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Untersuchung: Wettbewerb auf den Kraftstoffmärkten


Bundeskartellamt veröffentlicht Zwischenbericht Sektoruntersuchung Kraftstoffe
Künftig wird das Bundeskartellamt mit einem modifizierten Ansatz den Vorwürfen nachgehen, nach welchen die Preisgestaltung der integrierten Mineralölunternehmen bei der Belieferung von freien Tankstellenbetreibern mit Kraftstoffen kartellrechtlich zu beanstanden sei


(03.07.09) - Das Bundeskartellamt hat im Mai 2008 eine längerfristige Untersuchung des Wettbewerbs auf den Kraftstoffmärkten begonnen (vgl. auch Pressemitteilung vom 28. Mai 2008). Im Rahmen dieser Sektoruntersuchung wurden zunächst die generellen Marktbedingungen auf den verschiedenen Stufen und Märkten der Kraftstoffwirtschaft beleuchtet und mögliche Wettbewerbsverzerrungen identifiziert.

Der nun vorliegende Zwischenbericht kommt dabei zu den folgenden Ergebnissen:

  • Ein bedeutendes Hindernis für mehr Wettbewerb im Kraftstoffsektor liegt in der hohen vertikalen und horizontalen Konzentration.
  • Aufgrund der ausgeprägten oligopolistischen Marktstrukturen ist es erforderlich, einen weiteren Konzentrationsprozess im Kraftstoffsektor durch eine restriktive Zusammenschlusskontrolle aufzuhalten. Das Bundeskartellamt hat noch während des Verlaufs der bisherigen Sektoruntersuchung Konsequenzen hieraus gezogen und Zusammenschlüsse im Tankstellenbereich untersagt oder nur unter Nebenbestimmungen freigegeben.
  • Kraftstoffabsatz und Preisgestaltung an Tankstellen sind sehr transparent und begünstigen Preissetzungsmuster, wie etwa höhere Preise zu Beginn der Reisezeit, die von den Tankstellenunternehmen ohne die Notwendigkeit von Kollusion oder Koordinierung eingesetzt werden. Das Bundeskartellamt wird die Mineralölgesellschaften und Pächter bei ihren Bemühungen um schnellstmögliche Informationen über die Wettbewerbspreise weiterhin genau beobachten und bei kartellrechtlichen Verstößen einschreiten.
  • Das Bundeskartellamt wird künftig mit einem modifizierten Ansatz den Vorwürfen nachgehen, nach welchen die Preisgestaltung der integrierten Mineralölunternehmen bei der Belieferung von freien Tankstellenbetreibern mit Kraftstoffen kartellrechtlich zu beanstanden sei.
  • Die Tank & Rast GmbH plant die Umstellung des seit vielen Jahrzehnten praktizierten Systems der Vergabe von Belieferungsrechten für Bundesautobahntankstellen anhand der Absatzquoten aus dem Straßengeschäft. Das Bundeskartellamt wird diesen Prozess im Interesse einer diskriminierungsfreien Ausgestaltung - insbesondere im Hinblick auf die Bedürfnisse des Mineralölmittelstands - begleiten.

Das Bundeskartellamt wird im weiteren Verlauf der Sektoruntersuchung wichtige Aspekte detaillierter untersuchen. Hierzu zählen im nächsten Abschnitt der Sektoruntersuchung Flottenkartensysteme, Agenturverträge, sowie ökonometrische Analysen der Kraftstoffpreise. So soll beispielsweise der Frage nachgegangen werden, ob die Kraftstoffpreise tatsächlich - wie vielfach behauptet auf steigende Rohstoffpreise schneller reagieren als auf fallende.

Bundeskartellamt und Landeskartellbehörden können jederzeit auf mögliche im Rahmen der Sektoruntersuchung identifizierte Wettbewerbshindernisse reagieren und zum Beispiel etwaige Abschottungsstrategien oder schädliche Konzentration verhindern. Unabhängig davon liefert die Sektoruntersuchung wertvolle Erkenntnisse über die Marktverhältnisse und Funktionsmechanismen im Kraftstoffsektor, der ausweislich der Rückmeldungen, die das Bundeskartellamt täglich hierzu erhält, von außerordentlichem Interesse für Politik und Öffentlichkeit ist. Den vollständigen Zwischenbericht finden Sie auf der Homepage des Bundeskartellamtes. (Bundeskartellamt: ra)

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Meldungen: Kartellrecht

Kartellrecht und Kartellvergehen

  • Alternative Carrier sind dünn gesät

    Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Erwerb einer Minderheitsbeteiligung der Deutschen Lufthansa AG (Lufthansa) an der airBaltic Corporation AS (airBaltic) fusionskontrollrechtlich freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Die geplante Beteiligung löst auf mehreren Flugverbindungen zwischen deutschen Flughäfen und dem Baltikum erhebliche wettbewerbliche Bedenken aus."

  • Wettbewerbsimpuls auf dem Briefmarkt

    Das Bundeskartellamt hat ein Kartellverwaltungsverfahren gegen Unternehmen der Deutschen Post AG (DPAG) sowie gegen Unternehmen der Max-Ventures-Gruppe aus dem Bereich Briefkonsolidierungsleistungen einstellen können, nachdem die Unternehmen untereinander bestehende gesellschaftsrechtliche Verflechtungen aufgelöst haben. Das Bundeskartellamt hatte das Verfahren im Juli 2023 eingeleitet, um dem Verdacht auf mögliche wettbewerbsbeschränkende Vereinbarungen zwischen den Unternehmen nachzugehen.

  • Zusammenschluss musste freigeben werden

    Das Bundeskartellamt hat die Übernahme aller Anteile an der Medienholding Süd durch die Neue Pressegesellschaft freigegeben. Die Medienholding Süd ist derzeit Teil der Südwestdeutsche Medienholding (SWMH) und verlegt regionale Tageszeitungen in Baden-Württemberg, insbesondere die "Stuttgarter Zeitung" sowie den "Schwarzwälder Boten". Die Neue Pressegesellschaft verlegt ebenfalls regionale Tageszeitungen, in Baden-Württemberg insbesondere die "Südwest Presse". Beide Unternehmen verbreiten darüber hinaus Anzeigenblätter und sind an privaten Radiosendern beteiligt.

  • Kein Verfahren gegen die DFL

    Das Bundeskartellamt hat den Deutsche Fußball Liga e.V. (DFL) und die im Verfahren beigeladenen Vereine und Investoren über seine vorläufige kartellrechtliche Bewertung der 50+1-Regel und ihrer Anwendungspraxis informiert. Das Amt hat auch unter Berücksichtigung der neueren Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) zum Sportkartellrecht keine grundlegenden Bedenken gegen die 50+1-Regel. Das Ziel der Vereinsprägung und der Mitgliederpartizipation ist geeignet, eine Ausnahme von kartellrechtlichen Verboten zu rechtfertigen.

  • Austauschbarkeit der Produkte

    Das Bundeskartellamt hat die geplante Übernahme des Automobil-Ethernet-Geschäfts der amerikanischen Marvell Technology, Inc. (Marvell) durch die Infineon Technologies AG (Infineon) freigegeben. Die Ethernet-Komponenten von Marvell werden vor allem für die Übertragung von Daten innerhalb des Netzwerks von softwaredefinierten Fahrzeugen (Software-defined Vehicles, SDVs) verwendet.

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