EC-Karte und Bonitätsprüfung
Das Aschenputtel-Prinzip bei der Zahlungswegempfehlung: Die Guten ins Töpfchen, die Schlechten ins Kröpfchen
Der transparente Kunde: So funktioniert der bargeldlose Bezahlvorgang an der Kasse
(28.09.10) - Wer mit der EC-Karte zahlt, weiß häufig nicht, dass während des Zahlverfahrens im Hintergrund eine heimliche Bonitätsprüfung stattfindet. Zwischengeschaltet zwischen Bank und Kassenterminal sind die Computer eines sogenannten EC-Netzbetreibers. Diese errechnen in Bruchteilen von Sekunden auf welche Weise sich der Kunde an der Kasse gegenüber der Kassiererin identifizieren muss: per vierstelligem Pincode oder per Unterschrift.
Beim Pinverfahren übernimmt die Bank das Ausfallrisiko, beim Lastschriftverfahren per Unterschrift trägt der Händler das Risiko. Allerdings muss der Händler beim Pinverfahren rund 0,3 Prozent des Umsatzes bzw. mindestens acht Cent der Verkaufsumme an die Bank für diesen Service zahlen, deswegen hat er natürlich ein Interesse am Lastschriftverfahren.
Die Computer des Netzbetreibers errechnen algorithmengesteuert per Data Warehouse- und Data Mining-Verfahren nun das Ausfallrisiko eines Kunden auf Basis seiner bisher getätigten Zahlungen. Erfasst werden in diesem Zusammenhang Daten wie Kontonummer, Bankleitzahl, Kartennummer, Einkaufssumme, Uhrzeit und Ort. Die Zahlungswegempfehlung erfolgt nach einer Bewertung der Bonität und - so vermuten Datenschütze - indirekt auf dem Wege einer speziell angelegten Sperrkartei. Bei einer geringeren Bonität wird das Pinverfahren vorgeschlagen, bei einer höheren Bonität das Lastschriftverfahren.
Was also ein Bonitätsprüfungsverfahren darstellt, ist im Grunde die Bewertung eines Einkaufs- und Zahlungsverhaltens und das Ziehen entsprechender Rückschlüsse. Im Prinzip lassen sich auf dem Wege der Datenanalyse sogar Profile über Einkommensverhältnisse aus diesen Daten ziehen.
Natürlich sind die EC-Netzbetreiber sind aus steuerrechtlichen Gesichtspunkten sogar verpflichtet, entsprechende Zahlungsdaten zu speichern. Was sich dann allerdings in den Datenbanken der EC-Netzbetreiber wirklich abspielt, ist nicht bekannt. Datensammlung ist das eine - die genaue Profilerstellung eines Kunden mit anschließender Speicherung in weiteren Data Warehouse-Datenbanken eine ganz andere Geschichte.
Sollten solche "betriebswirtschaftliche Entscheidungshilfen" langfristig (und ohne Zustimmung und Wissen des Kunden) gespeichert werden, würde dies einen klaren Verstoß gegen das Datenschutzrecht darstellen. (ra)
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