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Lastschriften bleiben frei rückbuchbar


Verbraucherzentrale zum EU-Zahlungsverkehr: Überweisungen und Lastschriftverfahren bleiben verbraucherfreundlich
SEPA: Ursprüngliche Planungen der Zahlungsdienstleister auch im Inland eine zusammen dreiunddreißigstellige Buchstaben und Nummernkombination angeben zu müssen wurden gestoppt


(07.03.12) - Verbraucherfreundlicher als ursprünglich geplant sind die vom EU-Parlament verabschiedeten Regelungen zum europäischen Zahlungsverkehr (SEPA). Der Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv) begrüßt insbesondere, dass die Kontoangaben mit über dreißig Stellen vom Tisch sind und der Schutz von Verbrauchern bei Lastschriftverfahren weitgehend gewahrt bleibt. Für beides hatte sich der vzbv wiederholt eingesetzt. "Der Zahlungsverkehr bleibt für Verbraucher praktikabel", erklärt Manfred Westphal, Leiter des Fachbereichs Finanzdienstleistungen. An ein paar Neuerungen müssen sich die Kunden allerdings gewöhnen, wenn die Regelungen am 1. Februar 2014 in Kraft treten.

Für Überweisungen ist dann auch innerhalb von Deutschland die 22-stellige IBAN-Nummer erforderlich. Diese besteht im Regelfall aus einem Kennzeichen für Deutschland DE und einer zweistelligen Prüfziffer, gefolgt von der bisherigen Bankleitzahl und Kontonummer. Unterm Strich müssen sich deutsche Verbraucher also nur zwei neue Ziffern merken. Die ursprünglichen Planungen der Zahlungsdienstleister auch im Inland eine zusammen dreiunddreißigstellige Buchstaben und Nummernkombination angeben zu müssen, wurden dagegen gestoppt.

Lastschriften bleiben zudem für Verbraucher in Deutschland frei rückbuchbar. Dies ist eine wichtige Schutzfunktion, für den Fall, dass Anbieter einer bezahlten Leistung nicht nachkommen. Die Regelung gilt vorerst nur für Einzugsermächtigungen, die im Zuge der SEPA-Einführungen umgestellt werden. Die Kommission ist jedoch beauftragt, das neue SEPA-Lastschriftverfahren insgesamt in dieser Form zu gestalten. Eine Kröte müssen die deutschen Verbraucher dennoch schlucken: Die Frist zur Rückbuchung wird auf acht Wochen verkürzt. "Kunden sollten sich erkundigen. Erste Banken ändern bereits ihre Geschäftsbedingungen. Diese werden schon vor 2014 in Kraft treten.", warnt Westphal. Zudem werden Einzugsermächtigungen, die Verbraucher bisher nicht mit Unterschrift erteilt haben, zum Beispiel im Internet, werden vor dem 01.02.2014 nochmals schriftlich bestätigt werden müssen.

Ein weiteres positives Ergebnis des Parlamentsbeschlusses: Übergangsweise können Kunden wie gehabt an der Supermarktkasse per Lastschrift mit Karte und Unterschrift zahlen. Über das Internet ist das neue SEPA-Lastschriftverfahren aber bisher nicht möglich. Hier müssen erst noch entsprechende Produkte geschaffen werden. (Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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  • Zusammenarbeit im Verbraucherschutz (CPC-Netz)

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    Die Kommission hat einen Vorschlag für eine Verordnung vorgelegt, mit der die Verfügbarkeit kritischer Arzneimittel in der EU verbessert werden soll. Ziel des Vorschlags ist es, die menschliche Gesundheit zu schützen, indem Anreize für eine Diversifizierung der Lieferkette geschaffen werden und die Herstellung von Arzneimitteln in der EU gefördert wird. Dadurch wird die Arzneimittelbranche in der EU unterstützt, die einen großen Anteil an unserer Wirtschaftsleistung hat.

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