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Entwurf zur Telekommunikationsnovelle


Ärger mit Telekommunikationsanbietern sei das Top-Thema in der Verbraucherberatung
Kostenlose Warteschleifen und Hotlines will die Bundesregierung im Zuge der Novelle des Telekommunikationsgesetzes nun erzwingen


(17.11.10) - Kostenlose Warteschleifen bei Telefon-Hotlines, garantierte DSL-Geschwindigkeiten und kundenfreundlichere Umzugsregelungen will die Bundesregierung gesetzlich verankern. Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt das Vorhaben, mahnt allerdings Konkretisierungen an. "Es ist gut, dass die Regierung diese Ärger-Themen energisch anpackt", sagte Vorstand Gerd Billen.

Ärger mit Telekommunikationsanbietern sei das Top-Thema in der Verbraucherberatung. Ein Problem sei Hotlines mit langen und teuren Warteschleifen. Obwohl technisch möglich, weigern sich viele Unternehmen, diese kostenfrei zu gestalten. Dies will die Bundesregierung im Zuge der Novelle des Telekommunikationsgesetzes nun erzwingen. Dabei soll auch ausgeschlossen sein, dass Anbieter Anrufer schnell annehmen, nur um sie in einer nachgelagerten kostenpflichtigen Warteschleife zu parken. Besonders wichtig: Die Regelung soll auch für den Mobilfunk gelten.

"Höchste Zeit, dass hier etwas passiert. Auch beim Bäcker zahlt man schließlich nicht fürs Anstehen", erklärt Billen. Wie lukrativ der Markt ist, zeigen Zahlen des Branchenverbandes VATM aus dem Jahr 2009: Das Verkehrsaufkommen von Auskunfts- und Mehrwertdiensten betrug 20,5 Millionen Minuten pro Tag. Der Jahresumsatz belief sich auf knapp eine Milliarde Euro.

Trecker statt Rennauto
Werbung und Realität klaffen bei DSL-Anschlüssen oft weit auseinander. 48 Prozent der Verbraucher machten laut einer Umfrage der Verbraucherzentralen von 2008 diese Erfahrung. Künftig soll es eine vertraglich festgeschriebene Mindestgeschwindigkeit geben. Der vzbv fordert, dass diese nicht weniger als 75 Prozent der beworbenen Maximalgeschwindigkeit betragen darf. "Es besteht sonst weiterhin die Gefahr, dass Kunden mit eine Rennauto gelockt und mit einem Trecker abgespeist werden", mahnt Billen. Zudem sollten Verbraucher das Recht haben, den Vertrag zu kündigen oder in einen anderen Tarif zu wechseln, wenn die Unternehmen ihr Werbeversprechen nicht einhalten.

Umzug leicht gemacht
Bei Umzügen sollen Telefonkunden ihren bestehenden Vertrag künftig mitnehmen können, soweit dies technisch möglich ist. Kann ein Unternehmen die Leistung am neuen Wohnort nicht erbringen, sollen Kunden ein Sonderkündigungsrecht haben. Bislang waren diese oft gezwungen, den alten Vertrag fortzuführen und zugleich am neuen Wohnort einen neuen abzuschließen.

Der vzbv fordert für den Fall eines Umzuges ein generelles Sonderkündigungsrecht. "Das ist einfacher, fairer und der Situation angemessener", erklärt Billen. Zudem dürfen den Kunden auch durch die Hintertür keine Kosten entstehen. Der Gesetzentwurf sieht hier vor, dass Anbieter bei einer Sonderkündigung Abschlagszahlungen verlangen können. "Es wäre absurd, wenn Verbraucher dafür zahlen müssten, dass Anbieter eine Leistung nicht erbringen können", so Billen. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

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Kein Sonderkündigungsrecht des Vertrags

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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