Informationen zur Markttransparenzstelle
Kartellrechts-Compliance: Markttransparenzstelle für Kraftstoffe auf einem guten Weg
Mehrzahl der Tankstellen in Deutschland ist schon an das System angebunden
(10.09.13) - Die Einrichtung der Markttransparenzstelle für Kraftstoffe beim Bundeskartellamt kommt voran. Bislang sind rund 1000 Mineralölunternehmen registriert. Außerdem gehen bereits für mehr als 12.500 der rund 14.500 Tankstellen in Deutschland Grunddaten ein. Kürzlich wurden die ersten interessierten Informationsdienstleister zugelassen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wir sind auf einem guten Weg. Die große Mehrzahl der Tankstellen in Deutschland ist schon an das System angebunden. Bei einigen hakt es noch ein wenig. Wir sind aber guter Dinge, dass wir in den nächsten Wochen eine weitgehende Marktabdeckung erreichen werden, testen können und die Markttransparenzstelle noch in diesem Sommer starten kann. Dabei sind wir natürlich weiterhin auf die tatkräftige Kooperation aller beteiligten Unternehmen angewiesen.
Von Seiten der Informationsdienstleister bekommen wir ebenfalls positive Rückmeldungen. Sobald die Daten zuverlässig fließen, werden die Verbraucher auch die Auswahl zwischen verschiedenen Apps und anderen Angeboten haben."
Ab 31. August 2013 greift die gesetzliche Meldepflicht für Preisdaten an die Markttransparenzstelle (MTS) für Kraftstoffe. Die MTS-Kraftstoff-Verordnung sieht vor, dass die Verpflichtung zur Meldung von Preisänderungen zwei Wochen nach dem Tag in Kraft tritt, an dem 13.000 Tankstellen erfasst und drei Anbieter von Verbraucherinformationsdiensten zugelassen sind. Diese Voraussetzungen wurden am 16. August 2013 erfüllt.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Ein wichtiger Meilenstein ist erreicht. Erste Unternehmen und Preismelder haben bereits mit der Übermittlung der Preisdaten an die MTS begonnen, so dass Eingeber, MTS und Verbraucher-Informationsdienste das Gesamtsystem nunmehr testen können. Noch im Sommer soll der Startschuss für die Markttransparenzstelle erfolgen."
Weitere Informationen zur Markttransparenzstelle finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes (http://www.bundeskartellamt.de/wDeutsch/MTS-K/MTS-KW3DnavidW26133.php). (Bundeskartellamt: ra)
Meldungen: Bundesnetzagentur
Kartellrecht und Kartellvergehen
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Anreizregulierung ohne negativen Effekt
Am 23. Oktober 2014 fand in Bonn der vierte Workshop zur Evaluierung der Anreizregulierung statt. Auf Basis der Erkenntnisse aus dem Evaluierungsprozess zeichnen sich die zentralen Bausteine eines zukünftigen Regulierungssystems ab. Vier Anpassungsoptionen wurden durch die Bundesnetzagentur vorgestellt und mit der Branche diskutiert.
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Androhung von Zwangsgeld
Die Bundesnetzagentur hat einen Telekommunikationsdiensteanbieter unter Androhung von Zwangsgeld dazu verpflichtet, künftig seinen gesetzlichen Pflichten bei der Bekämpfung von Fax-Spam nachzukommen: Er muss nach einer Umsetzungsfrist betroffene Kunden anlässlich der Einrichtung von Rufnummern schriftlich darüber informieren, dass Faxwerbung ohne Einwilligung des Empfängers verboten ist. Hierdurch wird sichergestellt, dass der Netzbetreiber trotz internetbasierter Rufnummernvergabe zumindest einmal mit seinen Kunden in Schriftform Kontakt aufnimmt und diese zu rechtmäßiger Rufnummernnutzung anhält.
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Rechnungen in Höhe von 90 Euro erhalten
Die Bundesnetzagentur geht umfassend gegen SMS-Fallen vor. Sie hat die Abschaltung von weiteren 60 Rufnummern angeordnet, die im Zusammenhang mit einem Geschäftsmodell der Telecom Billing Ltd., Sofia/ Bulgarien, rechtswidrig genutzt wurden. Aus diesem Anlass rät die Bundesnetzagentur Verbrauchern zu einem überlegten Umgang mit SMS-Nachrichten von nicht bekannten Absendern.
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Unzumutbare Belästigung von Verbrauchern
Die Bundesnetzagentur hat zum Schutz der Verbraucher vor massenhaften, belästigenden Telefonanrufen die Abschaltung von neun Rufnummern eines Callcenters angeordnet. Mehr als 300 Verbraucher hatten sich bei der Bundesnetzagentur über derartige Anrufe beklagt. Das Callcenter hat mit den als belästigend einzustufenden Anrufversuchen gegen das Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb verstoßen. "Mit der Abschaltung der Rufnummern setzen wir ein klares Zeichen. Eine unzumutbare Belästigung von Verbrauchern durch unerwünschte Telefonanrufe werden wir nicht akzeptieren", betonte Jochen Homann, Präsident der Bundesnetzagentur.
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Nach wie vor beträchtliche Marktmacht
Die Bundesnetzagentur beabsichtigt, die Telekom Deutschland GmbH (Telekom) auch zukünftig zu verpflichten, Call-by-Call und Preselection an ihren Anschlüssen zuzulassen. Dies sieht ein jetzt veröffentlichter Entscheidungsentwurf vor, in dem die Rahmenbedingungen für die Regulierung der Festnetz-Endkundenanschlüsse festgelegt werden sollen. Auf diesem Markt verfügt die Telekom nach dem Ergebnis einer von der Bundesnetzagentur turnusmäßig vorgenommenen Marktuntersuchung nach wie vor über eine beträchtliche Marktmacht.