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Anwaltstätigkeit und unseriöse Geschäftsmodelle


Dr. Beate Merk kontra unseriöse Inkassodienstleister : "Abzocke" dürfe nicht länger ein lukratives Geschäftsmodell sein"
Inkassodienstleister und Rechtsanwälte, die Forderungen aus unseriösen Geschäftsmodellen eintreiben, müssen stärker in die Pflicht genommen werden


(26.09.11) - Inkassodienstleister spielen oftmals eine wichtige Rolle bei unseriösen Geschäftsmodellen wie Internetkostenfallen oder behaupteten Vertragsschlüssen nach unerlaubten Werbeanrufen. "Es sind gerade die schwarzen Schafe in dieser Branche, die durch ihr aggressives Auftreten die Verbraucher einschüchtern. Mit Mahnschreiben und Mahngebühren drängen sie vielfach auf Zahlung, obwohl in Wahrheit gar keine Forderung besteht", kritisiert Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk.

Die Ministerin weiter: "Inkassodienstleister und Rechtsanwälte, die Forderungen aus solchen angeblichen Telefon- und Internetverträgen eintreiben, müssen stärker in die Pflicht genommen werden. Sie sollen darlegen müssen, mit wem und unter welchen Umständen der behauptete Vertrag geschlossen wurde, wenn ein Verbraucher der angeblichen Forderung widerspricht. Sie sind dann verpflichtet, die wichtigsten Voraussetzungen des Vertrages selbst zu prüfen oder sich von ihren Auftraggebern bestätigen zu lassen. Bei Verstößen kann dann hart durchgegriffen werden.".

Handlungsbedarf sieht die bayerische Verbraucherschutzministerin auch bei der Höhe der Gebühren: "Es darf nicht sein, dass Inkassounternehmen in Ratenzahlungsvereinbarungen Anerkenntniserklärungen verstecken, in denen Verbrauchern Gebühren untergeschoben werden, auf die in dieser Höhe kein Anspruch besteht. Bürger in wirtschaftlicher Not dürfen mit solchen Abzockmethoden nicht noch weiter geschröpft werden", so Merk. (Bayerisches Justizministerium: ra)


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