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Zahlungspflicht durch gesonderten Tastendruck


Neuer Button schützt Internetnutzer vor Kostenfallen - Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk fordert entschlossenes Vorgehen auch gegen Abzocke am Telefon und unseriöse Inkassomethoden
Bei den unerlaubten Werbeanrufen will die Ministerin nicht nur auf eine wirkungsvollere Abschreckung durch einen empfindlich erhöhten Bußgeldrahmen setzen


(08.08.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk freut sich über die sogenannte Button-Lösung, nach der Bestellungen im Internet nur noch wirksam sind, wenn der Kunde die Zahlungspflicht durch einen gesonderten Tastendruck ausdrücklich bestätigt: "Endlich sind die Ergebnisse unserer langjährigen Bemühungen im Kampf gegen Abzocker im Internet geltendes Recht", so Merk. "Auch wenn es weiterhin schwarze Schafe geben wird: Es ist ein großer Fortschritt, wenn jeder Verbraucher künftig weiß, dass er nichts bezahlen muss, wenn er nicht zuvor die Kostenpflichtigkeit des Angebots unmissverständlich bestätigt hat."

Im Bereich der Werbeanrufe und des Inkassos sieht die Ministerin aber noch dringenden Handlungsbedarf: "Die Button-Lösung kann nur ein erster Schritt sein. Wir müssen endlich auch den immer dreister werdenden Telefonabzockern und den unseriösen Inkassounternehmen das Handwerk legen. Ich fordere die Bundesjustizministerin auf, das schon lange angekündigte Gesetzespaket zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken endlich vorzulegen. Den Worten müssen jetzt auch hier Taten folgen!"

Bei den unerlaubten Werbeanrufen will die Ministerin nicht nur auf eine wirkungsvollere Abschreckung durch einen empfindlich erhöhten Bußgeldrahmen setzen. Merk fordert vor allem die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung: "Eine Zahlungspflicht kommt dann auf einen Werbeanruf hin nur noch zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir die Verbraucher vor der Abzocke am Telefon effektiv schützen."

Im Bereich des Inkassos spricht sich Merk u. a. für eine Gebührenregelegung und verbesserte Sanktionsmöglichkeiten aus. Die Ministerin: "Schwarze Schafe unter den Inkassodienstleistern treiben als Handlanger der Internet- und Telefonabzocker massenweise zweifelhafte Forderungen ein. Und stellen den Verbrauchern dabei oft völlig überhöhte Gebühren in Rechnung. Dem müssen wir ein Ende bereiten, u. a. mit einer transparenten Gebührenregelung und effektiven Sanktionsmöglichkeiten für die Aufsichtsbehörden." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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