Sie sind hier: Home » Literatur » Schriften

Blockchain-Technologie als Grundlage


Digitale Währungen: Europa droht den Anschluss zu verlieren
Bitkom veröffentlicht Infopapier "Digitaler Euro auf der Blockchain"



Der Digitalverband Bitkom warnt davor, dass Europa bei der Diskussion über digitale Währungen international abgehängt wird. Während weltweit Länder bereits mit digitalem Zentralbankgeld experimentieren, fehle in Deutschland und Europa oft noch das Grundverständnis. Aus diesem Grund hat Bitkom heute ein Infopapier "Digitaler Euro auf der Blockchain" veröffentlicht, um grundlegende Begriffe zu erläutern, Chancen und Risiken zu benennen und so die Grundlage für eine breite öffentliche Debatte zu schaffen.

"Aktuell ist China in der Entwicklung einer digitalen Währung führend, daneben gibt es eine Reihe von privaten Initiativen, die bereits am digitalen Geld arbeiten. Auch mit Blick auf die Diskussion über digitale Souveränität muss es uns gelingen, dass Europa eine weltweite Führungsrolle übernimmt", sagt der Bitkom-Finanzexperte Julian Grigo. "Digitale Währungen können in einer digitalen und globalisierten Welt zu einem entscheidenden Wettbewerbsvorteil werden. Bei Blockchain-Anwendungen in der Finanzindustrie liegt ein Riesen-Potenzial für Europa - diese Chancen müssen wir nutzen."

Im Infopapier "Digitaler Euro auf der Blockchain" werden zunächst grundlegende Begriffe definiert, etwa die Abgrenzung von Geld und Währung oder digitales Zentralbankgeld (CBDC, Central Bank Digital Currency). Danach werden denkbare Ausgestaltungen eines digitalen Euros erläutert sowie auch mögliche Risiken und Herausforderungen dargestellt. Ein gesondertes Kapitel widmet sich den besonderen Chancen, die die Blockchain-Technologie für digitale Währungen bietet. Dabei geht es insbesondere um schnellere und günstigere Zahlungsabwicklungen, sei es bei länderübergreifenden Transaktionen, bei Mikro-Payments oder bei der Abwicklung von Wertpapieren und anderen Finanzinstrumenten.

"Die Blockchain-Technologie als Grundlage eines digitalen Euro bietet eine Vielzahl von Vorteilen. So könnte ein solches programmierbares Geld den Grundstein für eine echte Digitalisierung der Industrie mit Machine-to-Machine-Zahlungen legen", sagt Bitkom-Blockchain-Experte Patrick Hansen. "Für viele Blockchain Anwendungen im industriellen Kontext ist der Euro auf der Blockchain das fehlende Puzzle-Stück. Europa kann hier weltweit Vorreiter sein, muss angesichts der dynamischen Entwicklungen allerdings das Tempo deutlich erhöhen." (Bitkom: ra)

eingetragen: 21.02.20
Newsletterlauf: 11.08.20

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Bundesarbeitsgericht

  • Vergütungsfrage für Betriebsratsmitglieder

    Nach dem Betriebsverfassungsgesetz (BetrVG) haben Mitglieder des Betriebsrats Anspruch auf Erhöhung ihres Arbeitsentgelts in dem Umfang, in dem das Arbeitsentgelt vergleichbarer Arbeitnehmer mit betriebsüblicher Entwicklung steigt (§ 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG*). Für das Vorliegen der Voraussetzungen dieses Anspruchs ist grundsätzlich das Betriebsratsmitglied darlegungs- und beweisbelastet. Korrigiert der Arbeitgeber eine mitgeteilte und gewährte Vergütungserhöhung, die sich für das Betriebsratsmitglied als Anpassung seines Entgelts entsprechend § 37 Abs. 4 Satz 1 BetrVG darstellen durfte, hat der Arbeitgeber darzulegen und zu beweisen, dass die Vergütungserhöhung objektiv fehlerhaft war.

  • Virtuelle Aktienoptionen & Karenzentschädigung

    In die Berechnung einer Karenzentschädigung für ein nachvertragliches Wettbewerbsverbot nach §§ 74 ff. HGB fließen auch Leistungen aus einem virtuellen Aktienoptionsprogramm ein. Das gilt jedoch nur, wenn die Optionsrechte im noch bestehenden Arbeitsverhältnis ausgeübt worden sind.

  • Kündigungsschutz in der Schwangerschaft

    Erlangt eine Arbeitnehmerin schuldlos erst nach Ablauf der Klagefrist des § 4 Satz 1 KSchG* Kenntnis von einer beim Zugang des Kündigungsschreibens bereits bestehenden Schwangerschaft, ist die verspätete Kündigungsschutzklage auf ihren Antrag gemäß § 5 Abs. 1 Satz 2 KSchG** nachträglich zuzulassen.

  • Schadensersatz bei verspäteter Zielvorgabe

    Verstößt der Arbeitgeber schuldhaft gegen seine arbeitsvertragliche Verpflichtung, dem Arbeitnehmer rechtzeitig für eine Zielperiode Ziele vorzugeben, an deren Erreichen die Zahlung einer variablen Vergütung geknüpft ist (Zielvorgabe), löst dies, wenn eine nachträgliche Zielvorgabe ihre Motivations- und Anreizfunktion nicht mehr erfüllen kann, grundsätzlich einen Anspruch des Arbeitnehmers nach § 280 Abs. 1, Abs. 3 BGB iVm. § 283 Satz 1 BGB auf Schadensersatz statt der Leistung aus.

  • Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts

    Der Sechste Senat des Bundesarbeitsgerichts (BAG) schließt sich der Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs (BGH) zur Sorgfaltspflicht des Rechtsanwalts in Fristsachen an, wonach ein Rechtsanwalt den Ablauf von Rechtsmittelbegründungsfristen immer dann eigenverantwortlich zu prüfen hat, wenn ihm die Akten im Zusammenhang mit einer fristgebundenen Verfahrenshandlung, insbesondere zu deren Bearbeitung, vorgelegt werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen