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Kreditvermittlung: Übles Geschäft mit der Armut


Die bayerische Verbraucherministerin Dr. Beate Merk sagt unseriösen Darlehensvermittlern den Kampf an
Laut einer Schufa-Studie werden in Deutschland jährlich rund 395.000 Menschen Opfer eines "Kreditvermittlungsbetrugs"


(01.10.10) - In Kleinanzeigen, über Werbeanrufe und im Internet wird immer häufiger die schnelle und unkomplizierte Vermittlung von Darlehen angeboten. Dabei steht das Versprechen im Vordergrund, selbst jenen Verbrauchern ein Darlehen zu vermitteln, die bei Banken nicht mehr kreditwürdig sind. Manche hochverschuldete Personen sehen in solchen Angeboten die letzte Chance, an Geld zu kommen.

Der Haken an der Sache ist: Unseriöse Anbieter beabsichtigen überhaupt nicht, tatsächlich Darlehen zu vermitteln. Ihr Geschäftsmodell: Vom Verbraucher wird eine "Bearbeitungsgebühr" als Vorkasse verlangt, oft mehrere hundert Euro. Hat der Verbraucher erst einmal gezahlt, sieht er sein Geld nie wieder.

"So wird auch noch den Ärmsten der Armen von kriminellen Geschäftemachern das Geld aus der Tasche gezogen", sagte die bayerische Verbraucherministerin Dr. Beate Merk. Diese Masche sei unerträglich und müsse rasch gestoppt werden.

Laut einer Schufa-Studie werden in Deutschland jährlich rund 395.000 Menschen Opfer eines solchen "Kreditvermittlungsbetrugs". Der volkswirtschaftliche Schaden wird auf 150 Millionen Euro im Jahr geschätzt.

Merk stellte fest: "Zwar sind am 11. Juni dieses Jahres gesetzliche Verschärfungen in Kraft getreten. Diese reichen aber nicht aus, um die kriminellen Machenschaften wirksam einzudämmen. Was wir brauchen ist ein umfassendes Verbot, die Vermittlungsvergütung und die Erstattung von Auslagen schon im Voraus zu verlangen. Erst wenn der Verbraucher den Darlehensbetrag in Händen hält, soll er Gebühren zahlen müssen."

Darüber hinaus fordert Merk einen Sachkundenachweis für Darlehensvermittler wie ihn der Gesetzgeber bereits bei Versicherungsvermittlern eingeführt hat. "Solche Hürden tragen dazu bei, dass kriminelle Elemente erst gar nicht auf dem Markt in Erscheinung treten." Und wer sich doch über alle rechtlichen Vorgaben hinweg setzt, muss mit konsequenter Ahndung durch die Strafverfolgungsbehörden rechnen.

Für ihr Anliegen hat Merk bereits breite politische Unterstützung gewonnen. Die Verbraucherschutzminister der Länder haben auf ihrer Konferenz in Potsdam Merks Vorschläge einstimmig beschlossen und die Bundesregierung um eine zeitnahe Regelung gebeten. (Bayerisches Justizministerium: ra)


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