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Sicherheit von Verbraucherdaten im Internet


Verbraucherkommission fordert besseren Schutz der Datensicherheit im Internet
Dr. Beate Merk: "Die persönlichen Daten der Verbraucher müssen auch im Internet-Zeitalter sicher sein"


(05.04.12) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk hat die Stellungnahme der Verbraucherkommission Bayern zur Verbesserung der Sicherheit von Verbraucherdaten im Internet entgegen genommen.

Die Verbraucherkommission Bayern empfiehlt insbesondere
• die Etablierung von Datenschutz als Wettbewerbsvorteil,
• die wirksame Kontrolle der Einhaltung der gesetzlichen Regelungen,
• die Stärkung der individuellen Rechte der Verbraucher sowie
• die Förderung der Datenkompetenz und die Sensibilisierung der Verbraucher für die Risiken im Umgang mit dem Internet.

Dr. Merk sagte: "Die Stellungnahme des unabhängigen Expertengremiums bestätigt meine Auffassung, dass wir uns für einen besseren Datenschutzstandard im Internet konsequent einsetzen müssen. Auch ich halte es für ganz zentral, dass wir das Bewusstsein der Verbraucher für Datenschutz und Datensicherheit fördern. Gerade in diesem Bereich haben wir in Bayern bereits Einiges auf den Weg gebracht."

Das Verbraucherschutzministerium hat gemeinsam mit dem Kultusministerium bereits im Jahr 2009 Richtlinien für die ökonomische Verbraucherbildung an Schulen erlassen. "Gerade die Jugendlichen sind in sozialen Netzwerken wie Facebook besonders aktiv und gehen oft sorglos mit persönlichen Informationen wie Namen oder private Fotos um. Die Vermittlung von Datenkompetenz an Schulen ist mir daher ein dringendes Anliegen", erklärte Dr. Merk.

Mindestens genauso wichtig ist heute aber lebenslanges Lernen. Gemeinsam mit dem Bayerischen Volkshochschulverband wird das Verbraucherschutzministerium deshalb ein Netzwerk von Multiplikatoren aufbauen, die ihrerseits im Rahmen der Erwachsenenbildung Schulungen im Bereich Internet und Datenschutz anbieten werden. Dr. Merk sagte: "Ich freue mich, dass auch die Verbraucherkommission Bayern diese Maßnahmen als wirkungsvolle Möglichkeit zur Durchsetzung von Datenschutz ansieht."

Die Verbraucherkommission Bayern ist ein unabhängiges Gremium, dem hochrangige Experten aus der Wissenschaft, der Wirtschaft und den Verbraucherverbänden angehören. Die Aufgabe des Gremiums besteht darin, neue Entwicklungen in der Verbraucherpolitik aufzugreifen und Handlungsempfehlungen zu erarbeiten.

Die Stellungnahme zur Sicherheit von Verbraucherdaten im Internet ist abrufbar unter
http://www.verbraucherkommission.bayern.de/Stellungnahmen-.2394.10370622/index.htm
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

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    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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