Arzneimittelsicherheit und Patientenrechte


Wirkstoffgleiche Arzneimittel: Vorgesehene Regelung im AMNOG-Entwurf unverantwortlich
Die jährlichen direkten Kosten durch Non-Compliance werden in Deutschland auf über 5-10 Milliarden Euro geschätzt


(29.09.10) - Die Deutsche Gesellschaft für bürgerorientiertes Versorgungsmanagement e.V. (DGbV), Berlin, begrüßt die Forderung des Bundesrates, beim Arzneimittelmarktneuordnungsgesetz (AMNOG) die Arzneimittelsicherheit und die Patientenrechte stärker zu berücksichtigen.

"Wir halten die bisher im AMNOG-Entwurf vorgesehene Regelung für unverantwortlich, dass bei wirkstoffgleichen Arzneimitteln lediglich eine Indikation übereinstimmen muss, damit die vom Arzt verordneten Präparate gegen andere ausgetauscht werden dürfen, für die die Krankenkasse einen Rabattvertrag abgeschlossen hat", sagt der Präsident der DGbV, Dr. John N. Weatherly in Berlin.

Patienten werden Medikamenten nicht vertrauen, bei denen statt ihrer Krankheit andere Indikationen in der Packungsbeilage aufgeführt sind. Das kann dazu führen, dass lebensnotwendige Arzneimittel nicht eingenommen und schwerwiegende Folgeschäden riskiert werden. Kaum auszudenken ist, wenn aufgrund dieses Austauschs einem Patienten ein körperlicher Schaden zugefügt wird. Außerdem sei die Haftungsfrage absolut offen.

Bereits heute nehmen Patienten mit einer chronischen Erkrankung, denen für einen längeren Zeitraum Medikamente verschrieben wurden, diese Medikamente nach einiger Zeit nicht mehr ein. Rund 20 Prozent bis 40 Prozent aller Patienten mit einer längerfristigen Arzneimittel-Verordnung, so schätzt man, setzen das Medikament vorzeitig ab.

Diese Therapieabbrüche gefährden in vielen Fällen nicht nur den Behandlungserfolg. Vielmehr werden damit Milliardensummen im Gesundheitswesen völlig unsinnig verschwendet. Die jährlichen direkten Kosten mangelnder Therapietreue (Non-Compliance) werden in Deutschland auf über 5-10 Milliarden Euro geschätzt. Man nimmt an, dass zusätzlich noch einmal Folgekosten in derselben Höhe entstehen, unter anderem durch eine Chronifizierung von Krankheitssymptomen.

Die Arzneimittelexperten der DGbV, der Mediziner Professor Dr. Dr. Dr. Dieter Adam, München, und Dr. Ulrich Krötsch, München, bisheriger Präsident der Bundesapothekerkammer und der Bayerischen Landesapothekerkammer, schließen sich der Forderung des Bundesrates und weiterer Experten an.

Auch sie fordern, dass im Rahmen von Rabattverträgen die ursprünglich verordneten Arzneimittel nur noch durch solche wirkstoffgleichen Präparate in der Apotheke ersetzt werden dürfen, die für alle diejenigen Krankheitsbilder zugelassen sind, bei denen auch die vom Arzt verschriebenen Medikamente eingesetzt werden sollen.

Die DGbV fordert den Gesetzgeber auf, sich nicht über einen solchen sinnvollen Vorschlag hinwegzusetzen und seine Verantwortung für die Patientensicherheit ernst zu nehmen. Schließlich sind eine bessere Patienten-Compliance und ein gutes Versorgungsmanagement mit den richtigen Medikamenten der beste Garant für eine effiziente Krankenbehandlung, die nicht durch kontraproduktive Rabattvertragsregelungen behindert werden sollte. (DGbV: ra)

DGbV: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Politik auf EU-Ebene gefordert

    Der Digitalverband Bitkom plädiert vor der Konstituierung der neuen EU-Kommission für ein Umdenken in der europäischen Verbraucherpolitik. In den letzten Jahren wurde eine kaum überschaubare Vielzahl neuer Regeln wie Datenschutz-Grundverordnung, Digital Markets Act, Data Act, AI Act oder dem Digital Services Act und diverse Verbraucherrechtsrichtlinien erlassen.

  • Quantum-Sicherheit beginnt jetzt

    Die Veröffentlichung der Post-Quantum-Standards durch das NIST markiert einen entscheidenden Fortschritt in der Absicherung der digitalen Zukunft. Bislang befanden sich Entwickler und Sicherheitsteams in einer abwartenden Position, doch mit der Finalisierung dieser Standards beginnt nun der Weg zur Quantum-Sicherheit.

  • NIS2-Umsetzung & Null-Toleranz-Strategie

    148 Milliarden Schaden im vergangenen Jahr - und längst noch kein Ende in Sicht: Die Bedrohungslage ist und bleibt prekär. Zudem sorgen Digitalisierung, Cloud und KI für neue Angriffsflächen und eröffnen den Hackern eine Vielzahl an Möglichkeiten. Dies zeigt auch die jüngste Lünendonk-Studie. Der zu Folge hakt es insbesondere bei der E-Mail-Sicherheit und dem Schwachstellenmanagement. Trotz einer anhaltend massiven Bedrohungslage hat rund ein Drittel der Unternehmen keinen Überblick über den tatsächlichen Cybersecurity-Status.

  • Herausforderungen und Chancen der NIS-2-Direktive

    Mit der bevorstehenden Frist zur Umsetzung der NIS-2-Direktive stehen viele Unternehmen vor einer bedeutenden Herausforderung. Unsere Beobachtungen zeigen, dass viele Unternehmen Schwierigkeiten haben werden, die Anforderungen rechtzeitig zu erfüllen. Dies liegt vor allem daran, dass das Thema zu lange vernachlässigt wurde.

  • NIS-2-Richtlinien treten bald in Kraft

    Die NIS-2-Richtlinien treten in wenigen Monaten in Kraft und sind derzeit in aller Munde. Die zahlreichen Vorträge und Veranstaltungen zu diesem Thema unterstreichen nicht nur dessen Bedeutung, sondern zeigen auf, dass es noch viel Informationsbedarf bei Verantwortlichen und Entscheidern gibt.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen