Neue Regeln zur Barrierefreiheit
Barrierefreier Web-Zugang für Menschen mit Behinderungen
Das EU-Parlament will garantieren, dass Websites und Apps öffentlicher Einrichtungen für alle barrierefrei zugänglich sind
Texte, Fotos, Videos, Links. Wenn wir im Internet surfen, werden zahlreiche Informationen auf dem Bildschirm angezeigt. Menschen mit Behinderungen benötigen unterstützende Tools, wie Bildschirmlesesoftwares oder Programme zur Steuerung des Mauszeigers durch Kopfbewegungen, um das Web barrierefrei nutzen zu können. Neue Regeln zur Barrierefreiheit sollen sicherstellen, dass Websites und mobile Anwendungen öffentlicher Stellen für jeden zugänglich sind.
Die Richtlinie fordert von den Mitgliedstaaten, sicherzustellen, dass "öffentliche Stellen die erforderlichen Maßnahmen treffen, um ihre Websites und mobilen Anwendungen besser zugänglich zu machen, indem sie sie wahrnehmbar, bedienbar, verständlich und robust gestalten." Bei den neuen Bestimmungen handelt es sich um einen von Parlament und Ministerrat bereits ausgehandelten Kompromiss. Nun müssen die EU-Abgeordneten im Plenum die Richtlinie billigen. Die Berichterstatterin des Parlaments ist die tschechische EU-Abgeordnete Dita Charanzová (ALDE).
Barrierefreier Web-Zugang
Es gibt verschiedene Tools, die Menschen mit Behinderungen dabei helfen, das Internet zu nutzen, wie zum Beispiel Bildvergrößerungsprogramme (Bildschirmlupen) und Bildschirmausleseprogramme (Screen-Reader) sowie Mittel, um den Computer ohne Maus zu bedienen.
Doch selbst mit diesen Tools gestaltet sich die Nutzung mancher Websites als schwierig, da sie die Anforderungen an einen barrierefreien Zugang nicht erfüllen. So sollten zum Beispiel Bilder einen Alternativtext aufweisen oder Videos mit Untertiteln versehen werden.
Umso wichtiger ist, dass Websites und Anwendungen öffentlicher Stellen (wie Behörden, Krankenhäuser oder Gerichtsgebäude) einen barrierefreien Zugang garantieren, damit jeder die Dienstleistungen und Services in Anspruch nehmen kann. (Europäisches Parlament: ra)
eingetragen: 30.10.16
Home & Newsletterlauf: 25.11.16
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