Eine regionalisierte Regulierung im Telekommunikationsbereich komme der Einführung eines neuen Regulierungsansatzes gleich Einführung von regional differenzierter Regulierung aktuell für nicht zweckmäßig
(04.10.10) - Am 23. September 2010 hat Wirtschaftsminister Rainer Brüderle den Referentenentwurf zur Novellierung des Telekommunikationsgesetzes (TKG) zur Ressortabstimmung an die anderen Bundesministerien weitergeleitet. Anlass zur Überarbeitung des Telekommunikationsgesetzes ergibt sich durch die Reform des EU-Rechtsrahmens zur elektronischen Kommunikation, der bis zum 25. Mai 2011 in nationales Recht umgesetzt werden muss.
Die Gesetzesnovelle soll Änderungen zur Regulierung der Netzinfrastruktur sowie zum Verbraucherschutz enthalten.
Der Bundesverbandbreitbandkommunikation (Breko) weist in diesem Zusammenhang darauf hin, dass eine konsequente Regulierung von Vorleistungsprodukten der Telekom Deutschland, nach wie vor unverzichtbar für die Gewährleistung eines fairen Wettbewerbs im deutschen Telekommunikationssektor ist.
Aus diesem grundsätzlichen Aspekt leitet der Breko zwei weitere Forderungen an das neue TKG ab. Die Befugnis, auch regionale Märkte zu definieren, die bereits Teil des neuen EU-Rechtsrahmens ist, lehnt der Breko ab.
Eine regionalisierte Regulierung im Telekommunikationsbereich kommt der Einführung eines neuen Regulierungsansatzes gleich und macht die Migration zu NGA-Netzen für Regional- und City-Carrier unkalkulierbar. Der Breko schließt sich daher der Auffassung der Bundesnetzagentur an, die eine Einführung von regional differenzierter Regulierung aktuell für nicht zweckmäßig erachtet.
"Als weitere Forderung macht sich der Breko dafür stark, dass zur effektiven Durchsetzung von Qualitätsvorgaben durch entsprechend angepasste gesetzliche Vorgaben zu Vertragsstrafen bzw. symmetrischen Pönalen und Ordnungsgeldern die erforderlichen Anreize für vertragskonformes Verhalten auch seitens der Telekom Deutschland gesetzt werden", erläutert Breko-Geschäftsführer Dr. Stephan Albers. (Breko: ra)
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