Unlautere Telefonabzock- und Inkassomethoden
Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk fordert entschlossenes Handeln gegen Abzocke am Telefon und unseriöse Inkassomethoden
Merk: "Gesetzespaket zum Schutz der Verbraucher vor Abzocke endlich auf den Weg bringen"
(23.07.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk fordert aus Anlass aktueller Berichte über unlautere Telefonabzock- und Inkassomethoden, den schon lange angekündigten Gesetzentwurf zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken schnell auf den Weg zu bringen: "Die Politik darf die Verbraucher nicht länger im Regen stehen lassen", so Merk. "Wir brauchen eine wirkungsvolle Abschreckung gegen unerlaubte Werbeanrufe. Der bestehende Bußgeldrahmen ist dafür zu niedrig. Außerdem muss dafür gesorgt werden, dass auch unzulässige Werbeanrufe vom Band mit einer Geldbuße geahndet werden können."
Auch im Bereich des Inkassos sieht die Ministerin dringenden Handlungsbedarf. "Schwarze Schafe unter den Inkassodienstleistern nutzen die Schwächen der geltenden Gesetzeslage jeden Tag aus und schaden den Menschen, wenn sie massenweise zweifelhafte Forderungen aus Abofallen im Internet eintreiben und völlig erhöhte Mahngebühren verlangen. Die Anforderungen für Inkassodienstleister müssen gesetzlich klar geregelt werden. Vor allem ist eine transparente Gebührenregelung längst überfällig!"
Merk spricht sich dafür aus, die dringlichen Regelungen in diesen Bereichen notfalls von den strittigen Vorschriften zur Abmahnung bei Urheberrechtsverstößen in dem Gesetzespaket abzukoppeln: "Die notwendige Diskussion über das Urheberrecht darf nicht dazu führen, dass wir tatenlos zusehen, wie täglich Verbraucher am Telefon oder durch unseriöse Inkassounternehmen abgezockt werden." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Kontrollen der Zoll- und Marktüberwachungsbehörden
Die Europäische Kommission ergreift Maßnahmen gegen Risiken durch Einfuhren von geringem Wert, die von Online-Einzelhändlern aus Drittländern und über Marktplätze, auf denen Händler aus Nicht-EU-Ländern tätig sind, verkauft werden. Diese Maßnahmen sind Teil der Mitteilung über den elektronischen Geschäftsverkehr mit dem Titel "Ein umfassendes EU-Instrumentarium für einen sicheren und nachhaltigen elektronischen Geschäftsverkehr", die die Kommission vorgelegt hat.
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HTA-Rechtsvorschriften und -Verfahren
Die Bewertung von Gesundheitstechnologien (Health Technology Assessment - HTA) ist ein wissenschaftlicher, evidenzbasierter Prozess, bei dem Informationen über medizinische, wirtschaftliche, gesellschaftliche und ethische Gesichtspunkte im Zusammenhang mit dem Einsatz einer Gesundheitstechnologie zusammengefasst werden. Beispiele für Gesundheitstechnologien sind Arzneimittel und Medizinprodukte.
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Arzneimittel und Medizinprodukte
Am 12. Januar 2025 trat die Verordnung über die Bewertung von Gesundheitstechnologien (HTA) in Kraft. Damit soll der EU-weite Zugang von Patienten zu innovativen und wirksamen Gesundheitstechnologien erheblich verbessert werden.
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Diskriminierung von Medizinprodukten
Ein veröffentlichter Bericht, in dem die anhaltende Diskriminierung von EU-Medizinprodukten auf dem chinesischen Beschaffungsmarkt hervorgehoben wird, fließt in die Entscheidung der Kommission ein, mit welchen Maßnahmen hier gleiche Wettbewerbsbedingungen zwischen der EU und China hergestellt werden sollen.
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Entscheidungen in Vertragsverletzungsverfahren
Die EU-Kommission erlässt eine Reihe von Beschlüssen zu Vertragsverletzungsverfahren gegen Mitgliedstaaten, die nicht mitgeteilt haben, welche Maßnahmen sie zur Umsetzung von EU-Richtlinien in nationales Recht ergriffen haben. Dabei übermittelt die Kommission zunächst Aufforderungsschreiben an alle Mitgliedstaaten, die keine nationalen Maßnahmen zur Umsetzung von Richtlinien gemeldet haben, deren Umsetzungsfrist vor Kurzem abgelaufen ist.