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Wertpapiergeschäfte: Offenlegung von Provisionen


Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin prangert die "Verdunkelung bei Bankprovisionen" an
Dr. Beate Merk: "Wenn sich bestätigt, dass die Banken ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß offenlegen, wäre das ein gewichtiges Argument für eine Stärkung der Honorarberatung"


(22.09.11) - "Es wird höchste Zeit, dass die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) die Praxis der Banken bei der Offenlegung von Provisionen bei Wertpapiergeschäften überprüft", fordert Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk anlässlich der vom Verbraucherzentrale Bundesverband veröffentlichten Ergebnisse einer Stichprobenuntersuchung. "Wenn sich die von den Verbraucherverbänden vorgelegten Zahlen über Verstöße gegen die Offenlegungspflicht bestätigen, muss gegen die betroffenen Banken von Behördenseite entschieden vorgegangen werden."

Das Wertpapierhandelsgesetz lässt Provisionen von dritter Seite für die Empfehlung und Vermittlung von Wertpapieren nur dann zu, wenn sie dem Kunden offengelegt werden und die Provision dazu dient, die Qualität der Finanzdienstleistung zu verbessern. Und das aus gutem Grund, denn Provisionen bergen das Risiko, dass sich die Empfehlung nicht vorrangig am Interesse des Kunden sondern am Gewinnstreben des Unternehmens ausrichtet. Außerdem mindern Provisionen die Rendite der Anlage.

"Ein Desaster wie beim aggressiven Vertrieb von Lehman-Zertifikaten an vornehmlich ältere Kunden darf sich nicht wiederholen. Die Banken müssen für die notwendige Transparenz sorgen und Interessenkollisionen vermeiden", so Merk, die auch weitergehende gesetzgeberische Maßnahmen nicht ausschließt. "Wenn sich bestätigt, dass die Banken ihre Provisionen nicht ordnungsgemäß offenlegen, wäre das ein gewichtiges Argument für eine Stärkung der Honorarberatung. Auch werden wir uns auf nationaler wie auch europäischer Ebene dafür einsetzen, dass die Vorgaben für provisionsgestützte Finanzdienstleistungen strenger und präziser als bisher gefasst werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

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