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Die freiheitlichen Werte des Internets erhalten


Breite Mehrheit: Über 60 Prozent sind gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung
Konferenz "netz:regeln" von Bitkom und Heinrich-Böll-Stiftung: Jeder Zweite hat Sorgen um die Freiheit im Netz


(15.09.11) - Jeder zweite Internetnutzer (52 Prozent) macht sich Sorgen um die Freiheit im Netz. 40 Prozent teilen diese Ansicht kaum oder gar nicht, 8 Prozent sind unentschieden. Das geht aus einer Erhebung des Bitkom hervor. "Das Internet wird als Forum zur freien Meinungsäußerung hoch geschätzt, und die meisten Nutzer möchten diese Freiheit erhalten", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Die Debatte um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, von Anonymität und Verantwortung im Internet steht noch ganz am Anfang. Wir müssen die freiheitlichen Werte des Internets erhalten und gleichzeitig für mehr Sicherheit im Web sorgen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft."

Kempf zufolge gibt es noch großen Diskussionsbedarf. Das zeige sich z. B. bei der Einstellung der Nutzer zu staatlichen Eingriffen ins Netz. "Drei Viertel der User fordern ein stärkeres Eingreifen des Staats bei der Strafverfolgung im Internet, aber gleichzeitig sind über 60 Prozent gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung."

Diese Themen werden bei einer Konferenz angesprochen, die Bitkom und Heinrich-Böll-Stiftung heute in Berlin veranstalten. Unter dem Motto "Offenheit als Prinzip" geht es unter anderem um elektronische Bürgerbeteiligung, Demokratie in sozialen Netzwerken, die Versorgung mit Breitband-Internet und neue Geschäftsmodelle fürs Web. Zu der Konferenz werden 300 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik und der Netzgemeinde erwartet. Die Veranstaltung ist Teil der Konferenzserie "netz:regeln". (Bitkom: ra)

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    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

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