Unlautere Telefonabzock- und Inkassomethoden
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert entschlossenes Handeln gegen Abzocke am Telefon und unseriöse Inkassomethoden
Merk: "Gesetzespaket zum Schutz der Verbraucher vor Abzocke endlich auf den Weg bringen"
(23.07.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert aus Anlass aktueller Berichte über unlautere Telefonabzock- und Inkassomethoden, den schon lange angekündigten Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken schnell auf den Weg zu bringen: "Die Politik darf die Verbraucher nicht länger im Regen stehen lassen", so Merk. "Wir brauchen eine wirkungsvolle Abschreckung gegen unerlaubte Werbeanrufe. Der bestehende Bußgeldrahmen ist dafür zu niedrig. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass auch unzulässige Werbeanrufe vom Band mit einer Geldbuße geahndet werden können."
Auch im Bereich des Inkassos sieht die Ministerin dringenden Handlungsbedarf. "Schwarze Schafe unter den Inkassodienstleistern nutzen die Schwächen der geltenden Gesetzeslage jeden Tag aus und schaden den Menschen, wenn sie massenweise zweifelhafte Forderungen aus Abofallen im Internet eintreiben und völlig erhöhte Mahngebühren verlangen. Die Anforderungen für Inkassodienstleister müssen gesetzlich klar geregelt werden. Vor allem ist eine transparente Gebührenregelung längst überfällig!"
Merk spricht sich dafür aus, die dringlichen Regelungen in diesen Bereichen notfalls von den strittigen Vorschriften zur Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen in dem Gesetzespaket abzukoppeln: "Die notwendige Diskussion über das Urheberrecht darf nicht dazu führen, dass wir tatenlos zusehen, wie täglich Verbraucher am Telefon oder durch unseriöse Inkassounternehmen abgezockt werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität
Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
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Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
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Wiederherstellung der Rentabilität
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
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Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
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Verbesserung der Resilienz
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.