Beratungen über Vorsorgevollmachten
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor unlauterer Geschäftemacherei bei Vorsorgevollmachten
Die beste Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht später im Betreuungsfall auch bekannt wird, ist die Registrierung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer
(17.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor unlauteren Geschäften im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten für den Betreuungsfall. Mit der Vorsorgevollmacht kann man rechtliche Vorsorge für den Fall treffen, dass man wegen Unfalls, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, insbesondere einen Vertreter benennen.
Merk sagte: "Mit großer Sorge stelle ich fest, dass in den letzten Monaten verstärkt professionelle Unternehmen und selbsternannte Experten gezielt an ältere Menschen herantreten und diese gewinnen wollen, gegen Honorar Beratungen über Vorsorgevollmachten in Anspruch zu nehmen, Vorsorgevollmachten gegen Geld an gewerbliche Vermögensverwalter zu erteilen oder Vorsorgevollmachten bei einem gewerblichen Archiv für nicht unerhebliche Jahresgebühren zu hinterlegen. Hier müssen die Alarmglocken läuten. Die Einsetzung eines Vorsorgebevollmächtigten ist Vertrauenssache. Denn der Bevollmächtigte wird später ohne gerichtliche Kontrolle für den Vollmachtgeber tätig! Man sollte daher nur einer Person, der man absolutes persönliches Vertrauen entgegenbringt, eine Vollmacht erteilen."
Beratung über Vorsorgevollmachten bieten viele Betreuungsvereine kostenfrei an. Die beste Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht später im Betreuungsfall auch bekannt wird, ist die Registrierung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Gegen eine einmalige Gebühr zwischen 10 und 20 Euro kann dort jede Vorsorgevollmacht erfasst werden. Jahresgebühren fallen nicht an. Über 1,5 Millionen Bürger haben hiervon bereits Gebrauch gemacht. Merk: "Lassen Sie sich nicht von Geschäftemachern ins Bockshorn jagen oder unter Zeitdruck setzen. Handeln Sie bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten nicht übereilt. " (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.