Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Urheberrecht im Zeitalter des Internets


Durchsetzung des Urheberrechts: "Großflächige inhaltliche Überwachung des Datenverkehrs kommt für mich aber nicht in Frage", sagt Dr. Beate Merk
"Es ist einmal mehr klargeworden, dass eine so genannte 'Kultur-Flatrate' keine Lösung ist"


(27.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk hat bei einem Runden Tisch zum Urheberrecht im Münchner Justizpalast mit einem breiten Kreis von Experten über die Chancen und Herausforderungen für das Urheberrecht im Zeitalter des Internets diskutiert. Merk: "Die Diskussion war so komplex wie die Problematik und die Breite der vertretenen Positionen es erwarten ließen. Es ist klar, dass es zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch keine fertigen Lösungen gibt."

Dennoch stehen für die Justizministerin nach der Diskussion einige Grundsätze fest: "Es ist einmal mehr klargeworden, dass eine so genannte 'Kultur-Flatrate' keine Lösung ist. Dieses Schlagwort geistert seit Jahren durch die Debatten. Es ist aber nicht klar, wie das Modell praktikabel ausgestaltet werden könnte", so Merk.

Es komme daher zunächst darauf an, dass die Anbieter attraktive legale Angebote schaffen und ausbauen. "Die legalen Streaming-Angebote vor allem im Musikbereich zeigen, dass legale Angebote gegen illegale nicht chancenlos sind", ist die bayerische Justizministerin überzeugt. Dennoch sei nicht zu erwarten, dass legale Angebote allein die Internetpiraterie bekämpfen können. "Zu groß sind die Wettbewerbsvorteile der illegalen Anbieter, die sich an keine Regeln halten."

Für Merk ist deshalb klar, dass das Urheberrecht auch im Internet geschützt werden muss. "Dabei wird man auch über eine engere Einbindung der Zugangs- und Host-Provider weiter nachdenken müssen, da sie es sind, die Zugriff auf die relevanten Daten haben. Eine großflächige inhaltliche Überwachung des Datenverkehrs kommt für mich aber nicht in Frage."

Auch auf das vieldiskutierte Leistungsschutzrecht für Presseverleger ging die bayerische Justizministerin ein: "Presseverleger stellen ihre Inhalte unter hohem Kostenaufwand ins Internet ein. Da ist es nur recht und billig, wenn diejenigen, die Werbeeinnahmen dadurch erzielen, dass sie diese Inhalte im Internet gebündelt auffindbar machen, die Verleger auch an diesen Erlösen beteiligen. Entscheidend wird sein, das Leistungsschutzrecht praktikabel auszugestalten, etwa, indem eine Verwertungsgesellschaft als "One-stop-shop" für die Nutzungsinteressierten fungiert."

Am Runden Tisch nahmen teil:
Oliver Berben, Geschäftsführer Constantin Film Produktion GmbH,
Volker Birk, Software-Entwickler,
Jochen Greve, Mitglied des Verwaltungsrats der VG Wort, Mitglied des Vorstandes des Verbands Deutscher Drehbuchautoren,
Reinher Karl, Justiziar Verband unabhängiger Musikunternehmen e.V.,
Prof. Dr. Günter Krings, MdB, stv. Vorsitzender der CDU/CSU-Bundestagsfraktion für die Rechts- und Innenpolitik,
Dr. Matthias Lausen, Geschäftsführer Institut für Urheber- und Medienrecht,
Jutta Mueller, Geschäftsführerin Bayerischen Journalisten-Verband e.V.,
Prof. Michael Rotert, Vorstandsvorsitzender eco - Verband der deutschen Internetwirtschaft e.V.,
Andreas Scherer, 1. Vorsitzender des Verbandes Bayerischer Zeitungsverleger e.V.,
Steffen Wicker, CIO und Mitgründer der Simfy AG, und
Alexander Wolf, Syndikus der GEMA für internationale Rechtsfragen, Geschäftsführer der CELAS GmbH.
(Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems

    Die Europäische Kommission hat ihre Liste der Länder mit hohem Risiko, die strategische Mängel in ihren nationalen Systemen zur Bekämpfung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung aufweisen, aktualisiert. Akteure in der EU, die unter den Rahmen zur Bekämpfung der Geldwäsche fallen, müssen bei Transaktionen, an denen die betreffenden Länder beteiligt sind, erhöhte Wachsamkeit walten lassen - eine wichtige Maßnahme zum Schutz des EU-Finanzsystems.

  • Umsetzung der FRTB-Eigenkapitalanforderungen

    Die Europäische Kommission hat einen delegierten Rechtsakt angenommen, der den Geltungsbeginn der grundlegenden Überprüfung des Handelsbuchs (FRTB) in der EU um ein weiteres Jahr verschiebt. Somit greift der verbleibende Teil der internationalen Basel-III-Standards erst ab dem 1. Januar 2027. Mit der FRTB sollen ausgefeiltere Methoden zur Messung von Risiken eingeführt werden, damit die Eigenkapitalanforderungen besser zu den Risiken passen, denen die Banken bei ihren Tätigkeiten an den Kapitalmärkten tatsächlich ausgesetzt sind.

  • Bereitstellung von Satellitenkapazitäten

    Die Europäische Kommission hat die geplante Übernahme von Intelsat Holdings S.à r.l. ("Intelsat") durch SES S.A. ("SES") ohne Auflagen nach der EU-Fusionskontrollverordnung genehmigt. Nach Prüfung des Vorhabens kam die Kommission zu dem Ergebnis, dass der Zusammenschluss keinen Anlass zu wettbewerbsrechtlichen Bedenken im Europäischen Wirtschaftsraum (EWR) gibt. Sowohl SES als auch Intelsat sind weltweit tätige Satellitennetzbetreiber, die geostationäre Satelliten besitzen und betreiben. Während beide Unternehmen ihren Hauptsitz in Luxemburg haben und im EWR tätig sind, befinden sich die Haupttätigkeiten und der Verwaltungssitz von Intelsat in den USA.

  • Handelsbeziehungen zwischen EU und Kanada

    Eine Studie zeigt: Das umfassende Wirtschafts- und Handelsabkommen (CETA) zwischen der EU und Kanada fördert Handelsexporte und diversifizierte Lieferketten in allen EU-Mitgliedstaaten. Die Studie, die von unabhängigen Sachverständigen im Rahmen der Verpflichtung der Kommission zu einer faktengestützten Politikgestaltung durchgeführt wurde, liefert eindeutige Beweise dafür, dass ein offener, regelbasierter, berechenbarer und kooperativer Handel funktioniert.

  • Finanzmittel mobilisieren

    Die Europäische Kommission hat ein Maßnahmenpaket angenommen, das dazu beitragen soll, den EU-Verbriefungsrahmen einfacher und zweckmäßiger zu machen. Die vorgeschlagenen Maßnahmen haben das Ziel, Verbriefungstätigkeiten in der EU zu erleichtern, ohne die Finanzstabilität zu beeinträchtigen. Ein stärkerer und einfacherer Verbriefungsrahmen kann dazu beitragen, mehr Investitionen in die Realwirtschaft zu lenken, und so das Wirtschaftswachstum, Innovationen und die Schaffung von Arbeitsplätzen in der gesamten EU fördern. Diese Überarbeitung ist die erste Gesetzgebungsinitiative, die im Rahmen der Strategie für eine Spar- und Investitionsunion vorgeschlagen wurde.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen