Weiterer Zukauf an Hafenkapazitäten
Duisport und thyssenkrupp-Steel Logistics dürfen Gemeinschaftsunternehmen gründen
Der geplante Zusammenschluss war wegen der hohen Umsätze der beteiligten Unternehmen zunächst bei der Europäischen Kommission anzumelden
Das Bundeskartellamt hat die geplante Beteiligung in Höhe von 49 Prozent des Duisburger Hafens (duisport) an der thyssenkrupp Steel Logistics und damit die Gründung eines Gemeinschaftsunternehmens freigegeben. Thyssenkrupp Steel Logistics ist der Hafendienstleister der thyssenkrupp Steel Europe (tkSE) für die am Niederrhein gelegenen Werkshäfen in Schwelgern und Walsum. Derzeit wird die Hafeninfrastruktur ausschließlich dazu genutzt, Umschlagsdienstleistungen, wie die Anlieferung von Kohle oder den Abtransport von Halbfabrikaten aus der Stahlproduktion für tkSE zu erbringen. Im Rahmen der Partnerschaft ist aber geplant, Umschlagskapazitäten im Hafen auch Dritten zugänglich zu machen und damit in den Markt zu geben.
Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, sagte: "Als Hafenbetreiber und Logistikhub ist duisport unbestritten der führende Player in der Region. Wir haben daher ein besonderes Auge auf einen weiteren Zukauf an Hafenkapazitäten, auch wenn dies über die Beteiligung an vormals rein konzernintern genutzten Werkshäfen erfolgt. Nach den Ermittlungen wird die starke Marktposition von duisport als Hafenbetreiber durch den Einstieg in die thyssenkrupp-Werkshäfen aber nicht wesentlich verstärkt. Auf den nachgelagerten Märkten des Güterumschlags sind in der Region neben duisport viele weitere Wettbewerber aktiv. Auch dort wird weder eine Marktbeherrschung von duisport noch eine anderweitige erhebliche Behinderung des Wettbewerbs begründet."
Duisport betreibt den größten Binnenhafen der Welt, der sich in den letzten Jahren zu einem bedeutenden kontinentaleuropäischen Logistikhub entwickelt hat. Nach den durchgeführten Marktermittlungen hat das Bundeskartellamt gegen die Gründung des Gemeinschaftsunternehmens mit thyssenkrupp Steel Logistic dennoch keine durchgreifenden wettbewerblichen Bedenken. Aufgrund der besonderen Ausgestaltung der Kooperation wird der Zugriff von duisport auf die Hafeninfrastruktur der thyssenkrupp-Werkshäfen nur sehr begrenzt sein. Soweit die Hafeninfrastruktur für den Güterumschlag genutzt wird, werden die beiden Werkshäfen auch in Zukunft weit überwiegend für thyssenkrupp genutzt werden. Der erwartbare Anteil des Drittgeschäfts für den Güterumschlag wird mittelfristig zu gering sein, um die Marktposition von duisport signifikant zu stärken.
Der geplante Zusammenschluss war wegen der hohen Umsätze der beteiligten Unternehmen zunächst bei der Europäischen Kommission anzumelden. Allerdings hatten die Unternehmen mit Verweis auf den regionalen Schwerpunkt des Vorhabens einen Antrag auf Verweisung an das Bundeskartellamt gestellt. Die Kommission hat die fusionskontrollrechtliche Prüfung des Vorhabens mit Zustimmung des Bundeskartellamtes sodann im April 2024 an das Bundeskartellamt verwiesen. (Bundeskartellamt: ra)
eingetragen: 08.08.24
Newsletterlauf: 30.09.24
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