Konsum Leipzig darf dem Edeka-Verbund beitreten
Andreas Mundt: "Wenn ein mittelständischer Wettbewerber unter das Dach eines der großen vier Lebensmittelkonzerne schlüpft, ist eine sehr sorgfältige Prüfung angezeigt"
Kartellrechtlich bildet der Edeka-Verbund mit den Regionalgesellschaften und selbständigen Einzelhändlern eine wirtschaftliche Einheit"
Das Bundeskartellamt hat den beabsichtigten Beitritt der Konsumgenossenschaft Leipzig eG, Leipzig, zur Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG, Rottendorf, und damit zum Edeka-Verbund nach intensiven Ermittlungen freigegeben. Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Wenn ein mittelständischer Wettbewerber unter das Dach eines der großen vier Lebensmittelkonzerne schlüpft, ist eine sehr sorgfältige Prüfung angezeigt. Gleichwohl waren hier die Voraussetzungen für eine Untersagung des Vorhabens nicht gegeben. Für die Verbraucherinnen und Verbraucher in der Region wird es auch nach dem Zusammenschluss hinreichende Einkaufsalternativen geben. Insbesondere Rewe und die Schwarz-Gruppe mit Lidl und Kaufland haben in Leipzig, Halle und dem Umland ebenfalls starke Marktpositionen."
Das Bundeskartellamt hat in diesem Verfahren erstmals einen Beitritt eines selbständigen Einzelhändlers zum Edeka-Verbund als kontrollpflichtigen Zusammenschluss angesehen und geprüft.
Andreas Mundt: "Entscheidend dafür, dass dieser Beitritt unter dem Vorbehalt einer Genehmigung durch das Bundeskartellamt stand, ist, dass Konsum Leipzig als Genossenschaftsmitglied künftig der einheitlichen Leitung im Edeka-Verbund unterfällt. Kartellrechtlich bildet der Edeka-Verbund mit den Regionalgesellschaften und selbständigen Einzelhändlern eine wirtschaftliche Einheit."
Für diese Einordnung sprachen hier insbesondere begleitende und bereits bestehende Vereinbarungen zwischen Edeka und Konsum Leipzig. Das Vorhaben erfüllt deshalb den Zusammenschlusstatbestand des sogenannten Kontrollerwerbs. Zwar unterfallen Beitritte zu einer Genossenschaft regelmäßig keinem der gesetzlichen Zusammenschlusstatbestände und unterliegen deshalb meist nicht der Fusionskontrolle. Ein Grund dafür ist u.a., dass die einzelnen Genossen üblicher Weise gerade nicht einer Kontrolle durch die Genossenschaft unterliegen. Das stellte sich hier jedoch insbesondere im Lichte der übrigen Vereinbarungen zwischen den Beteiligten anders dar.
Die Konsumgenossenschaft Leipzig eG hat etwa 29.000 Mitglieder und betreibt rund 60 überwiegend kleinflächige Lebensmitteleinzelhandels (LEH)-Standorte in Leipzig, Halle und Umland sowie einen Online-Lieferservice, auf den allerdings nur ein sehr kleiner Umsatzanteil entfällt. Einen Großteil seiner Waren bezieht Konsum Leipzig bereits von der Edeka, konkret von der Region Minden-Hannover. Im Jahr 2023 erzielte sie einen Bruttoumsatz von rund 200 Millionen Euro.
Der Edeka-Verbund ist der im Inland führende Anbieter im LEH mit einem deutschlandweiten Vertriebsnetz mit rund 11.000 Standorten in allen relevanten Vertriebslinien und einer Verkaufsfläche von insgesamt rund. 12 Mio. m2. Im Jahre 2023 erzielte er mehr als 70 Mrd. Euro Umsatz. Der Edeka-Verbund ist dreistufig aufgebaut aus der Edeka-Zentrale, den Regionalgesellschaften und den acht regionalen Edeka-Genossenschaften wie der Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen eG. Mitglieder der Regionalgenossenschaften sind die – deutschlandweit rund 3.500 – selbständigen Einzelhändler, die einen oder mehrere Edeka-Märkte betreiben.
Der Edeka-Zentrale obliegt dabei die geschäftspolitische und strategische Führung des Verbunds. Kommanditistinnen der Edeka Zentrale Stiftung GmbH & Co. KG sind die Regionalgenossenschaften. Die Edeka-Zentrale ist ihrerseits zu jeweils 50 Prozent an den Regionalgesellschaften wie der Edeka Nordbayern-Sachsen-Thüringen Stiftung & Co. KG beteiligt. Die Regionalgesellschaften beliefern die selbständigen Einzelhändler und betreiben auch selbst Märkte als Regiebetriebe in ihren Geschäftsgebieten. Die selbständigen Einzelhändler unterliegen beim Betrieb der LEH-Märkte weitgehenden Vorgaben. Bereits in früheren Verfahren hatte das Amt daher festgestellt, dass der gesamte Edeka-Verbund für die Zwecke der kartellrechtlichen Würdigung eine wirtschaftliche Einheit unter Einschluss der selbständigen Einzelhändler bildet (vgl. Pressemitteilung vom 17. März 2021).
Von dem Zusammenschluss sind die lokalen Märkte des LEH in Leipzig, Halle und Umland betroffen. Im Ergebnis ließ der Zusammenschluss keine erhebliche Behinderung wirksamen Wettbewerbs erwarten. Edeka wird weiterhin hinreichendem Wettbewerbsdruck ausgesetzt sein. In Leipzig wird Edeka mit dem Zusammenschluss einen Marktanteil von etwa einem Viertel erreichen und damit in etwa gleichauf mit Rewe liegen. Die Schwarz-Gruppe (Lidl, Kaufland) verfügt über eine etwas stärkere Position. In Halle verfügt Edeka bereits ohne den Zusammenschluss über die führende Position mit einem Marktanteil von etwa einem Drittel. Allerdings fällt hier der Zuwachs deutlich geringer aus. Die Schwarz-Gruppe und Rewe verfügen auch hier jeweils über eine bedeutende Marktposition. Hinzu kommen auf allen Märkten weitere Anbieter. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 23.05.24
Newsletterlauf: 02.07.24
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