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Beratungen über Vorsorgevollmachten


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor unlauterer Geschäftemacherei bei Vorsorgevollmachten
Die beste Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht später im Betreuungsfall auch bekannt wird, ist die Registrierung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer

(17.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk warnt vor unlauteren Geschäften im Zusammenhang mit Vorsorgevollmachten für den Betreuungsfall. Mit der Vorsorgevollmacht kann man rechtliche Vorsorge für den Fall treffen, dass man wegen Unfalls, Krankheit oder Alter nicht mehr in der Lage ist, seine Angelegenheiten selbst zu regeln, insbesondere einen Vertreter benennen.

Merk sagte: "Mit großer Sorge stelle ich fest, dass in den letzten Monaten verstärkt professionelle Unternehmen und selbsternannte Experten gezielt an ältere Menschen herantreten und diese gewinnen wollen, gegen Honorar Beratungen über Vorsorgevollmachten in Anspruch zu nehmen, Vorsorgevollmachten gegen Geld an gewerbliche Vermögensverwalter zu erteilen oder Vorsorgevollmachten bei einem gewerblichen Archiv für nicht unerhebliche Jahresgebühren zu hinterlegen. Hier müssen die Alarmglocken läuten. Die Einsetzung eines Vorsorgebevollmächtigten ist Vertrauenssache. Denn der Bevollmächtigte wird später ohne gerichtliche Kontrolle für den Vollmachtgeber tätig! Man sollte daher nur einer Person, der man absolutes persönliches Vertrauen entgegenbringt, eine Vollmacht erteilen."

Beratung über Vorsorgevollmachten bieten viele Betreuungsvereine kostenfrei an. Die beste Möglichkeit, dafür zu sorgen, dass das Vorhandensein einer Vorsorgevollmacht später im Betreuungsfall auch bekannt wird, ist die Registrierung beim Vorsorgeregister der Bundesnotarkammer. Gegen eine einmalige Gebühr zwischen 10 und 20 Euro kann dort jede Vorsorgevollmacht erfasst werden. Jahresgebühren fallen nicht an. Über 1,5 Millionen Bürger haben hiervon bereits Gebrauch gemacht. Merk: "Lassen Sie sich nicht von Geschäftemachern ins Bockshorn jagen oder unter Zeitdruck setzen. Handeln Sie bei der Erteilung von Vorsorgevollmachten nicht übereilt. " (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

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    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

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    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

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