dessen Anwendungsbereich auf Vertreter von Nicht-EU-Ländern und ehemalige Mitglieder ausweiten, und es stärken, damit es für eine gründlichere Überprüfung von Informationen genutzt werden kann. Um auch andere damit zusammenhängende Fragen anzugehen, wollen sie einen Untersuchungsausschuss einrichten, um Fälle von Korruption und unzulässigen Handlungen von Nicht-EU-Ländern zu untersuchen, sowie einen Sonderausschuss, der Schwachstellen in den Vorschriften des Parlaments aufdeckt und Reformvorschläge unterbreitet. Darüber hinaus sollte ein Vizepräsident mit Zuständigkeit für Integrität und die Bekämpfung von Korruption und Einflussnahme aus dem Ausland betraut werden.
Die Abgeordneten erkennen an, dass eine ordnungsgemäße Regulierung und Überwachung von Freundschaftsgruppen eine Voraussetzung für deren Fortbestand im Parlament ist und beauftragen die Quästoren, die bestehenden Vorschriften umzusetzen und ein zugängliches und aktuelles Register zu erstellen. Sie fordern zudem die Offenlegung des "legislativen Fußabdrucks" bei vorgeschlagenen Texten und Änderungsanträgen.
Zusammenarbeit mit anderen EU-Institutionen und Agenturen
Das Parlament fordert die Kommission auf, so bald wie möglich einen Vorschlag zur Einrichtung des unabhängigen Ethikgremiums vorzulegen, das das Parlament im September 2021 vorgeschlagen hat, und empfiehlt Verbesserungen am Statut der EU-Beamten, um es mit den Standards der Richtlinie über Hinweisgeber in Einklang zu bringen. Dies soll intern bereits ohnehin umgesetzt werden. Außerdem wird die Rolle der Europäischen Staatsanwaltschaft (EUStA), der Agentur der Europäischen Union für justizielle Zusammenarbeit in Strafsachen (Eurojust), von Europol und des Europäischen Amtes für Betrugsbekämpfung (OLAF) bei der Korruptionsbekämpfung hervorgehoben, und gefordert, die Kapazitäten und die Zusammenarbeit von EPPO und OLAF weiter auszubauen sowie gemeinsame Vorschriften zur Korruptionsbekämpfung, die für die Mitglieder und die Bediensteten der EU-Einrichtungen gelten, zu erlassen. (EU-Parlament: ra)
eingetragen: 07.02.23
Newsletterlauf: 26.04.23
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