Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert die geplante Reform des Berufungsrechts als nicht bürgerfreundlich
Gesetz laufe allen Bestrebungen um schnelles und gutes Recht zuwider


(14.09.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich darüber, dass der Rechtsausschuss mehrheitlich empfohlen hat, gegen die geplante Reform des Berufungsrechts (Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung) den Vermittlungsausschuss anzurufen. "Die vorgeschlagene weitgehende Beschränkung der 2001 eingeführten Möglichkeit des Berufungsgerichts, eine aussichtslose Berufung auch ohne mündliche Verhandlung und unanfechtbar zurückweisen zu können, ist nur auf den ersten Blick bürgerfreundlich", so Dr. Merk. "Auf den zweiten Blick aber zeigt sich, dass die Reform nur eine einzige Folge hat: Es wird nunmehr wieder länger dauern, bis der Bürger im Zivilprozess zu seinem Recht kommt. Und es wird teurer werden."

Nach bisheriger Rechtslage hat das Rechtsmittelgericht Berufungen, die es für aussichtslos hält, ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz soll dies nur noch unter der wenig eindeutigen Voraussetzung möglich sein, dass eine mündliche Verhandlung "nicht geboten" ist. Außerdem soll gegen "Zurückweisungsbeschlüsse" bei einem Streitwert über 20.000 € ein weiteres Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof (BGH) möglich sein.

Dr. Merk wies darauf hin: "Das beschleunigte Berufungsverfahren ist damit praktisch tot. Die Folge ist: Die in erster Instanz siegreiche Partei muss in der Berufung wieder ein langes Verfahren durchlaufen, auch wenn die Richter der zweiten Instanz das Urteil einstimmig für richtig halten. Ist die Berufung dann letztlich erfolglos, wird es für den unterlegenen Gegner noch dazu teurer, weil die Anwaltsgebühren bei einer mündlichen Verhandlung höher sind. Und es dauert wieder länger, weil hiergegen eine weitere Instanz offen steht. Somit hat keine Seite etwas von der geplanten Reform. Sie unterwandert vielmehr unsere Bemühungen, Prozesse zu straffen und zu beschleunigen."

Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat deshalb dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. "Ich hoffe, dass diese Empfehlung auch im Plenum des Bundesrats eine Mehrheit findet, und werde mich dafür einsetzen, dass Bayern weiter dafür kämpft", sagte Dr. Merk. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen