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Beratungen über Vorsorgevollmachten


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor unlauterer Geschäftemacherei bei Vorsorgevollmachten
Die beste Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht später im Betreuungsfall auch bekannt wird, ist die Registrierung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

(17.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor unlauteren Geschäften im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten für den Betreuungsfall. Mit der Vorsorgevollmacht kann man rechtliche Vorsorge für den Fall treffen, dass man wegen Unfalls, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, insbesondere einen Vertreter benennen.

Merk sagte: "Mit großer Sorge stelle ich fest, dass in den letzten Monaten verstärkt professionelle Unternehmen und selbsternannte Experten gezielt an ältere Menschen herantreten und diese gewinnen wollen, gegen Honorar Beratungen über Vorsorgevollmachten in Anspruch zu nehmen, Vorsorgevollmachten gegen Geld an gewerbliche Vermögensverwalter zu erteilen oder Vorsorgevollmachten bei einem gewerblichen Archiv für nicht unerhebliche Jahresgebühren zu hinterlegen. Hier müssen die Alarmglocken läuten. Die Einsetzung eines Vorsorgebevollmächtigten ist Vertrauenssache. Denn der Bevollmächtigte wird später ohne gerichtliche Kontrolle für den Vollmachtgeber tätig! Man sollte daher nur einer Person, der man absolutes persönliches Vertrauen entgegenbringt, eine Vollmacht erteilen."

Beratung über Vorsorgevollmachten bieten viele Betreuungsvereine kostenfrei an. Die beste Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht später im Betreuungsfall auch bekannt wird, ist die Registrierung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Gegen eine einmalige Gebühr zwischen 10 und 20 Euro kann dort jede Vorsorgevollmacht erfasst werden. Jahresgebühren fallen nicht an. Über 1,5 Millionen Bürger haben hiervon bereits Gebrauch gemacht. Merk: "Lassen Sie sich nicht von Geschäftemachern ins Bockshorn jagen oder unter Zeitdruck setzen. Handeln Sie bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten nicht übereilt. " (Bayerisches Justizministerium: ra)


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