Glücksspielwesen neu ausrichten
Glücksspielrecht: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält maßvolle Liberalisierung bei den Sportwetten denkbar
Herrmann will aber das staatliche Lotteriemonopol erhalten und rechtlich absichern
(16.11.10) - Das Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags Ende 2011 ist für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine große Chance, das bestehende System auf den Prüfstand zu stellen und das bundesdeutsche Glücksspielwesen neu auszurichten. Herrmann sagte im Innenministerium bei einer Anhörung zur Neuregelung des Glückspielrechts, er halte dabei eine maßvolle Liberalisierung bei den Sportwetten für denkbar. Er könne sich dies in Form der Vergabe staatlicher Konzessionen vorstellen, wobei deren Erteilung an strenge, gesetzlich normierte Voraussetzungen geknüpft werden müsse.
Ein besonderes Anliegen ist Herrmann nach wie vor der Jugend- und Spielerschutz, der weiterhin eingehalten und gewährleistet werden müsse. Insbesondere beim gewerblichen Automatenspiel sieht der bayerische Innenminister einen rechtlichen Handlungsbedarf. "Vor allem die von Geldsspielautomaten ausgehende hohe Suchtgefahr erfordert meines Erachtens ein sehr zielgerichtetes Handeln – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene", so Herrmann.
Er sprach sich dafür aus, das staatliche Lotteriemonopol zu erhalten und rechtlich abzusichern. Dass könne künftig nur funktionieren und mit Erfolg gesellschaftliche Akzeptanz beanspruchen, wenn es sich in ein stimmiges Gesamtsystem einfügt. Herrmann fordert deshalb gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Auch müsse man sich den Realitäten eines Schwarzmarktes vor allem bei Sportwetten stellen. "Nur so lässt sich am Ende das anvisierte Ziel – eine politisch und rechtlich tragfähige Lösung – erreichen."
Herrmann sprach sich auch dafür aus, das Internetverbot für Glücksspiele auf den Prüfstand zu stellen. "Hier ist die Frage, ob es in der heutigen Zeit rechtlich wirksam und durchsetzbar ist, Glücksspiele im Internet vollständig zu verbieten. Das Internet kennt keine Grenzen. Ein auf Deutschland beschränktes Verbot wirkt immer nur begrenzt." (Bayerische Staatsregierung: ra)
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