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Patentkriege gefährden IT-Mittelstand


BITMi: Globale Konzerne könnten hierzulande auf Patentverletzungen klagen und Recht zugesprochen bekommen, obgleich das Patent, um das es geht, nach deutschem Recht eigentlich ohne Substanz ist
Expertenmeinung: In Deutschland jedes zweite Patent im Softwarebereich potenziell rechtswidrig, da diese eigentlich gar nicht patentierbar wären


(02.03.12) - Die globalen Patentkriege etwa zwischen Apple, HTC, Motorola und Samsung bergen künftig auch gravierende Gefahren für den deutschen IT-Mittelstand, befürchtet der Bundesverband IT-Mittelstand e.V. (BITMi). Auf der Computermesse CeBIT will IT-Verband, der ausschließlich mittelständische Interessen vertritt, in einem Positionspapier die Gefahren erklären, die sich beim Ausufern von Patentstreitigkeiten auf den deutschen Softwaremarkt ergeben könnten.

Apple soll bislang allein für die Patentklagen gegen HTC mehr als 100 Mio. US-Dollar aufgewendet haben. Wenn auf dem deutschen IT-Markt auch nur um den Faktor 100 niedrigere Technologieklagen aufschlagen sollten, wäre der hiesige Mittelstand überfordert", erklärt der BITMi-Präsident Dr. Oliver Grün.

Die Gefahr ist laut Verbandseinschätzung recht akut, da nach Expertenmeinung in Deutschland jedes zweite Patent im Softwarebereich potenziell rechtswidrig ist, da diese "eigentlich gar nicht patentierbar wären", betont Grün. Bei einem sog. Nichtigkeitsprozess würden diese Patente von einem deutschen Gericht mutmaßlich als "unrechtmäßig und damit hinfällig" eingestuft werden.

Die Crux für den Mittelstand: Der Patentinhaber kann trotzdem gegen andere Unternehmen wegen Patentverletzung klagen, ohne dass in einem solchen Prozess die "Sinnhaftigkeit" des Patents überhaupt geprüft würde. "Im deutschen Rechtssystem sind Nichtigkeits- und Verletzungsprozesse völlig getrennte Verfahren - mit fatalen Folgen", warnt Grün. So könnten globale Konzerne hierzulande erfolgreich auf Patentverletzungen klagen und Recht zugesprochen bekommen, obgleich das Patent, um das es geht, nach deutschem Recht eigentlich ohne Substanz ist. Die deutschen IT-Mittelständler könnten es sich aber in der Regel gar nicht leisten, eine Nichtigkeitsklage gegen einen Konzern auch nur einer juristischen Bewertung zu unterziehen, geschweige denn durchzuführen.

"Wer sich die Patentklagen von Apple und Co. näher ansieht, wird feststellen, dass sich der Großteil um Softwarefragen dreht und zum Teil derart grundlegende Aspekte berührt, dass auch deutsche Softwarehäuser reihenweise davon betroffen sein könnten", erläutert der BITMi-Chef. "Schon heute ist der IT-Mittelstand durch die Existenz zehntausender softwarebezogener Patente in Deutschland und Europa unkalkulierbaren Kosten- und Haftungsrisiken ausgesetzt. Wenn die Konzerne diese 'Patent-Keule' auspacken, sind zehntausende Arbeitsplätze unmittelbar bedroht", befürchtet Grün. (BITMi: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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