Sie sind hier: Home » Recht » EU & Europa

Neues EU-Gesetz beschert Bankkunden neue Regeln


Ab 31. Oktober 2009 kann das Geldinstitut bei einem Kartendiebstahl oder -verlust mit anschießendem Missbrauch vom Kunden verschuldensunabhängig künftig bis zu 150 Euro "Selbstbeteiligung" fordern
Besonders sorgfältig müssen Kunden künftig ihre Überweisungen ausfüllen. Denn diese werden allein anhand der Kontonummer und Bankleitzahl ausgeführt


(16.10.09) - iban.de informiert: Die meisten Bankkunden werden in diesen Tagen die neuen Geschäftsbedingungen ihrer Banken und Sparkassen im Briefkasten finden. Die umfangreiche Anpassung der Vertragsbedingungen zum 31. Oktober 2010 ist die Folge der Umsetzung der EU-Zahlungsdienste-Richtlinie in deutsches Recht. Die Menge Papier und das Hauf an Kleingedrucktem sollen aber keinen Bankkunden abschrecken.

"Im normalen Bankenverkehr ändert sich für die Leute eigentlich nichts", sagt Michelle Schmitz vom Bundesverband Deutscher Banken in Berlin. Die umgesetzte EU-Richtlinie soll den Zahlungsverkehr europaweit einheitlicher und genauso sicher wie im Inland gestalten. Die wichtigsten Änderungen werden nachfolgend kurz zusammengefasst:

Ab 31. Oktober 2009 kann das Geldinstitut bei einem Kartendiebstahl oder -verlust mit anschießendem Missbrauch vom Kunden verschuldensunabhängig künftig bis zu 150 Euro "Selbstbeteiligung" fordern. Bei grober Fahrlässigkeit des Kunden gilt der Verfügungsrahmen pro Tag als Haftungsgrenze.

Besonders sorgfältig müssen Kunden künftig ihre Überweisungen ausfüllen. Denn diese werden allein anhand der Kontonummer und Bankleitzahl ausgeführt. Sollte Geld aufgrund einer falsch ausgefüllten Überweisung auf ein fremdes Konto gelangen, muss sich der Kunde mit Hilfe der Bank mit dem Kontoinhaber in Verbindung setzen.

Zusätzlich zum bisherigen Lastschriftverfahren gibt es ab November zusätzlich das SEPA-Lastschriftverfahren. Mit diesem erhalten Kunden die Möglichkeit, Beträge außerhalb Deutschlands zu begleichen. SEPA steht für den einheitlichen Euro-Zahlungsverkehr. Dieses bietet dann eine Alternative zur Kreditkarte oder Rechnung bei Zahlungen im Internet, wenn der Händler im europäischen Ausland sitzt.

Die Lastschrift-Stornierung ist mit diesem System dann nur noch bis zu acht Wochen nach der Abbuchung möglich. Beim klassischen Lastschriftverfahren sind es zwar sechs Wochen, allerdings nach Rechnungsabschluss, der in der Regel am Ende eines Quartals erfolgt.
Auch müssen künftig EU-Überweisungen binnen drei Geschäftstagen abgewickelt werden. Ab 2012 dürfen Überweisungen innerhalb Deutschlands nicht mehr als einen Tag in Anspruch nehmen.

Bankkunden können ihr Girokonto künftig mit einer Frist von einem Monat anstatt drei Monaten kündigen. Die Banken müssen allerdings eine Frist von zwei Monaten einhalten.

Das Fachportal iban.de informiert seine Leser seit Jahren rund ums Thema internationale Bankleitzahlen und Kontonummern und ist in diesem Bereich eine häufig zitierte Quelle. Darüber hinaus stellt es Informationen zu den neuen SEPA-Verfahren und Überweisungsträgern sowie anderen Fragestellungen im elektronischen Zahlungsverkehr zur Verfügung. (iban.de: ra)

iban.de: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: EU und Europa

  • Schwachstellen in Lieferketten beseitigen

    Die Europäische Kommission hat im Namen der EU zusammen mit den USA und 15 anderen globalen Partnern eine Gemeinsame Erklärung unterzeichnet, um an globalen Lieferkettenproblemen zu arbeiten. Kommissar Thierry Breton, der die Erklärung unterzeichnete, begrüßte die globalen Bemühungen, um Störungen der Lieferketten gemeinsam anzugehen - insbesondere seit dem Beginn des russischen Angriffskrieges gegen die Ukraine.

  • Keine vorgetäuschten Preisnachlässe

    Der Online-Marktplatz Wish hat sich bereit erklärt, seine Preistransparenz zu erhöhen, um die EU-Verbraucherschutzvorschriften einzuhalten. Die Erklärung ist das Ergebnis eines Dialogs mit der niederländischen Behörde für Verbraucher und Märkte (ACM), die eng mit der Europäischen Kommission und dem europäischen Netz der nationalen Verbraucherschutzbehörden (CPC) zusammenarbeitet.

  • Aktionsplans zur Kapitalmarktunion

    Der Rat hat seinen Standpunkt zu drei Vorschlägen festgelegt, mit denen ein zentrales europäisches Zugangsportal (ESAP) geschaffen wird, das die erste Maßnahme im Rahmen des Aktionsplans zur Kapitalmarktunion darstellt. Mit dieser Maßnahme soll ein zentrales Zugangsportal für öffentliche finanz- und nachhaltigkeitsbezogene Informationen zu Unternehmen und Anlageprodukten in der EU geschaffen werden.

  • Einrichtung zur Bekämpfung der Geldwäsche

    Damit der Unionsrahmen für die Bekämpfung der Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung (AML/CFT) effizienter funktioniert, wird die EU eine spezielle Behörde zur Bekämpfung der Geldwäsche einrichten. Der Rat hat seinen partiellen Standpunkt zu dem Vorschlag festgelegt. Angesichts des grenzüberschreitenden Charakters von Straftaten dürfte die neue Behörde einen wichtigen und nützlichen Beitrag zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung leisten.

  • Meldung der Kompensationspflichten

    Der Ausschuss der Ständigen Vertreter hat ein Mandat für Verhandlungen mit dem Europäischen Parlament über einen Beschlussvorschlag angenommen, mit dem die Meldung der Kompensationspflichten im Rahmen des Systems zur Verrechnung und Reduzierung von Kohlenstoffdioxid für die internationale Luftfahrt (Carbon Offsetting and Reduction Scheme for International Aviation, CORSIA) geregelt werden soll. Diese Initiative ist Teil des grünen Wandels und zielt darauf ab, die Treibhausgasemissionen des internationalen Luftverkehrs zu begrenzen. CORSIA ist ein globaler Mechanismus zur Verringerung der CO2-Emissionen aus dem internationalen Luftverkehr, den die Internationale Zivilluftfahrt-Organisation (ICAO) 2018 ins Leben gerufen hat.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen