Breite Mehrheit: Über 60 Prozent sind gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung Konferenz "netz:regeln" von Bitkom und Heinrich-Böll-Stiftung: Jeder Zweite hat Sorgen um die Freiheit im Netz
(15.09.11) - Jeder zweite Internetnutzer (52 Prozent) macht sich Sorgen um die Freiheit im Netz. 40 Prozent teilen diese Ansicht kaum oder gar nicht, 8 Prozent sind unentschieden. Das geht aus einer Erhebung des Bitkom hervor. "Das Internet wird als Forum zur freien Meinungsäußerung hoch geschätzt, und die meisten Nutzer möchten diese Freiheit erhalten", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Die Debatte um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, von Anonymität und Verantwortung im Internet steht noch ganz am Anfang. Wir müssen die freiheitlichen Werte des Internets erhalten und gleichzeitig für mehr Sicherheit im Web sorgen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft."
Kempf zufolge gibt es noch großen Diskussionsbedarf. Das zeige sich z. B. bei der Einstellung der Nutzer zu staatlichen Eingriffen ins Netz. "Drei Viertel der User fordern ein stärkeres Eingreifen des Staats bei der Strafverfolgung im Internet, aber gleichzeitig sind über 60 Prozent gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung."
Diese Themen werden bei einer Konferenz angesprochen, die Bitkom und Heinrich-Böll-Stiftung heute in Berlin veranstalten. Unter dem Motto "Offenheit als Prinzip" geht es unter anderem um elektronische Bürgerbeteiligung, Demokratie in sozialen Netzwerken, die Versorgung mit Breitband-Internet und neue Geschäftsmodelle fürs Web. Zu der Konferenz werden 300 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik und der Netzgemeinde erwartet. Die Veranstaltung ist Teil der Konferenzserie "netz:regeln". (Bitkom: ra)
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Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.
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