Telekommunikationsdienste neu geregelt


Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG): Bitkom begrüßt klare Regelungen in der Telekommunikation
TKG-Novelle sollte technisch umsetzbar und wirtschaftlich vertretbar sein


(04.10.10) - Der Bitkom-Hauptgeschäftsführer Dr. Bernhard Rohleder zur geplanten TKG-Novelle: "Der Bitkom begrüßt im Grundsatz die geplanten Regelungen für Kunden in der Novelle des Telekommunikationsgesetzes."

Damit werde vor allem den schwarzen Schafen in einer insgesamt serviceorientierten Branche die Geschäftsgrundlage entzogen. Die Kundenbeziehungen werden mit den neuen Regelungen in vielen Fällen klarer geregelt als bisher.

Rohleder wies darauf hin: "Bei der weiteren Ausarbeitung der Novelle muss darauf geachtet werden, dass die Maßnahmen technisch umsetzbar und auch wirtschaftlich vertretbar sind."

"Bei der Einführung kostenfreier Warteschleifen muss darauf geachtet werden, dass die Kosten von den Anbietern der Kundendienste getragen werden und nicht von den Telekommunikationsdienstleistern", sagt Rohleder.

Laut Bitkom müssen bei der Einführung der neuen Vorschriften Übergangsfristen vorgesehen werden, die zur Umsetzung in den Unternehmen technisch und organisatorisch notwendig sind.

Bei einem Wechsel des Telefon- oder Internetanbieters bzw. bei Umzügen warnt der Bitkom vor zu engen zeitlichen Vorgaben. "Bei einer Frist von nur einem Arbeitstag ist zwangsläufig mit erhöhten Fehlerquoten bei der Umstellung des Anschlusses auf einen anderen Anbieter zu rechnen", sagt Rohleder. Für Telefonkunden, die den Anbieter wechseln, sei vor allem von Bedeutung, dass die Umschaltung problemlos funktioniert. (Bitkom: ra)

Bitkom: Kontakt und Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Kommentare und Meinungen

  • Künstliche Intelligenz: Was für Unternehmen gilt

    Seit Sonntag, 2. Februar 2025 sind weitere Regelungen der europäischen KI-Verordnung (AI Act) in Kraft. Dabei handelt es sich zum einen um Verbote von bestimmten KI-Praktiken wie Social-Scoring-Systemen, manipulative KI-Techniken oder Emotionserkennung am Arbeitsplatz. Zum anderen greifen Vorgaben für KI-Kompetenzanforderungen von Beschäftigten.

  • AI Act: Doppelarbeit & Unsicherheiten vermeiden

    Ab dem 2. Februar 2025 verbietet der AI Act Manipulation durch KI, Social Scoring und biometrische Fernidentifikation in Echtzeit - ein entscheidender Schritt für Ethik und Verbraucherschutz. Die EU setzt damit ein klares Zeichen für einen einheitlichen Rechtsrahmen, der auf Ethik, Diversität und Datensicherheit basiert.

  • EU AI Act setzt weltweit Maßstäbe

    Anlässlich des Europäischen Datenschutztags am 28. Januar 2025 betonte der BvD-Ausschuss Künstliche Intelligenz die Bedeutung des EU AI Acts als wegweisende Regulierung für den verantwortungsvollen Einsatz Künstlicher Intelligenz (KI).

  • Auswirkungen von Risk Exposure auf Compliance

    Mit der DSGVO, DORA und der derzeit in der Luft hängenden NIS2 werden immer mehr Vorschriften und Richtlinien eingeführt, die Unternehmen beachten müssen. Dies hat dazu geführt, dass einige Unternehmen der Meinung sind, dass die Einhaltung der Vorschriften eher eine Belastung als ein Anfang zur Verbesserung ihrer Sicherheitsmaßnahmen ist.

  • NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst 2025?

    Gegen Deutschland wurde wegen bisher nicht erfolgten Umsetzung der NIS2-Richtlinie sowie der Richtlinie über die Resilienz kritischer Infrastrukturen ein Vertragsverletzungsverfahren eingeleitet. Angesichts der Verzögerungen im Gesetzgebungsprozess in den vergangenen Jahren kommt das nicht wirklich überraschend - ist doch inzwischen mit einer NIS2-Umsetzung nicht vor Herbst nächsten Jahres zu rechnen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen