Gaswirtschaft: Bei wichtiger Rechtsfrage Klarheit
Bundesgerichtshof bestätigt Vorgehen des Bundeskartellamtes gegen missbräuchlich überhöhte Konzessionsabgaben
Eine deutschlandweite Abfrage und Analyse des Bundeskartellamtes für die Jahre bis 2009 hatte die wettbewerbsschädigende Wirkung überhöhter Konzessionsabgaben festgestellt
(27.11.12) - Der Bundesgerichtshof hat eine Grundsatzentscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt, wonach kommunale Gasversorger von neuen Wettbewerbern keine missbräuchlich überhöhten Konzessionsabgaben erheben dürfen.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes: "Mit der Entscheidung des Bundesgerichtshofs ist in einer für die Gaswirtschaft wichtigen Rechtsfrage Klarheit geschaffen worden. Kommunale Gasversorger dürfen sich unliebsame Konkurrenz nicht einfach durch überhöhte Konzessionsabgaben vom Leib halten. Damit wird der Wettbewerb in den Gasmärkten ganz im Sinne der Endverbraucher weiter gestärkt."
Das Bundeskartellamt hatte am 16.09.2009 der GAG Gasversorgung Ahrensburg untersagt, gegenüber neuen Gaslieferanten eine überhöhte Konzessionsabgabe zu erheben. Mit dem letztinstanzlichen Urteil des Bundesgerichtshofs wurde die Rechtsbeschwerde des Unternehmens zurückgewiesen. In erster Instanz hatte zuvor bereits das OLG Düsseldorf die Entscheidung des Bundeskartellamtes bestätigt. Die Begründung des Urteils wird der Bundesgerichtshof in den kommenden Wochen veröffentlichen.
Eine deutschlandweite Abfrage und Analyse des Bundeskartellamtes für die Jahre bis 2009 hatte die wettbewerbsschädigende Wirkung überhöhter Konzessionsabgaben festgestellt. Bundesweit hatten über 20 Prozent der Stadtwerke in kommunaler Trägerschaft von neuen Gaslieferanten überhöhte Konzessionsabgaben verlangt, was mit weniger Wettbewerb und einer niedrigeren Wechselquote einherging. (Bundeskartellamt: ra)
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