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Die freiheitlichen Werte des Internets erhalten


Breite Mehrheit: Über 60 Prozent sind gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung
Konferenz "netz:regeln" von Bitkom und Heinrich-Böll-Stiftung: Jeder Zweite hat Sorgen um die Freiheit im Netz


(15.09.11) - Jeder zweite Internetnutzer (52 Prozent) macht sich Sorgen um die Freiheit im Netz. 40 Prozent teilen diese Ansicht kaum oder gar nicht, 8 Prozent sind unentschieden. Das geht aus einer Erhebung des Bitkom hervor. "Das Internet wird als Forum zur freien Meinungsäußerung hoch geschätzt, und die meisten Nutzer möchten diese Freiheit erhalten", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Die Debatte um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, von Anonymität und Verantwortung im Internet steht noch ganz am Anfang. Wir müssen die freiheitlichen Werte des Internets erhalten und gleichzeitig für mehr Sicherheit im Web sorgen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft."

Kempf zufolge gibt es noch großen Diskussionsbedarf. Das zeige sich z. B. bei der Einstellung der Nutzer zu staatlichen Eingriffen ins Netz. "Drei Viertel der User fordern ein stärkeres Eingreifen des Staats bei der Strafverfolgung im Internet, aber gleichzeitig sind über 60 Prozent gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung."

Diese Themen werden bei einer Konferenz angesprochen, die Bitkom und Heinrich-Böll-Stiftung heute in Berlin veranstalten. Unter dem Motto "Offenheit als Prinzip" geht es unter anderem um elektronische Bürgerbeteiligung, Demokratie in sozialen Netzwerken, die Versorgung mit Breitband-Internet und neue Geschäftsmodelle fürs Web. Zu der Konferenz werden 300 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik und der Netzgemeinde erwartet. Die Veranstaltung ist Teil der Konferenzserie "netz:regeln". (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Kernelemente der Maßnahme gegen Meta

    Das Netzwerk für die Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz) hat ein Schreiben an Meta übermittelt, nachdem Bedenken aufgetreten waren, dass Meta mit ihrem "Pay or consent"-Modell gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen könnte. Die Kommission koordinierte diese Maßnahme unter der Leitung der französischen Generaldirektion für Wettbewerb, Verbraucherschutz und Betrugsbekämpfung.

  • Marktrisiko-Vorschriften von Basel III

    Die Europäische Kommission hat heute einen delegierten Rechtsakt beschlossen, der den Geltungsbeginn von Teilen der Basel-III-Standards in der EU um ein Jahr verschiebt. Gelten soll der Aufschub für den "Fundamental Review of the Trading Book", kurz: "FRTB", der die Handelstätigkeit der Banken betrifft und nun erst ab dem 1. Januar 2026 greifen soll. Das FRTB-Regelwerk trägt ausgefeilteren Methoden zur Messung von Risiken Rechnung, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • CO2-Bepreisung auf weitere Wirtschaftssektoren

    Die Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei sendet die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist. So haben 26 Mitgliedstaaten noch keine vollständige Umsetzung von zwei EU-Richtlinien in den Bereichen Klimaschutz und Verteidigung gemeldet.

  • Grundlage für ein solches Regelwerk

    Die Europäische Kommission begrüßt, dass der Text eines im Rahmen der Welthandelsorganisation (WTO) ausgehandelten Übereinkommens über den elektronischen Handel nach fünf Jahren intensiver Verhandlungen, an denen mehr als 90 WTO-Mitglieder beteiligt waren, veröffentlicht wurde. Die EU brachte sich in die Verhandlungen über dieses erste weltweite Regelwerk für den digitalen Handel engagiert ein. Sobald das Übereinkommen in den WTO-Rechtsrahmen integriert ist, wird es für zahlreiche WTO-Mitglieder die Grundlage für ein solches Regelwerk bilden. Es wird sowohl Verbrauchern als auch Unternehmen zugute kommen und in den beteiligten WTO-Mitgliedstaaten den digitalen Wandel fördern, indem es >> grenzüberschreitende elektronische Transaktionen vereinfacht, >> Hemmnisse für den digitalen Handel abbaut und >> Innovationen im elektronischen Handel fördert.

  • Einleitung des eingehenden Prüfverfahrens

    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Umstrukturierungsmaßnahme im Umfang von 321,2 Mio. EUR für Condor mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich im Juli 2021 von der Kommission auf der Grundlage der Leitlinien für staatliche Beihilfen zur Rettung und Umstrukturierung genehmigt worden, doch dann wurde der Genehmigungsbeschluss der Kommission durch das Urteil des Gerichts der Europäischen Union vom 8. Mai 2024 für nichtig erklärt.

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