Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Glücksspielwesen neu ausrichten


Glücksspielrecht: Bayerns Innenminister Joachim Herrmann hält maßvolle Liberalisierung bei den Sportwetten denkbar
Herrmann will aber das staatliche Lotteriemonopol erhalten und rechtlich absichern


(16.11.10) - Das Auslaufen des Glücksspielstaatsvertrags Ende 2011 ist für Bayerns Innenminister Joachim Herrmann eine große Chance, das bestehende System auf den Prüfstand zu stellen und das bundesdeutsche Glücksspielwesen neu auszurichten. Herrmann sagte im Innenministerium bei einer Anhörung zur Neuregelung des Glückspielrechts, er halte dabei eine maßvolle Liberalisierung bei den Sportwetten für denkbar. Er könne sich dies in Form der Vergabe staatlicher Konzessionen vorstellen, wobei deren Erteilung an strenge, gesetzlich normierte Voraussetzungen geknüpft werden müsse.

Ein besonderes Anliegen ist Herrmann nach wie vor der Jugend- und Spielerschutz, der weiterhin eingehalten und gewährleistet werden müsse. Insbesondere beim gewerblichen Automatenspiel sieht der bayerische Innenminister einen rechtlichen Handlungsbedarf. "Vor allem die von Geldsspielautomaten ausgehende hohe Suchtgefahr erfordert meines Erachtens ein sehr zielgerichtetes Handeln – sowohl auf Bundes- als auch auf Landesebene", so Herrmann.

Er sprach sich dafür aus, das staatliche Lotteriemonopol zu erhalten und rechtlich abzusichern. Dass könne künftig nur funktionieren und mit Erfolg gesellschaftliche Akzeptanz beanspruchen, wenn es sich in ein stimmiges Gesamtsystem einfügt. Herrmann fordert deshalb gemeinsames Handeln von Bund, Ländern und Kommunen. Auch müsse man sich den Realitäten eines Schwarzmarktes vor allem bei Sportwetten stellen. "Nur so lässt sich am Ende das anvisierte Ziel – eine politisch und rechtlich tragfähige Lösung – erreichen."

Herrmann sprach sich auch dafür aus, das Internetverbot für Glücksspiele auf den Prüfstand zu stellen. "Hier ist die Frage, ob es in der heutigen Zeit rechtlich wirksam und durchsetzbar ist, Glücksspiele im Internet vollständig zu verbieten. Das Internet kennt keine Grenzen. Ein auf Deutschland beschränktes Verbot wirkt immer nur begrenzt." (Bayerische Staatsregierung: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen