EC-Netzbetreiber und Speicherung von Kundendaten
EC-Karten: Gläserner Kunde per Unterschrift - Verbraucher müssen der Speicherung ihrer Zahlungsdaten widersprechen können
Zahlungsdienstleister: Wie genau die Branche die gesammelten Daten verwendet, ist bislang nicht bekannt
(28.09.10) - Als Verstoß gegen das Datenschutzrecht kritisiert der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) die Praxis von EC-Netzbetreibern zur Speicherung von Kundendaten. Er fordert die Branche auf, die Verfahren den rechtlichen Vorgaben entsprechend zu gestalten.
"Es geht hier um sensible Daten. Verbraucher müssen die Möglichkeit zum Widerspruch haben", fordert Vorstand Gerd Billen. Auch der Handel sei in der Pflicht, dafür Sorge zu tragen, dass sich ihre Dienstleister an Recht und Gesetz halten.
Nach Recherchen des Norddeutschen Rundfunks (NDR) würden EC-Netzbetreiber bei der Abwicklung von Zahlungsvorgängen zwischen Händler und Bank umfangreiche Datenbanken anlegen. Die Einwilligung zur Speicherung von Konto- und Kartennummer, Ort des Einkaufs und Rechnungsbetrag würden die Kunden ohne Wissen mit ihrer Unterschrift auf dem Zahlungsbeleg geben. Der vzbv sieht darin einen Verstoß gegen das Bundesdatenschutzgesetz (BDSG).
"Die Einwilligung in eine weitergehende Speicherung darf Verbrauchern nicht einfach mit dem Kassenzettel untergeschoben werden. Sie müssen dem widersprechen können, ohne damit die bargeldlosen Zahlung zu blockieren", sagt Billen.
Wie genau die Branche die gesammelten Daten verwende, sei bislang nicht bekannt. Der vzbv sieht im Aufbau von umfangreichen Datenbanken durch EC-Netzbetreiber jedoch die Souveränität der Verbraucher über ihre Daten bedroht. Denn die Erstellung von Nutzerprofilen liege auf der Hand, dies sei ein weiterer Schritt auf dem Weg zum gläsernen Kunden.
Die Branche hätte gegenüber dem vzbv zugesichert, ihr Geschäftsmodell transparent zu machen. Eine verbindliche Erklärung seitens der Anbieter stehe allerdings noch aus. "Gesetzlich muss auch der Handel für den Datenschutz bei seinen Dienstleistern gerade stehen", sagt Billen. "Das ist auch in seinem Interesse. Denn wenn Verbraucher nicht mehr guten Gewissens per Karte zahlen können, hat auch der Handel ein Problem."
Verbrauchern empfiehlt der vzbv auf die Kassenzettel-Texte zu achten, die unterschrieben werden. Die Zahlung per Unterschrift bedeutetenicht immer die Aufnahme in eine derartige Datenbank. PIN-Zahlungen seien eine Alternative, bergen aber die Gefahr, an der Kasse von Kartendieben ausgespäht zu werden. V
erbraucher haben zudem Auskunfts- und Korrekturrechte gegenüber Dienstleistern, die sensible Zahlungsdaten speichern. Die Händler müssten die Verbraucher informieren, an wen sie sich dafür wenden können. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)
Lesen Sie auch:
EC-Karte und Bonitätsprüfung
Bonitätsprüfung: Klarstellung von easycash
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>