Bitkom mahnt an: Anti-Piraterie-Abkommen droht übers Ziel hinauszuschießen Grundlegende Rechtsprinzipien nicht opfern - Provider dürfen nicht zu Anschluss-Sperren gezwungen werden
(29.09.10) - Der Hightech-Verband Bitkom hat sich besorgt über den Stand der Verhandlungen zum internationalen Anti-Piraterie-Abkommen ACTA geäußert. "Es besteht die Gefahr, dass die Verhandlungspartner das Paket zu sehr beladen haben und sich daran verheben", sagte Bitkom-Präsidiumsmitglied Volker Smid. "Wir befürchten, dass vieles über einen Kamm geschoren wird und die Maßnahmen über das Ziel hinausschießen."
ACTA steht für Anti-Counterfeiting Trade Agreement. Dies ist ein völkerrechtlich bindendes Abkommen, über das EU, USA, Kanada, Japan und weitere Länder seit Jahren verhandeln. Es geht derzeit in die letzte Verhandlungsphase und soll noch 2010 besiegelt werden.
"Wir brauchen dringend eine bessere internationale Bekämpfung von Produktpiraterie, gerade auch im IT-Bereich", erklärt Smid. Dabei sollte es um Geräte und Produkte, aber auch um Software und das Internet gehen. "Wir müssen dabei darauf achten, dass Verfolgungsmaßnahmen verhältnismäßig sind. Privatsphäre und Datenschutz, aber auch grundlegende Prinzipien unseres Rechtssystems dürfen dabei nicht geopfert werden."
Die in den Verhandlungen diskutierte Überprüfung der Speicher von MP3-Playern oder PCs bei Grenzkontrollen müsse tabu bleiben, fordert Bitkom. Auch dürften Anbieter von Internet-Zugängen nicht gezwungen werden, ihren Kunden beim Verdacht auf Piraterie den Anschluss zu kappen. "Provider zu Sheriffs und Vollzugsorganen zu machen, widerspricht unserem Rechtsverständnis", so Smid.
"Die Strafverfolgung ist Aufgabe von Polizei und Justiz. Nur wenn offizielle Ermittlungen laufen, sollten Unternehmen zur Mitarbeit verpflichtet werden. In Deutschland haben wir dafür bereits geeignete Gesetze."
Da ACTA völkerrechtlich bindend ist, könnten EU-Mitgliedsstaaten gezwungen sein, ihr nationales Recht anzupassen. (Bitkom: ra)
Bitkom: Kontakt und Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Die Deutsche Kreditwirtschaft (DK) begrüßt die Entscheidung der Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin), den sektoralen Systemrisikopuffer für Wohnimmobilienfinanzierungen von zwei auf ein Prozent zu senken. Damit reagiert die Aufsicht auf die veränderten Marktbedingungen und kommt einer Forderung der Kreditwirtschaft nach. Der Schritt ist ein wichtiges Signal für die differenzierte und verantwortungsvolle Anwendung makroprudenzieller Instrumente.
Als am 1. Juli 2024 die Pflegepersonalbemessungsverordnung (PPBV) in Kraft getreten ist, waren sich die meisten Krankenhäuser über die weitreichenden Folgen vermutlich noch gar nicht im Klaren. Denn: Auch wenn der ursprüngliche Gedanke aus dem Gesundheitsministerium durchaus begrüßenswert ist - nämlich Pflege und Versorgung im Gesundheitswesen zu verbessern - ist es wieder einmal das Wie, das eine Besserung der oftmals dramatischen Lage verhindert. In der Praxis erweist sich die Verordnung nämlich nicht als pragmatische Lösung für bessere Arbeitsbedingungen oder einen Abbau von zeitintensiver Bürokratie, sie ist ziemlich genau das Gegenteil: ein bürokratisches Monster, das an inhaltlicher Komplexität seinem eigenen Namen in nichts nachsteht.
Transparency Deutschland (TI-D) hat den Koalitionsvertrag der neuen Regierung geprüft - die Bilanz fällt weitgehend ernüchternd aus. Mit Blick auf Lieferkettengesetz, Geldwäschebekämpfung sowie Klima- und Umweltpolitik seien leider erhebliche Rückschritte zu erwarten.
Am 31. März 2025 trat die neueste Version des Payment Card Industry Data Security Standard (PCI DSS) in Kraft - Version 4.0*. PCI DSS 4.0 verlangt nicht nur, dass digitale Identitäten eindeutig Personen zugeordnet werden, sondern legt zudem den Fokus auf die Aufrechterhaltung robuster Sicherheitsmaßnahmen angesichts sich ständig weiterentwickelnder Cyberbedrohungen. Organisationen, die mit Zahlungskartendaten arbeiten, müssen verbesserte Sicherheitsanforderungen umsetzen - darunter auch starke Multi-Faktor-Authentifizierung (MFA).
Auf EU-Ebene fanden weitere Verhandlungen zur "5. Antidiskriminierungsrichtlinie zur Anwendung des Grundsatzes der Gleichbehandlung ungeachtet der Religion oder der Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Ausrichtung" statt. Der Sozialverband VdK fordert die Bundesregierung auf, sich endlich dafür einzusetzen, dass diese verabschiedet wird.
Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen