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Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk kritisiert die geplante Reform des Berufungsrechts als nicht bürgerfreundlich
Gesetz laufe allen Bestrebungen um schnelles und gutes Recht zuwider


(14.09.11) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk freut sich darüber, dass der Rechtsausschuss mehrheitlich empfohlen hat, gegen die geplante Reform des Berufungsrechts (Gesetz zur Änderung des § 522 der Zivilprozessordnung) den Vermittlungsausschuss anzurufen. "Die vorgeschlagene weitgehende Beschränkung der 2001 eingeführten Möglichkeit des Berufungsgerichts, eine aussichtslose Berufung auch ohne mündliche Verhandlung und unanfechtbar zurückweisen zu können, ist nur auf den ersten Blick bürgerfreundlich", so Dr. Merk. "Auf den zweiten Blick aber zeigt sich, dass die Reform nur eine einzige Folge hat: Es wird nunmehr wieder länger dauern, bis der Bürger im Zivilprozess zu seinem Recht kommt. Und es wird teurer werden."

Nach bisheriger Rechtslage hat das Rechtsmittelgericht Berufungen, die es für aussichtslos hält, ohne mündliche Verhandlung zurückzuweisen. Nach dem vom Bundestag verabschiedeten Gesetz soll dies nur noch unter der wenig eindeutigen Voraussetzung möglich sein, dass eine mündliche Verhandlung "nicht geboten" ist. Außerdem soll gegen "Zurückweisungsbeschlüsse" bei einem Streitwert über 20.000 € ein weiteres Rechtsmittel zum Bundesgerichtshof (BGH) möglich sein.

Dr. Merk wies darauf hin: "Das beschleunigte Berufungsverfahren ist damit praktisch tot. Die Folge ist: Die in erster Instanz siegreiche Partei muss in der Berufung wieder ein langes Verfahren durchlaufen, auch wenn die Richter der zweiten Instanz das Urteil einstimmig für richtig halten. Ist die Berufung dann letztlich erfolglos, wird es für den unterlegenen Gegner noch dazu teurer, weil die Anwaltsgebühren bei einer mündlichen Verhandlung höher sind. Und es dauert wieder länger, weil hiergegen eine weitere Instanz offen steht. Somit hat keine Seite etwas von der geplanten Reform. Sie unterwandert vielmehr unsere Bemühungen, Prozesse zu straffen und zu beschleunigen."

Der Rechtsausschuss des Bundesrats hat deshalb dem Bundesrat die Anrufung des Vermittlungsausschusses empfohlen. "Ich hoffe, dass diese Empfehlung auch im Plenum des Bundesrats eine Mehrheit findet, und werde mich dafür einsetzen, dass Bayern weiter dafür kämpft", sagte Dr. Merk. (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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