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Standardisierte Informationsblätter über Tarife


Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert Beipackzettel für Strom- und Gasverträge
Keine Tariftransparenz: Die erheblichen Unterschiede in den Tarif- und Vertragsdetails erschweren Wechselwilligen häufig den Blick aufs Wesentliche


(23.03.12) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert, dass Strom- und Gasanbieter verpflichtet werden sollen, in einem standardisierten "Beipackzettel" über die wesentlichen Preis- und Vertragsbedingungen zu informieren. Einen entsprechenden Antrag brachte das Bayerische Verbraucherschutzministerium in den Bundesrat ein.

Merk stellte fest: "Immer mehr Verbraucher machen sich Sorgen um steigende Energiepreise. Doch die Verbraucher müssen der Preistreiberei nicht tatenlos zusehen: Ein Anbieterwechsel bietet die Chance, den Geldbeutel deutlich und nachhaltig zu entlasten. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung plant, den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters durch verkürzte Kündigungsfristen und einer Verpflichtung zur schnelleren Abwicklung des Wechsels zu erleichtern. Das allein genügt aber nicht. Wir müssen auch die Tariftransparenz erhöhen, damit die Verbraucher den für sie am besten geeigneten Tarif leichter finden können."

Seit der Liberalisierung der Energiemärkte ist die Zahl der Anbieter kontinuierlich gestiegen. Verbraucher haben die Qual der Wahl zwischen mehreren hundert Tarifen. Die erheblichen Unterschiede in den Tarif- und Vertragsdetails erschweren Wechselwilligen häufig den Blick aufs Wesentliche.

Merk erklärte: "Um Verbrauchern eine informierte und eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, müssen wir die Tarife vergleichbar machen und das notwendige Hintergrundwissen vermitteln. Vergleichsportale im Internet können dabei zwar einen wichtigen Beitrag leisten. Dort wird aber oft einseitig nur auf den Preis im ersten Vertragsjahr geschielt und dabei Äpfel mit Birnen verglichen. Ich fordere daher, dass die Strom- und Gasanbieter verpflichten werden, den Verbrauchern kostenlos standardisierte Informationsblätter über ihre Tarife mit verständlichen Erläuterungen zur Verfügung zu stellen. Nur so können die Verbraucher auf den ersten Blick erfassen, ob ein Tarif für sie geeignet ist."

Weitere Informationen zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters mit praktischen Hinweisen und Tipps finden Verbraucher im Verbraucherportal VIS Bayern unter http://www.vis.bayern.de/energie/rechtliches/anbieterwechsel.htm .
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Verluste von Kunststoffpellets verringern

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über den Vorschlag der Kommission, die Verschmutzung durch Mikroplastik durch Kunststoffpellets in der gesamten Wertschöpfungskette, auch während des Transports, insbesondere auf See, zu regulieren und zu verhindern. Die neue Verordnung wird die Umwelt schützen und gleichzeitig sicherstellen, dass die europäischen Industrien weiterhin nachhaltig operieren und expandieren können.

  • Schutz vor möglichen Risiken in Spielzeug

    Die Europäische Kommission begrüßt die vorläufige politische Einigung zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat über die neuen Vorschriften für die Sicherheit von Spielzeug im Anschluss an den Vorschlag der Kommission für eine Verordnung über die Sicherheit von Spielzeug vom 28. Juli 2023. Die neue Verordnung wird die Verwendung schädlicher Chemikalien wie PFAS, endokrine Disruptoren und Bisphenole in Spielzeug verbieten. Alle Spielzeuge werden über einen digitalen Produktpass verfügen, um zu verhindern, dass unsicheres Spielzeug, das online und offline verkauft wird, in die EU gelangt.

  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

    Die Europäische Kommission und die nationalen Verbraucherschutzbehörden von 25 Mitgliedstaaten sowie Island und Norwegen haben die Ergebnisse einer Überprüfung ("Sweep") von Online-Händlern, die Gebrauchtwaren wie Kleidung, elektronische Geräte oder Spielzeug verkaufen, veröffentlicht. "Sweeps" werden von der Europäischen Kommission koordiniert und von den nationalen Durchsetzungsbehörden zeitgleich durchgeführt. Mit dem aktuellen Sweep sollte überprüft werden, ob die Praktiken dieser Händler mit dem EU-Verbraucherrecht im Einklang stehen. Die Verbraucherschutzbehörden überprüften 356 Online-Händler und stellten fest, dass 185 (52 Prozent) von ihnen möglicherweise gegen das EU-Verbraucherrecht verstoßen.

  • Ziele Wettbewerbsfähigkeit und Klimaschutz

    Die Europäische Kommission hat ein neues Paket von Vorschlägen zur Vereinfachung der EU-Vorschriften und zur Steigerung der Wettbewerbsfähigkeit angenommen, das zusätzliche Investitionen freisetzen soll. Dies ist ein wichtiger Schritt nach vorn bei der Schaffung günstigerer Rahmenbedingungen für Unternehmen in der EU, damit diese wachsen, innovativ sein und hochwertige Arbeitsplätze schaffen können.

  • Stärkung der Arzneimittel-Lieferketten

    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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