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Unlautere Telefonabzock- und Inkassomethoden


Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert entschlossenes Handeln gegen Abzocke am Telefon und unseriöse Inkassomethoden
Merk: "Gesetzespaket zum Schutz der Verbraucher vor Abzocke endlich auf den Weg bringen"


(23.07.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert aus Anlass aktueller Berichte über unlautere Telefonabzock- und Inkassomethoden, den schon lange angekündigten Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken schnell auf den Weg zu bringen: "Die Politik darf die Verbraucher nicht länger im Regen stehen lassen", so Merk. "Wir brauchen eine wirkungsvolle Abschreckung gegen unerlaubte Werbeanrufe. Der bestehende Bußgeldrahmen ist dafür zu niedrig. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass auch unzulässige Werbeanrufe vom Band mit einer Geldbuße geahndet werden können."

Auch im Bereich des Inkassos sieht die Ministerin dringenden Handlungsbedarf. "Schwarze Schafe unter den Inkassodienstleistern nutzen die Schwächen der geltenden Gesetzeslage jeden Tag aus und schaden den Menschen, wenn sie massenweise zweifelhafte Forderungen aus Abofallen im Internet eintreiben und völlig erhöhte Mahngebühren verlangen. Die Anforderungen für Inkassodienstleister müssen gesetzlich klar geregelt werden. Vor allem ist eine transparente Gebührenregelung längst überfällig!"

Merk spricht sich dafür aus, die dringlichen Regelungen in diesen Bereichen notfalls von den strittigen Vorschriften zur Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen in dem Gesetzespaket abzukoppeln: "Die notwendige Diskussion über das Urheberrecht darf nicht dazu führen, dass wir tatenlos zusehen, wie täglich Verbraucher am Telefon oder durch unseriöse Inkassounternehmen abgezockt werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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