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Behandlungsbedürftigkeit & psychische Erkrankung


Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk fordert rasche gesetzliche Regelung der medizinischen Behandlung nicht einwilligungsfähiger Betreuter
Bisher war es möglich, dass Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts eine Unterbringung ihrer Betreuten zum Zweck der Heilbehandlung veranlassen konnten. Dieser Weg ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verschlossen

(31.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht infolge der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur medizinischen Behandlung unter Betreuung stehender Menschen dringenden Bedarf für eine bundesgesetzliche Regelung. Der Bundesgerichtshof hatte am 20. Juni 2012 in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Betreuer mangels einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage medizinische Behandlungen auch dann nicht gegen den Willen der Betreuten durchsetzen können, wenn diese ihre Behandlungsbedürftigkeit infolge einer psychischen Erkrankung nicht erkennen können.

Dr. Merk sagte: "Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen selbst ausführt, kann das Fehlen von Befugnissen zur Durchsetzung notwendiger medizinischer Maßnahmen dazu führen, dass Betroffene ohne eine solche Behandlung erheblichen Schaden nehmen, so zum Beispiel, wenn ein an Demenz erkrankter Diabetiker die erforderliche Insulinzufuhr verweigert, weil er seine Erkrankung nicht erkennen kann. Im wohl verstandenen Interesse der Betroffenen brauchen wir eine Regelung, die ein Eingreifen in derartigen Fällen wieder erlaubt." Bisher war es möglich, dass Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts eine Unterbringung ihrer Betreuten zum Zweck der Heilbehandlung veranlassen konnten. Dieser Weg ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verschlossen.

Merk: "Die Rückmeldungen aus der gerichtlichen Praxis zeigen mir, dass sich die Betreuungsgerichte aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht in der Lage sehen, künftig Unterbringungen zu Zwecken der Heilbehandlungen zu genehmigen. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, möglichst kurzfristig eine Regelung zu schaffen, die einerseits die Grundrechte der Betroffenen wahrt und andererseits dringend erforderliche medizinische Behandlungen ermöglicht." (Bayerisches Justizministerium: ra)


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