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Standardisierte Informationsblätter über Tarife


Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert Beipackzettel für Strom- und Gasverträge
Keine Tariftransparenz: Die erheblichen Unterschiede in den Tarif- und Vertragsdetails erschweren Wechselwilligen häufig den Blick aufs Wesentliche


(23.03.12) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert, dass Strom- und Gasanbieter verpflichtet werden sollen, in einem standardisierten "Beipackzettel" über die wesentlichen Preis- und Vertragsbedingungen zu informieren. Einen entsprechenden Antrag brachte das Bayerische Verbraucherschutzministerium in den Bundesrat ein.

Merk stellte fest: "Immer mehr Verbraucher machen sich Sorgen um steigende Energiepreise. Doch die Verbraucher müssen der Preistreiberei nicht tatenlos zusehen: Ein Anbieterwechsel bietet die Chance, den Geldbeutel deutlich und nachhaltig zu entlasten. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung plant, den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters durch verkürzte Kündigungsfristen und einer Verpflichtung zur schnelleren Abwicklung des Wechsels zu erleichtern. Das allein genügt aber nicht. Wir müssen auch die Tariftransparenz erhöhen, damit die Verbraucher den für sie am besten geeigneten Tarif leichter finden können."

Seit der Liberalisierung der Energiemärkte ist die Zahl der Anbieter kontinuierlich gestiegen. Verbraucher haben die Qual der Wahl zwischen mehreren hundert Tarifen. Die erheblichen Unterschiede in den Tarif- und Vertragsdetails erschweren Wechselwilligen häufig den Blick aufs Wesentliche.

Merk erklärte: "Um Verbrauchern eine informierte und eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, müssen wir die Tarife vergleichbar machen und das notwendige Hintergrundwissen vermitteln. Vergleichsportale im Internet können dabei zwar einen wichtigen Beitrag leisten. Dort wird aber oft einseitig nur auf den Preis im ersten Vertragsjahr geschielt und dabei Äpfel mit Birnen verglichen. Ich fordere daher, dass die Strom- und Gasanbieter verpflichten werden, den Verbrauchern kostenlos standardisierte Informationsblätter über ihre Tarife mit verständlichen Erläuterungen zur Verfügung zu stellen. Nur so können die Verbraucher auf den ersten Blick erfassen, ob ein Tarif für sie geeignet ist."

Weitere Informationen zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters mit praktischen Hinweisen und Tipps finden Verbraucher im Verbraucherportal VIS Bayern unter http://www.vis.bayern.de/energie/rechtliches/anbieterwechsel.htm .
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Angleichung der Schweiz an das EU-Recht

    Die Europäische Kommission unternahm einen wichtigen Schritt, um die Beziehungen zwischen der EU und der Schweiz zu stärken und auszubauen. Sie unterbreitete dem Rat Vorschläge zur Genehmigung der Unterzeichnung und des Abschlusses eines umfassenden Pakets von Abkommen, das einen wichtigen Meilenstein auf dem Weg zur Ratifizierung eines modernisierten Rahmens für die Zusammenarbeit darstellt.

  • Achtes illustratives Nuklearprogramm

    Die Umsetzung der Pläne der Mitgliedstaaten in Bezug auf die Kernenergie wird erhebliche Investitionen in Höhe von rund 241 Mrd. EUR bis 2050 erfordern, sowohl für die Verlängerung der Lebensdauer bestehender Reaktoren als auch für den Bau neuer Großreaktoren. Zusätzliche Investitionen sind für kleine modulare Reaktoren (SMR), fortgeschrittene modulare Reaktoren (AMR) und Mikroreaktoren erforderlich, und die Kommission hat in ihrem achten illustrativen Nuklearprogramm (PINC) die Fusion für die längerfristige Zukunft bewertet.

  • Änderungen bei den DAWI-Vorschriften

    Die EU-Kommission ersucht um Rückmeldungen zu einer Überarbeitung der Beihilfevorschriften für Dienstleistungen von allgemeinem wirtschaftlichem Interesse (DAWI), die dem Mangel an erschwinglichem Wohnraum entgegenwirken soll. Zur Überbrückung der Investitionslücke für erschwinglichen Wohnraum bedarf es großer Investitionen. Staatliche Beihilfemaßnahmen können einen Anreiz für die erforderlichen Investitionen bieten.

  • Glaubwürdige Wettbewerber

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt.

  • Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder und Gebiete mit hohem Risiko aktualisiert, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen. EU-Einrichtungen, die unter den AML-Rahmen fallen, müssen bei Transaktionen, an denen diese Länder beteiligt sind, verstärkte Wachsamkeit walten lassen. Dies ist wichtig, um das Finanzsystem der EU zu schützen.

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