Behandlungsbedürftigkeit & psychische Erkrankung
Die bayerische Justizministerin Dr. Beate Merk fordert rasche gesetzliche Regelung der medizinischen Behandlung nicht einwilligungsfähiger Betreuter
Bisher war es möglich, dass Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts eine Unterbringung ihrer Betreuten zum Zweck der Heilbehandlung veranlassen konnten. Dieser Weg ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verschlossen
(31.07.12) - Bayerns Justizministerin Dr. Beate Merk sieht infolge der jüngsten Entscheidungen des Bundesgerichtshofs zur medizinischen Behandlung unter Betreuung stehender Menschen dringenden Bedarf für eine bundesgesetzliche Regelung. Der Bundesgerichtshof hatte am 20. Juni 2012 in Abkehr von seiner bisherigen Rechtsprechung entschieden, dass Betreuer mangels einer ausreichenden gesetzlichen Grundlage medizinische Behandlungen auch dann nicht gegen den Willen der Betreuten durchsetzen können, wenn diese ihre Behandlungsbedürftigkeit infolge einer psychischen Erkrankung nicht erkennen können.
Dr. Merk sagte: "Wie der Bundesgerichtshof in seinen Entscheidungen selbst ausführt, kann das Fehlen von Befugnissen zur Durchsetzung notwendiger medizinischer Maßnahmen dazu führen, dass Betroffene ohne eine solche Behandlung erheblichen Schaden nehmen, so zum Beispiel, wenn ein an Demenz erkrankter Diabetiker die erforderliche Insulinzufuhr verweigert, weil er seine Erkrankung nicht erkennen kann. Im wohl verstandenen Interesse der Betroffenen brauchen wir eine Regelung, die ein Eingreifen in derartigen Fällen wieder erlaubt." Bisher war es möglich, dass Betreuer mit Genehmigung des Betreuungsgerichts eine Unterbringung ihrer Betreuten zum Zweck der Heilbehandlung veranlassen konnten. Dieser Weg ist seit den Entscheidungen des Bundesgerichtshofs verschlossen.
Merk: "Die Rückmeldungen aus der gerichtlichen Praxis zeigen mir, dass sich die Betreuungsgerichte aufgrund der neuen Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs ohne eine ausdrückliche gesetzliche Regelung nicht in der Lage sehen, künftig Unterbringungen zu Zwecken der Heilbehandlungen zu genehmigen. Jetzt ist der Bundesgesetzgeber gefordert, möglichst kurzfristig eine Regelung zu schaffen, die einerseits die Grundrechte der Betroffenen wahrt und andererseits dringend erforderliche medizinische Behandlungen ermöglicht." (Bayerisches Justizministerium: ra)
Meldungen: Europäische Kommission
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Überarbeitung einschlägiger Vorschriften
Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.
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Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur
Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.
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Einhaltung von Verpflichtungszusagen
Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.
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Marktbeherrschende Stellung
Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.
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Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo
Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.