Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Wertpapiergeschäfte: Offenlegung von Provisionen


Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin prangert die "Verdunkelung bei Bankprovisionen" an
Dr. Beate Merk: "Wenn sich bestätigt, dass die Banken ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß offenlegen, wäre das ein gewichtiges Argument für eine Stärkung der Honorarberatung"


(22.09.11) - "Es wird höchste Zeit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Praxis der Banken bei der Offenlegung von Provisionen bei Wertpapiergeschäften überprüft", fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk anlässlich der vom Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichten Ergebnisse einer Stichprobenuntersuchung. "Wenn sich die von den Verbraucherverbänden vorgelegten Zahlen über Verstöße gegen die Offenlegungspflicht bestätigen, muss gegen die betroffenen Banken von Behördenseite entschieden vorgegangen werden."

Das Wertpapierhandelsgesetz lässt Provisionen von dritter Seite für die Empfehlung und Vermittlung von Wertpapieren nur dann zu, wenn sie dem Kunden offengelegt werden und die Provision dazu dient, die Qualität der Finanzdienstleistung zu verbessern. Und das aus gutem Grund, denn Provisionen bergen das Risiko, dass sich die Empfehlung nicht vorrangig am Interesse des Kunden sondern am Gewinnstreben des Unternehmens ausrichtet. Außerdem mindern Provisionen die Rendite der Anlage.

"Ein Desaster wie beim aggressiven Vertrieb von Lehman-Zertifikaten an vornehmlich ältere Kunden darf sich nicht wiederholen. Die Banken müssen für die notwendige Transparenz sorgen und Interessenkollisionen vermeiden", so Merk, die auch weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen nicht ausschließt. "Wenn sich bestätigt, dass die Banken ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß offenlegen, wäre das ein gewichtiges Argument für eine Stärkung der Honorarberatung. Auch werden wir uns auf nationaler wie auch europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Vorgaben für provisionsgestützte Finanzdienstleistungen strenger und präziser als bisher gefasst werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Durchsetzung des Kartellrechts

    Die Europäische Kommission hat die Evaluierungsergebnisse für die EU-Verordnungen, in denen die Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften festgelegt sind (Verordnungen 1/2003 und 773/2004), in Form einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen veröffentlicht.

  • Halbleiterfertigungsanlage in Dresden

    Die Europäische Kommission hat eine 5 Mrd. EUR schwere deutsche Maßnahme zur Unterstützung der European Semiconductor Manufacturing Company ("ESMC") beim Bau und Betrieb eines Mikrochip-Werks in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

  • Einfuhren von Elektrofahrzeugen

    Im Rahmen ihrer laufenden Antisubventionsuntersuchung hat die Europäische Kommission den interessierten Parteien heute den Entwurf ihrer Entscheidung zur Einführung endgültiger Ausgleichszölle auf die Einfuhren batteriebetriebener Elektrofahrzeuge aus China offengelegt.

  • Transparenz der Werbung

    Die EU-Kommission hat X von ihrer vorläufigen Auffassung in Kenntnis gesetzt, dass es in Bereichen im Zusammenhang mit "Dark Patterns", Transparenz der Werbung sowie Datenzugang für Forschende gegen das Gesetz über digitale Dienste (DSA) verstößt.

  • Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Kartellverfahren eingeleitet, um zu prüfen, ob Delivery Hero und Glovo durch Beteiligung an einem Kartell im Bereich der Online-Bestellung und -Lieferung von Mahlzeiten, Lebensmitteln und sonstigen Verbrauchergütern im Europäischen Wirtschaftsraum ("EWR") gegen die EU-Wettbewerbsvorschriften verstoßen haben. Delivery Hero und Glovo zählen zu den größten Lebensmittel-Lieferdiensten in Europa. Delivery Hero hielt ab Juli 2018 eine Minderheitsbeteiligung an Glovo, bis es im Juli 2022 die alleinige Kontrolle über das Unternehmen erwarb.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen