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Unternehmenswerte wichtig für Wettbewerbsfähigkeit


Wie werden Werte im Unternehmen dauerhaft und nachhaltig verankert und umgesetzt?
Nur Zweidrittel der deutschen Führungskräfte im Einklang mit den Werten ihrer jeweiligen Arbeitgeber


(13.02.12) - Unternehmenswerte, vor allem wenn sie aktiv gelebt werden, sind die treibenden Kräfte für jedes erfolgreiche Unternehmen, da sie in ihrer Wirkung starken Einfluss auf das gesamte Geschehen im Unternehmen haben. Sie sind der Motivationsmotor für ausnahmslos alle Mitarbeiter und der Treibstoff für die Wettbewerbsfähigkeit des Unternehmens. In der Praxis, so die Erkenntnis von Dr. Ralf Pollmann, Geschäftsführer der patenstatt GmbH, sehen sich beispielsweise nur Zweidrittel der deutsche Führungskräfte im Einklang mit den Werten ihrer jeweiligen Arbeitgeber.

"Verantwortungsbewusstsein und Glaubwürdigkeit sind zwar neben Eigenverantwortung, Engagement und Vertrauen für mehr als die Hälfte aller deutschen Manager die wichtigsten Unternehmenswerte. In der Praxis gibt es aber keine vollständige Übereinstimmung der persönlichen Werte der Führungskräfte zu denen ihres Unternehmens. Grundvoraussetzung für die Identifikation mit den Unternehmenswerten ist die Formulierung und Verankerung von Werten, die das Unternehmen prägen und charakterisieren, denn sie beeinflussen wie kein anderer Faktor eine Vielzahl von Parameter. Verankerte und gelebte Unternehmenswerte fördern nachweislich die Zusammenarbeit der Mitarbeiter, erhöhen die Produktivität im Unternehmen, beeinflussen den Umgang miteinander auf positive Weise und sorgen für langfristig erfolgreiche Geschäftsbeziehungen zu Kunden und Lieferanten", weiß Dr. Ralf Polmann aus langjähriger Erfahrung.

Wie aber werden Werte im Unternehmen dauerhaft und nachhaltig verankert und umgesetzt? Wie kann es gelingen, Werte stärker ins Bewusstsein zu rücken als nur über ein Hochglanz-Plakat im Foyer? Hierfür sind drei Faktoren maßgebend:

Nach Ansicht des patenstatt-Geschäftsführers müssen Werte vorgelebt werden. "Führungskräfte haben nicht nur eine Vorbildfunktion, sondern dienen vielen Mitarbeitern auch als Orientierungshilfe. Leben sie die Unternehmenswerte glaubwürdig und wahrhaftig vor, übernehmen die Mitarbeiter diese Unternehmenswerte in ihre eigenen Verhaltensmuster. Andererseits führen Widersprüche zwischen ihren Worten und Handlungen dazu, dass diese Werte für die Mitarbeiter bedeutungslos sind und deshalb auch keine positiven Wirkungen im Unternehmen entfalten."

Dr. Ralf Pollmann rät allen Führungskräften, ihre Aufmerksamkeit auf die Werte bezogenen Verhaltensmuster Ihrer Mitarbeiter zu richten Wenn Mitarbeiter sich gemäß ihrer Unternehmenswerte verhalten, sollen sie gelobt und zur Fortsetzung und Weiterentwicklung ihrer Aktivitäten ermuntert werden. Steht das Verhalten im Widerspruch zu den Werten, sollten Führungskräfte das Verhalten konstruktiv-kritisch spiegeln und gemeinsam mit den Mitarbeitern an Möglichkeiten und Voraussetzungen zur Veränderung arbeiten.

"Jeder weiß, dass Bilder mehr sagen als tausend Worte. Deshalb sollte die Verankerung von Werten immer durch Bilder oder Analogien unterstützt werden. Visualisierungen vermitteln die Werte eines Unternehmens in vielen Fällen anschaulicher und lebhafter als abstrakte Sätze oder Ausdrücke. Gleichzeitig sollten konkrete Verhaltensmuster beispielhaft zeigen, wie sich Werte in der täglichen Arbeit widerspiegeln sollen. Was bedeutet es, einen Wert wie "Ehrlichkeit" in die Unternehmenspraxis zu übertragen? Woran wird dies deutlich und welche Verhaltensmuster stehen im Widerspruch dazu?", so der Executive-Coach.

Zusammenfassend bleibt festzuhalten, dass mit der Entwicklung und Formulierung von Werten nur ein erster Schritt getan ist. Genauso sorgfältig, wie der Weg der Werteentwicklung und -formulierung überlegt werden muss, sind die Umsetzungsschritte zu durchdenken und zu planen. Beide Aspekte gehören untrennbar zusammen und ergeben erst in ihrer Verzahnung ein erfolgversprechendes Vorgehen zur Förderung einer werteorientierten Unternehmenskultur. (die patenstatt: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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