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Outsourcing im Rahmen von Solvency-II-Projekten


Solvency II verlangt über die detaillierte Bestimmung der Anforderungen an das Risk Management bei (Out-)Sourcing-Entscheidungen und deren Umsetzung die Einhaltung professioneller Vorgehensmodelle
Stärkung der Qualität, Steuerungsmöglichkeit und Aussagekraft des Risikomanagements

(19.09.11) - Outsourcing ist im Rahmen von Solvency-II-Projekten ein klarer Mehrwert. Zu dieser Einschätzung kommt Jochen Witte von der microfin Unternehmensberatung aufgrund der aktuellen Praxis bei Versicherern. Der Grund: Seriöses Outsourcing verlange eine genaue Analyse der Prozesse über die Kernbereiche hinaus - und daran fehle es bei vielen Versicherungen bislang. Deshalb führten Sourcing-Projekte regelmäßig zu einer realistischeren Bewertung der eigenen Risiken und damit zu einem effektiveren Solvency-II-Prozess, so der Experte. Voraussetzung allerdings ist eine professionelle Führung der Auslagerung.

"Die Säule 1 von Solvency II, also das Finanzrisiko, haben die Unternehmen in der Regel gut im Griff", so Witte. Anders sehe es hingegen bei Säule 2 aus. "Das Geschäftsrisiko umfasst auch die außerhalb des Kerngeschäftes bestehenden Facetten, denen sich Versicherer in der Vergangenheit aus Sicht des Risikocontrollings nicht mit gleicher Nachhaltigkeit gewidmet haben", berichtet der Experte.

Hier kann ein Outsourcing zum probaten Mittel werden: "In der Praxis werden diese Themen im Wege der Realisierung eines Sourcings, vor allem im Falle eines Outsourcings, erstmals für die Versicherung transparent. Und sie werden beziffer- und messbar", erklärt Witte. Das könne ein guter Sourcing-Partner oft besser bewerkstelligen als das Unternehmen selbst: "Der Outsourcing-Provider betreibt diese Themen jeweils als sein Kerngeschäft. Deshalb kauft der Versicherer nicht nur Kernkompetenz, sondern auch 'Kernkompetenzaufmerksamkeit' ein. Das bedeutet für das Risikomanagement einen klaren Mehrwert, nicht nur im Hinblick auf Solvency II."

Klar ist aber auch: Solvency II verlangt über die detaillierte Bestimmung der Anforderungen an das Risikomanagement bei (Out-)Sourcingentscheidungen und deren Umsetzung die Einhaltung professioneller Vorgehensmodelle. "Hier darf ein Versicherer nicht unprofessionell vorgehen, sonst ersetzt er einen Unsicherheitsfaktor durch einen anderen. Wenn das Sourcing aber sauber konzipiert und gesteuert wird, führt es nach unseren Erfahrungen regelmäßig zu einer Stärkung der Qualität, Steuerungsmöglichkeit und Aussagekraft des Risikomanagements. Ein klarer Wettbewerbsvorsprung", so Witte. (microfin Unternehmensberatung: ra)

microfin unternehmensberatung: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

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    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

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    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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