Missbräuchliche Rabattgestaltung
Bundeskartellamt eröffnet Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola
Das Bundeskartellamt ermittelt dazu jetzt durch Auskunftsbeschlüsse bei Unternehmen der Getränkeindustrie und beim Lebensmitteleinzelhandel, sowie bei Coca-Cola selbst
Das Bundeskartellamt hat ein Missbrauchsverfahren gegen Coca-Cola Europacific Partners Deutschland GmbH (Coca-Cola) eingeleitet. Coca-Cola übernimmt im Auftrag von The Coca-Cola Company die Abfüllung und den Vertrieb aller Getränkemarken dieses Unternehmens in Deutschland.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Es bestehen Anhaltspunkte dafür, dass Coca-Cola durch die Ausgestaltung seiner Konditionen gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel, insbesondere die Rabattgestaltung, andere Unternehmen in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindern könnte. Dem werden wir nun näher nachgehen."
Das Bundeskartellamt wird in dem Verwaltungsverfahren zunächst prüfen, ob Coca-Cola auf einem möglichen Markt für Cola-Getränke bzw. für kohlensäurehaltige Erfrischungsgetränke (Softdrinks) über eine marktbeherrschende Stellung oder relative Marktmacht verfügt und damit besonderen kartellrechtlichen Vorgaben für marktmächtige Unternehmen unterliegt. Ferner wird das Amt prüfen, ob die von Coca-Cola gegenüber dem deutschen Lebensmitteleinzelhandel geforderten Konditionen diesen Vorgaben entsprechen.
Dabei wird das Amt insbesondere der Frage nachgehen, ob Coca-Cola durch ihre Rabattgestaltung Unternehmen des Lebensmitteleinzelhandels in zulässiger oder in unzulässiger Weise dazu veranlasst, ihre gesamte Produktpalette (z.B. Fanta, Sprite, Mezzo Mix, ViO, fuzetea, Powerade) auch außerhalb der Cola-Getränke abzunehmen, im Regal zu platzieren und zu bewerben. Die entsprechenden Konditionen könnten bewirken, dass andere Getränkehersteller als Wettbewerber von Coca-Cola auch in benachbarten Märkten in ihren wettbewerblichen Möglichkeiten behindert werden.
Das Bundeskartellamt ermittelt dazu jetzt durch Auskunftsbeschlüsse bei Unternehmen der Getränkeindustrie und beim Lebensmitteleinzelhandel, sowie bei Coca-Cola selbst. Coca-Cola kann zu allen Punkten umfassend Stellung nehmen. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 28.11.23
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