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Standardisierte Informationsblätter über Tarife


Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert Beipackzettel für Strom- und Gasverträge
Keine Tariftransparenz: Die erheblichen Unterschiede in den Tarif- und Vertragsdetails erschweren Wechselwilligen häufig den Blick aufs Wesentliche


(23.03.12) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert, dass Strom- und Gasanbieter verpflichtet werden sollen, in einem standardisierten "Beipackzettel" über die wesentlichen Preis- und Vertragsbedingungen zu informieren. Einen entsprechenden Antrag brachte das Bayerische Verbraucherschutzministerium in den Bundesrat ein.

Merk stellte fest: "Immer mehr Verbraucher machen sich Sorgen um steigende Energiepreise. Doch die Verbraucher müssen der Preistreiberei nicht tatenlos zusehen: Ein Anbieterwechsel bietet die Chance, den Geldbeutel deutlich und nachhaltig zu entlasten. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung plant, den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters durch verkürzte Kündigungsfristen und einer Verpflichtung zur schnelleren Abwicklung des Wechsels zu erleichtern. Das allein genügt aber nicht. Wir müssen auch die Tariftransparenz erhöhen, damit die Verbraucher den für sie am besten geeigneten Tarif leichter finden können."

Seit der Liberalisierung der Energiemärkte ist die Zahl der Anbieter kontinuierlich gestiegen. Verbraucher haben die Qual der Wahl zwischen mehreren hundert Tarifen. Die erheblichen Unterschiede in den Tarif- und Vertragsdetails erschweren Wechselwilligen häufig den Blick aufs Wesentliche.

Merk erklärte: "Um Verbrauchern eine informierte und eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, müssen wir die Tarife vergleichbar machen und das notwendige Hintergrundwissen vermitteln. Vergleichsportale im Internet können dabei zwar einen wichtigen Beitrag leisten. Dort wird aber oft einseitig nur auf den Preis im ersten Vertragsjahr geschielt und dabei Äpfel mit Birnen verglichen. Ich fordere daher, dass die Strom- und Gasanbieter verpflichten werden, den Verbrauchern kostenlos standardisierte Informationsblätter über ihre Tarife mit verständlichen Erläuterungen zur Verfügung zu stellen. Nur so können die Verbraucher auf den ersten Blick erfassen, ob ein Tarif für sie geeignet ist."

Weitere Informationen zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters mit praktischen Hinweisen und Tipps finden Verbraucher im Verbraucherportal VIS Bayern unter http://www.vis.bayern.de/energie/rechtliches/anbieterwechsel.htm .
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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