Bonitätsprüfung: Klarstellung von easycash
easycash betont: Sämtliche Prozesse des Zahlungsdienstleisters seien transparent und mit dem Datenschutzgesetz konform
Keine unrechtmäßige Datenspeicherung - Alle Datenverarbeitungsprozesse bei easycash seien gesetzeskonform
(28.09.10) - In einer "Klarstellung" reagiert der Zahlungsdienstleister easycash auf einen Bericht des NDR. Dieser hatte eine heimliche Bonitätsprüfung bei der Zahlung per EC-Karte moniert. Die Bonitätsempfehlung basiere auf einer Sperrkartei, die der Netzbetreiber auf Basis von an Kasse gewonnenen Daten anlege.
easycash sieht ihre Datenspeicherungsprozesse in den Medien "teilweise irreführend" dargestellt:
Zitat aus der Pressemeldung von "easycash" :
"So heißt es in der auf einer Meldung von NDR Info basierenden Berichterstattung, easycash speichere seit Jahren personenbezogene Daten ohne jedwede Rechtsgrundlage. Dem widerspricht das Unternehmen.
Kunden der easycash übermitteln ausschließlich solche Daten an das Unternehmen, die zur Zahlungsverarbeitung erforderlich sind. Diese sind Kontonummer, Bankleitzahl, Kartenfolgenummer, Kaufbetrag, Zeit sowie eine eindeutige Identifizierung des eingesetzten EC-Terminals.
Personenbezogene Daten wie Name, Adresse, Telefonnummer oder Detailinformationen zu Einkäufen werden nicht an easycash übermittelt.
Allein im Falle des Nicht-Zustandekommens einer Zahlung kann easycash Name und Adresse bei der Bank des Endkunden anfragen, um die offene Summe einzufordern. Dieser so genannte Rücklastschriftenservice geschieht im Auftrag der Handelsunternehmen. Nach Zahlung werden diese persönlichen Daten gelöscht.
Auf Basis der an easycash übermittelten Daten lässt sich folglich keine Aussage über die Kreditwürdigkeit von Personen oder Nutzerprofile treffen."
Ferner betont easycash, keinerlei Daten an Dritte weiterzuverkaufen, wie fälschlicherweise behauptet werde. (easycash: ra)
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