Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Standardisierte Informationsblätter über Tarife


Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert Beipackzettel für Strom- und Gasverträge
Keine Tariftransparenz: Die erheblichen Unterschiede in den Tarif- und Vertragsdetails erschweren Wechselwilligen häufig den Blick aufs Wesentliche


(23.03.12) - Bayerns Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert, dass Strom- und Gasanbieter verpflichtet werden sollen, in einem standardisierten "Beipackzettel" über die wesentlichen Preis- und Vertragsbedingungen zu informieren. Einen entsprechenden Antrag brachte das Bayerische Verbraucherschutzministerium in den Bundesrat ein.

Merk stellte fest: "Immer mehr Verbraucher machen sich Sorgen um steigende Energiepreise. Doch die Verbraucher müssen der Preistreiberei nicht tatenlos zusehen: Ein Anbieterwechsel bietet die Chance, den Geldbeutel deutlich und nachhaltig zu entlasten. Es ist deshalb eine gute Nachricht, dass die Bundesregierung plant, den Wechsel des Strom- oder Gasanbieters durch verkürzte Kündigungsfristen und einer Verpflichtung zur schnelleren Abwicklung des Wechsels zu erleichtern. Das allein genügt aber nicht. Wir müssen auch die Tariftransparenz erhöhen, damit die Verbraucher den für sie am besten geeigneten Tarif leichter finden können."

Seit der Liberalisierung der Energiemärkte ist die Zahl der Anbieter kontinuierlich gestiegen. Verbraucher haben die Qual der Wahl zwischen mehreren hundert Tarifen. Die erheblichen Unterschiede in den Tarif- und Vertragsdetails erschweren Wechselwilligen häufig den Blick aufs Wesentliche.

Merk erklärte: "Um Verbrauchern eine informierte und eigenverantwortliche Entscheidung zu ermöglichen, müssen wir die Tarife vergleichbar machen und das notwendige Hintergrundwissen vermitteln. Vergleichsportale im Internet können dabei zwar einen wichtigen Beitrag leisten. Dort wird aber oft einseitig nur auf den Preis im ersten Vertragsjahr geschielt und dabei Äpfel mit Birnen verglichen. Ich fordere daher, dass die Strom- und Gasanbieter verpflichten werden, den Verbrauchern kostenlos standardisierte Informationsblätter über ihre Tarife mit verständlichen Erläuterungen zur Verfügung zu stellen. Nur so können die Verbraucher auf den ersten Blick erfassen, ob ein Tarif für sie geeignet ist."

Weitere Informationen zum Wechsel des Strom- oder Gasanbieters mit praktischen Hinweisen und Tipps finden Verbraucher im Verbraucherportal VIS Bayern unter http://www.vis.bayern.de/energie/rechtliches/anbieterwechsel.htm .
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Europäische Kommission

  • Autonomie im Bereich Halbleitertechnologien

    Die Europäische Kommission hat eine mit 920 Mio. EUR ausgestattete deutsche Beihilfemaßnahme für die Errichtung einer neuen Halbleiterfertigungsanlage in Dresden nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Die Maßnahme wird Infineon in die Lage versetzen, das MEGAFAB-DD-Vorhaben abzuschließen, mit dem die Produktion einer großen Bandbreite unterschiedlicher Chips ermöglicht werden soll.

  • Harmonisierte gemeinsame Vorschriften

    Die Europäische Kommission begrüßt die zwischen dem Europäischen Parlament und dem Rat erzielte vorläufige Einigung über die gezielte Überarbeitung der Abfallrahmenrichtlinie. Die geänderte Abfallrahmenrichtlinie wird eine Kreislaufwirtschaft in der gesamten EU fördern, insbesondere durch die Förderung von Innovationen und den Übergang zu nachhaltigeren Industrie- und Verbraucherpraktiken.

  • Aktionsplan für bezahlbare Energie

    Die Energierechnungen werden durch eine Kombination von drei Hauptelementen bestimmt: Energieversorgungskosten im Zusammenhang mit dem Gesamtverbrauch, den Netzkosten sowie den Verbrauchsteuern und -abgaben. Die Energieversorgungskosten hängen von den Großhandelspreisen ab, die wiederum von verschiedenen Faktoren wie Angebots- und Nachfragebedingungen, Energiemix, Verbindungsleitungen, Wettbewerb zwischen Energieerzeugern und anderen Marktakteuren, Wetter und geopolitische Realitäten sowie Einzelhandelswettbewerb unter den Anbietern bestimmt werden.

  • Modells der "drei Verteidigungslinien"

    Die EU-Kommission hat beschlossen, die Aufgaben des unabhängigen Risikovorstands zu erweitern. Dieser soll künftig alle Finanztransaktionen - einschließlich der Mittelaufnahme-, Schuldenmanagement-, Liquiditätsmanagement- und Darlehenstransaktionen sowie der Haushaltsgarantien - und alle verwalteten Vermögenswerte der Union überwachen. Risikovorstand ist seit 2021 Iliyana Tsanova.

  • Warum der (EU)-Deal für eine saubere Industrie

    Die Dekarbonisierung ist von entscheidender Bedeutung. Wie im Draghi-Bericht hervorgehoben wird, ist eine gut in die Industrie-, Wettbewerbs-, Wirtschafts- und Handelspolitik integrierte Dekarbonisierungsstrategie ein starker Wachstumsmotor. Deshalb braucht Europa einen auf Transformation ausgerichteten Wirtschaftsplan, in dem Klimaschutz, Kreislauforientierung und Wettbewerbsfähigkeit in eine übergreifende Wachstumsstrategie eingebettet werden.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen