Zusatzstoffe in Nanogröße
Nanolebensmittel: Europäisches Parlament lehnt Definition der Europäischen Kommission ab und fordert schärfere Vorschriften
Die Europäische Kommission hat vorgeschlagen, dass Stoffe in Zukunft nur als Nanomaterialien ausgezeichnet werden müssen, wenn sie mindestens zur Hälfte aus Nanopartikeln bestehen, die eine Größe zwischen 1 und 100 Nanometern haben
(08.04.14) - Eis mit wenig Fett, das auch noch gut schmeckt? Brot mit Fischöl, das nicht nach Fisch schmeckt? Sogenannte Nanolebensmittel, die diese Eigenschaften haben, sind noch rar in unseren Supermärkten. Ob sie sicher sind, darauf gibt es noch keine Antwort. EU-Regeln schreiben allerdings vor, dass auf der Verpackung darauf hingewiesen wird, wenn das Produkt Nanomaterial enthält. Das Europäische Parlament hat am 12. März eine Definition der Europäischen Kommission von Nanomaterialien abgelehnt.
Nanomaterialien sind Strukturen, die nur ein Milliardstel eines Meters groß sind. Zum Vergleich: Würde man einen Nanopartikel auf die Größe eines Fußballs vergrößern, dann hätte ein Donut, der im gleichen Maße vergrößert wurden wäre, die Dimensionen Großbritanniens. Aufgrund ihrer winzigen Ausmaße können Nanopartikel auch besser in die Haut eindringen als herkömmliche Materialien und werden deshalb oft in Kosmetikprodukten verwendet.
Außerdem haben Materialien im Nano-Format andere Eigenschaften als größere Strukturen aus dem gleichen Material. Sie können daher den Geschmack, die Farbe, das Aroma und die Struktur eines Lebensmittels verändern.
Definition von Nanomaterialien
Zurzeit gelten in der EU alle künstlich hergestellten Materialien, die kleiner als 100 Nanometer sind als Nanomaterialien.
Die Europäische Kommission hat nun vorgeschlagen, dass Stoffe in Zukunft nur als Nanomaterialien ausgezeichnet werden müssen, wenn sie mindestens zur Hälfte aus Nanopartikeln bestehen, die eine Größe zwischen 1 und 100 Nanometern haben.
Zusatzstoffe in Nanogröße ausgeschlossen
Die EU-Abgeordneten haben diese Definition am 12. März 2014 abgelehnt, weil Zusatzstoffe in Nanogröße, die bereits auf dem Markt sind, nicht unter diese Definition fallen. Die Europäische Behörde für Lebensmittelsicherheit hat etwa vorgeschlagen, dass jeder Stoff, der zu mindestens 10 Prozent aus Nanopartikeln besteht als Nanomaterial deklariert werden sollte.
Die EU-Abgeordneten haben die Kommission aufgefordert, neue Regeln vorzulegen (delegierter Rechtsakt), die die Position des Parlaments berücksichtigen. (Europäisches Parlament: ra)
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