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Untersuchung: Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten


Bundeskartellamt veröffentlicht Zwischenbericht Sektoruntersuchung Kraftstoffe
Künftig wird das Bundeskartellamt mit einem modifizierten Ansatz den Vorwürfen nachgehen, nach welchen die Preisgestaltung der integrierten Mineralölunternehmen bei der Belieferung von freien Tankstellenbetreibern mit Kraftstoffen kartellrechtlich zu beanstanden sei


(03.07.09) - Das Bundeskartellamt hat im Mai 2008 eine längerfristige Untersuchung des Wettbewerbs auf den Kraftstoffmärkten begonnen (vgl. auch Pressemitteilung vom 28. Mai 2008). Im Rahmen dieser Sektoruntersuchung wurden zunächst die generellen Marktbedingungen auf den verschiedenen Stufen und Märkten der Kraftstoffwirtschaft beleuchtet und mögliche Wettbewerbsverzerrungen identifiziert.

Der nun vorliegende Zwischenbericht kommt dabei zu den folgenden Ergebnissen:

  • Ein bedeutendes Hindernis für mehr Wettbewerb im Kraftstoffsektor liegt in der hohen vertikalen und horizontalen Konzentration.
  • Aufgrund der ausgeprägten oligopolistischen Marktstrukturen ist es erforderlich, einen weiteren Konzentrationsprozess im Kraftstoffsektor durch eine restriktive Zusammenschlusskontrolle aufzuhalten. Das Bundeskartellamt hat noch während des Verlaufs der bisherigen Sektoruntersuchung Konsequenzen hieraus gezogen und Zusammenschlüsse im Tankstellenbereich untersagt oder nur unter Nebenbestimmungen freigegeben.
  • Kraftstoffabsatz und Preisgestaltung an Tankstellen sind sehr transparent und begünstigen Preissetzungsmuster, wie etwa höhere Preise zu Beginn der Reisezeit, die von den Tankstellenunternehmen ohne die Notwendigkeit von Kollusion oder Koordinierung eingesetzt werden. Das Bundeskartellamt wird die Mineralölgesellschaften und Pächter bei ihren Bemühungen um schnellstmögliche Informationen über die Wettbewerbspreise weiterhin genau beobachten und bei kartellrechtlichen Verstößen einschreiten.
  • Das Bundeskartellamt wird künftig mit einem modifizierten Ansatz den Vorwürfen nachgehen, nach welchen die Preisgestaltung der integrierten Mineralölunternehmen bei der Belieferung von freien Tankstellenbetreibern mit Kraftstoffen kartellrechtlich zu beanstanden sei.
  • Die Tank & Rast GmbH plant die Umstellung des seit vielen Jahrzehnten praktizierten Systems der Vergabe von Belieferungsrechten für Bundesautobahntankstellen anhand der Absatzquoten aus dem Straßengeschäft. Das Bundeskartellamt wird diesen Prozess im Interesse einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung - insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisse des Mineralölmittelstands - begleiten.

Das Bundeskartellamt wird im weiteren Verlauf der Sektoruntersuchung wichtige Aspekte detaillierter untersuchen. Hierzu zählen im nächsten Abschnitt der Sektoruntersuchung Flottenkartensysteme, Agenturverträge, sowie ökonometrische Analysen der Kraftstoffpreise. So soll beispielsweise der Frage nachgegangen werden, ob die Kraftstoffpreise tatsächlich - wie vielfach behauptet auf steigende Rohstoffpreise schneller reagieren als auf fallende.

Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden können jederzeit auf mögliche im Rahmen der Sektoruntersuchung identifizierte Wettbewerbshindernisse reagieren und zum Beispiel etwaige Abschottungsstrategien oder schädliche Konzentration verhindern. Unabhängig davon liefert die Sektoruntersuchung wertvolle Erkenntnisse über die Marktverhältnisse und Funktionsmechanismen im Kraftstoffsektor, der ausweislich der Rückmeldungen, die das Bundeskartellamt täglich hierzu erhält, von außerordentlichem Interesse für Politik und Öffentlichkeit ist. Den vollständigen Zwischenbericht finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes. (Bundeskartellamt: ra)

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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Compliance-Maßnahmen müssen gelebt werden

    Das Bundeskartellamt hat gegen die Sennheiser electronic SE & Co. KG mit Sitz in Wedemark, die Sonova Consumer Hearing Sales Germany GmbH mit Sitz in Wedemark sowie drei verantwortlich handelnde Mitarbeitende Geldbußen in Höhe von insgesamt knapp sechs Mio. Euro wegen vertikaler Preisbindung verhängt. Unter der Marke "Sennheiser" werden hochwertige Produkte im Bereich der Unterhaltungselektronik produziert und vertrieben.

  • Schwerpunkt im Rüstungsbereich

    Das Bundeskartellamt hat einen Anteilserwerb an der Renk Group AG, Augsburg, durch die KNDS N.V., Amsterdam (Niederlande), freigegeben. KNDS beabsichtigt, ihre Beteiligung an Renk auf 25 Prozent + 1 Stimme aufzustocken. Renk hat ihren Schwerpunkt im Rüstungsbereich und vertreibt insbesondere Getriebe und Federungssysteme für militärische Fahrzeuge und bietet entsprechende After-Sales-Produkte und -Dienstleistungen an.

  • Kartellrechtliches Instrument des § 32f Abs. 3 GWB

    Das Bundeskartellamt macht im Bereich des Kraftstoffgroßhandels erstmals Gebrauch von dem 2023 in Kraft getretenen neuen Wettbewerbsinstrument (§ 32f Abs. 3 Gesetz gegen Wettbewerbsbeschränkungen, GWB). Die Behörde hat ein Verfahren eingeleitet, um in einem ersten Schritt zu prüfen, ob im Kraftstoffgroßhandel eine erhebliche und dauerhafte Störung des Wettbewerbs vorliegt. Sollte sich dies bestätigen, könnte das Bundeskartellamt zielgerichtete Maßnahmen erwägen, um diese Störungen abzustellen.

  • Langfristiger Liefer- und Kooperationsvertrag

    Das Bundeskartellamt hat das Vorhaben der Harry-Brot GmbH freigegeben, die Großbäckerei Bergkirchen der Glockenbrot Bäckerei GmbH & Co. OHG zu übernehmen und mit der REWE-Gruppe zwei Gemeinschaftsunternehmen zu gründen. Der Brot- und Backwarenproduzent Glockenbrot ist bislang Teil der REWE-Gruppe.

  • Bedeutende Wettbewerber in allen Bereichen

    Das Bundeskartellamt hat den Einstieg der UniCredit S.p.A., Mailand (Italien), bei der Commerzbank AG, Frankfurt am Main, unter fusionsrechtlichen Gesichtspunkten freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Schon durch den angemeldeten Minderheitserwerb kommt es zu einer Stärkung der Marktposition der UniCredit im Privat- und Firmenkundengeschäft in Deutschland. Wir haben uns deshalb die besonders betroffenen Finanzdienstleistungen intensiv angesehen. In allen Bereichen sind weitere bedeutende Wettbewerber tätig, weshalb das Vorhaben freizugeben war."

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