Gegen Betrug und Unregelmäßigkeiten
Glossar zum EU-Haushalt: Komplizierte Begriffe einfach erklärt
Ein solides Finanzmanagement bedeutet nicht nur, die unmittelbaren Ausgaben im Auge zu behalten, sondern auch die Verpflichtungen zu künftigen Zahlungen
Die EU-Abgeordneten des Europäischen Parlaments stimmten über ihre Position zum EU-Haushalt 2017 und zur Halbzeitüberprüfung des mehrjährigen Finanzrahmens (MFR) 2014-2020 ab. Der Europäische Rechnungshof präsentierte seine Beurteilung, ob der Haushaltsplan zum Haushaltsjahr 2015 korrekt ausgeführt worden ist. das Glossar erklärt die wichtigsten Terminologien und Begriffe zum EU-Haushalt.
>> Mehrjähriger Finanzrahmen (MFR). Die EU beschließt Jahreshaushaltspläne, plant jedoch mithilfe des mehrjährigen Finanzrahmens finanziell voraus. Der mehrjährige Finanzrahmen definiert Prioritäten und legt die Ausgabenobergrenzen für die einzelnen Politikbereiche der EU für einen Zeitraum von (in der Regel) sieben Jahren fest. Der derzeitige MFR gilt für die Jahre 2014 bis 2020. Auf Ansuchen des Parlaments findet nun eine Halbzeitüberprüfung statt, um zu beurteilen, ob der beschlossene MFR für die derzeitigen Herausforderungen noch angemessen ist beziehungsweise um, falls nötig, Änderungen vorzuschlagen.
>> Zahlungen und Verpflichtungen. Ein solides Finanzmanagement bedeutet nicht nur, die unmittelbaren Ausgaben im Auge zu behalten, sondern auch die Verpflichtungen zu künftigen Zahlungen. Man unterscheidet zwischen Mitteln für Zahlungen und Mitteln für Verpflichtungen: Die im Haushaltsplan veranschlagten Mittel für Verpflichtungen setzen fest, bis zu welcher Höhe die EU im jeweiligen Jahr Ausgaben beschließen kann. Unter Mitteln für Zahlungen versteht man wiederum die Mittel, die im Haushaltsplan des jeweiligen Jahres für tatsächliche Ausgaben zur Verfügung stehen. Die vorgesehenen Mittel für Verpflichtungen liegen höher, da die Zahlungen sich über mehr als ein Haushaltsjahr erstrecken können. In diesem Sinne sind Mittel für Verpflichtungen von heute die Zahlungen von morgen.
>> Rabatte. Der Großteil des EU-Haushalts kommt direkt von den Mitgliedstaaten, in Form von Beiträgen der Mitgliedstaaten, die sich am jeweiligen Bruttonationaleinkommen (BNE) orientieren und eines Anteils der von den Mitgliedstaaten erhobenen Mehrwertsteuer. Zahlt ein EU-Mitgliedstaat viel mehr Geld in den Haushalt ein, als er dann letztendlich empfängt, kann es zu Spannungen kommen. Rabatte sind ein Weg, um diese Ungleichgewichte zu verringern. Das bekannteste Beispiel ist der Briten-Rabatt: Jedes Jahr erhält das Vereinigte Königreich etwa 66 Prozent seiner Nettobeiträge vom Vorjahr von den anderen Mitgliedstaaten rückerstattet. Auch andere EU-Länder profitieren von Nachlässen auf ihre jährlichen Beiträge zum EU-Haushalt.
Das Parlament argumentiert, dass die Rabatte den EU-Haushalt weniger transparent machen und die Mitgliedstaaten dazu verleiten, sich im Laufe der Budgetverhandlungen auf ihre nationalen Interessen zu konzentrieren, anstatt zu erkennen, dass der Binnenmarkt und die verschiedenen EU-Programme Vorteile für alle bringen. Die EU-Abgeordneten fordern deshalb eine Überarbeitung der Systems der Haushaltsfinanzierung, um neue Einkommensquellen einzuführen.
>> Gemeinsame Verwaltung des Haushalts. Die Europäische Kommission ist für den größten Teil des Haushaltsvollzugs zuständig, delegiert die Verwaltung zahlreicher EU-Fonds und Programme jedoch an die Mitgliedstaaten. Die nationalen Behörden wählen somit die Empfänger aus und verteilen die Finanzmittel in den Bereichen der Landwirtschaft, zur Unterstützung von kleinen und mittleren Unternehmen oder für Beschäftigungsinitiativen. Die Kommission überprüft die Umsetzung und fordert gegebenenfalls Beiträge zurück, die unrechtmäßig gezahlt worden sind.
>> Betrug und Unregelmäßigkeiten. Der EU-Haushalt wird jedes Jahr vom Europäischen Rechnungshof geprüft. Im Zuge ihrer Arbeit finden die Rechnungsprüfer möglicherweise Unregelmäßigkeiten bei der Ausführung des Haushaltsplans. Empfänger beantragen zum Beispiel die Rückerstattung von Kosten, die nicht bewilligt werden hätte dürfen oder Landwirte fordern Zahlungen für mehr Land als sie eigentlich besitzen. Manche dieser Unregelmäßigkeiten können schlicht und einfach auf Fehlern beruhen. In anderen Fällen geht es jedoch möglicherweise um Betrug.
In seinem Jahresbericht gibt der Rechnungshof an, dass 2015 schätzungsgemäß 3,8 Prozent des gesamten EU-Haushalts fehlerhaft ausgegeben worden sind. Die Fehlerquote liegt somit niedriger als in den vergangenen Jahren, aber immer noch über dem Richtwert von 2 Prozent.
>> Entlastung. Das EU-Parlament fällt das endgültige Urteil, ob die Kommission sowie andere EU-Organe und Agenturen ihre jeweiligen Budgets in einem bestimmten Jahr zufriedenstellend umgesetzt beziehungsweise ausgeführt haben. Dieses Verfahren wird Entlastungsverfahren genannt. Das EU-Parlament stützt sich in seiner Entscheidungsfindung auf die Erkenntnisse des Rechnungshofs. (Europäisches Parlament: ra
eingetragen: 30.10.16
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