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Die freiheitlichen Werte des Internets erhalten


Breite Mehrheit: Über 60 Prozent sind gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung
Konferenz "netz:regeln" von Bitkom und Heinrich-Böll-Stiftung: Jeder Zweite hat Sorgen um die Freiheit im Netz


(15.09.11) - Jeder zweite Internetnutzer (52 Prozent) macht sich Sorgen um die Freiheit im Netz. 40 Prozent teilen diese Ansicht kaum oder gar nicht, 8 Prozent sind unentschieden. Das geht aus einer Erhebung des Bitkom hervor. "Das Internet wird als Forum zur freien Meinungsäußerung hoch geschätzt, und die meisten Nutzer möchten diese Freiheit erhalten", sagte Bitkom-Präsident Prof. Dieter Kempf. "Die Debatte um das Verhältnis von Freiheit und Sicherheit, von Anonymität und Verantwortung im Internet steht noch ganz am Anfang. Wir müssen die freiheitlichen Werte des Internets erhalten und gleichzeitig für mehr Sicherheit im Web sorgen. Das ist eine gemeinsame Aufgabe von Wirtschaft, Politik und Gesellschaft."

Kempf zufolge gibt es noch großen Diskussionsbedarf. Das zeige sich z. B. bei der Einstellung der Nutzer zu staatlichen Eingriffen ins Netz. "Drei Viertel der User fordern ein stärkeres Eingreifen des Staats bei der Strafverfolgung im Internet, aber gleichzeitig sind über 60 Prozent gegen mehr Online-Überwachung und Vorratsdatenspeicherung."

Diese Themen werden bei einer Konferenz angesprochen, die Bitkom und Heinrich-Böll-Stiftung heute in Berlin veranstalten. Unter dem Motto "Offenheit als Prinzip" geht es unter anderem um elektronische Bürgerbeteiligung, Demokratie in sozialen Netzwerken, die Versorgung mit Breitband-Internet und neue Geschäftsmodelle fürs Web. Zu der Konferenz werden 300 Teilnehmer aus Wirtschaft, Politik und der Netzgemeinde erwartet. Die Veranstaltung ist Teil der Konferenzserie "netz:regeln". (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob bestimmte Fördermaßnahmen zugunsten des deutschen öffentlichen Nahverkehrsunternehmens WestVerkehr GmbH (im Folgenden "WestVerkehr") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang stehen.

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    Die Europäische Kommission hat eine eingehende Untersuchung eingeleitet, um zu prüfen, ob eine deutsche Rekapitalisierungsmaßnahme von 6 Mrd. EUR für die Deutsche Lufthansa AG (im Folgenden "Lufthansa ") mit den EU-Beihilfevorschriften im Einklang steht. Die Maßnahme war ursprünglich am 25. Juni 2020 von der Kommission auf der Grundlage des Befristeten Rahmens für staatliche Beihilfen im Zusammenhang mit COVID-19 genehmigt worden, doch dieser Genehmigungsbeschluss wurde am 10. Mai 2023 vom Gericht für nichtig erklärt.

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    Die Europäische Kommission hat den geplanten Erwerb der gemeinsamen Kontrolle über ITA Airways ("ITA") durch die Deutsche Lufthansa AG ("Lufthansa") und das italienische Wirtschafts- und Finanzministerium ("MEF") nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Die Genehmigung ist an die Auflage gebunden, dass Lufthansa und das MEF die von ihnen angebotenen Abhilfemaßnahmen vollständig umsetzen.

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    Die EU-Kommission hat Bedenken, dass das Unternehmen gegen die EU-Kartellvorschriften verstoßen haben könnte, denen zufolge Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Verhaltensweisen verboten sind (Artikel 101 des Vertrags über die Arbeitsweise der Europäischen Union). Die Nachprüfungen fanden im Rahmen einer Untersuchung statt, für die die Kommission bereits Anfang 2024 Nachprüfungen durchgeführt hatte.

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