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Lebensmittelkennzeichnung muss klarer werden


Rund 5.600 Beschwerden galten der unklaren Kennzeichnung oder Aufmachung von Lebensmitteln
Verbraucherzentrale registriert positiv: "Auf nahezu jede dritte Verbraucherbeschwerde haben die Hersteller unmittelbar mit Korrekturen reagiert"


(31.07.12) - Seit rund einem Jahr gibt es das Verbraucherportal lebensmittelklarheit.de. Das Portal lebensmittelklarheit.de wird von den Verbraucherzentralen betrieben und im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis Ende des Jahres 2012 gefördert.

Bislang 8.800 Hinweise und Anfragen zu unklarer Lebensmittelkennzeichnung haben es als Instrument für die Herstellung von Transparenz profiliert. Daraus leiten die Verbraucherzentralen Forderungen nach verlässlichen und gut erkennbaren Angaben zu Zutaten und Herkunftsorten ab. Rund 5.600 Beschwerden galten der unklaren Kennzeichnung oder Aufmachung von Lebensmitteln, die bei berechtigter Kritik mit einer fachlichen Einschätzung und der Stellungnahme des Herstellers online gestellt werden. "Das Verbraucherportal konnte sich bereits in seinem ersten Jahr als Informations- und Diskussionsplattform der Verbraucher profilieren und hat damit alle Erwartungen übertroffen", bilanziert Gerd Billen, Vorstand des Verbraucherzentrale Bundesverbands.

Einen besonderen Erfolgsfaktor unterstreicht Projektleiter Hartmut König von der Verbraucherzentrale Hessen: "Auf nahezu jede dritte Verbraucherbeschwerde haben die Hersteller unmittelbar mit Korrekturen reagiert." Darüber hinaus beteiligen sich Interessierte über Umfragen und im Forum aktiv. So erklärten in der jüngsten Umfrage zum Einkauf von Schinken über 6.000 Verbraucher, dass sie eine Kennzeichnung bei aus Teilstücken zusammengesetzten Produkten wünschen. Die geäußerten Beschwerden und Wünsche der Verbraucher konzentrieren sich vor allem auf fünf Problemkreise, die mehr Klarheit und Wahrheit benötigen.

Die Kennzeichnung von Milch- und Fleischprodukten muss deutlich machen, von welchem Tier die Rohstoffe stammen. Eine "Geflügelwurst" sollte auch nur Geflügelfleisch enthalten. Wo Kalbswiener draufsteht, sollte auch nur Kalb enthalten sein. Und ein Ziegenkäse aus 85 Prozent Kuhmilch täuscht Verbrauchererwartungen.

Italienisches Ciabatta, griechischer Käse oder Frankfurter Würstchen: Wenn Bilder, Farbaufmachung oder der Produktname eine besondere Herkunft suggerieren, dann muss deutlich werden, auf was genau sich der Hinweis bezieht – auf den Ort der Herstellung, die Herkunft der Zutaten oder nur auf die regionale Zugehörigkeit der Rezeptur.

Verbraucher wollen eine verlässliche Verwendung der Werbeaussagen "ohne Zusatzstoff xy" oder "frei von xy". Wenn ein Fertiggericht mit dem Hinweis "Ohne Zusatz von Geschmacksverstärkern, Farbstoffen oder Aromen" beworben wird, sollten nicht ohne entsprechenden Hinweis für die Verbraucher diese Zusatzstoffe durch andere Zutaten mit ähnlicher Wirkung ersetzt worden sein. Wenn ein Bier noch Restalkohol enthält, täuscht die Bezeichnung "alkoholfrei" – auch wenn dieser Anteil gering ist, wäre der Hinweis "alkoholarm" mit Hinweis auf den Restalkoholgehalt treffender.

Die Kennzeichnung in Wort und Bild auf der Verpackung soll ehrlich Auskunft geben über die Inhalte von Lebensmitteln. Derzeit können zum Beispiel Kirschen oder Erdbeeren auf dem Etikett für Erfrischungsgetränke oder Süßigkeiten werben, obwohl nur Aroma enthalten ist.

Vor allem wünschen sich Verbraucher die Verkehrsbezeichnung [1] des Produktes an deutlich sichtbarer Stelle auf der Vorderseite jeder Lebensmittelverpackung. Dieser muss die Qualität des Produktes allgemein verständlich beschreiben. Eine sogenannte Hühnersuppe, die kein Hühnerfleisch enthält, enttäuscht Verbraucher.

Auch weiterhin werden die eingehenden Hinweise der Verbraucher und die Ergebnisse von weiteren Umfragen ausgewertet. Die gewonnenen Erkenntnisse werden durch repräsentative Verbraucherbefragungen überprüft. Das Portal lebensmittelklarheit.de wird von den Verbraucherzentralen betrieben und im Rahmen der Initiative "Klarheit und Wahrheit bei der Kennzeichnung und Aufmachung von Lebensmitteln" durch das Bundesministerium für Ernährung, Landwirtschaft und Verbraucherschutz bis Ende des Jahres 2012 gefördert.

[1] Die Verkehrsbezeichnung ist eine Beschreibung des Lebensmittels, die die Art des Produktes und dessen charakteristische Merkmale angibt.
(Verbraucherzentrale Bundesverband: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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