Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Zahlungspflicht durch gesonderten Tastendruck


Neuer Button schützt Internetnutzer vor Kostenfallen - Bayerns Verbraucherschutzministerin Merk fordert entschlossenes Vorgehen auch gegen Abzocke am Telefon und unseriöse Inkassomethoden
Bei den unerlaubten Werbeanrufen will die Ministerin nicht nur auf eine wirkungsvollere Abschreckung durch einen empfindlich erhöhten Bußgeldrahmen setzen


(08.08.12) - Bayerns Justiz- und Verbraucherschutzministerin Dr. Beate Merk freut sich über die sogenannte Button-Lösung, nach der Bestellungen im Internet nur noch wirksam sind, wenn der Kunde die Zahlungspflicht durch einen gesonderten Tastendruck ausdrücklich bestätigt: "Endlich sind die Ergebnisse unserer langjährigen Bemühungen im Kampf gegen Abzocker im Internet geltendes Recht", so Merk. "Auch wenn es weiterhin schwarze Schafe geben wird: Es ist ein großer Fortschritt, wenn jeder Verbraucher künftig weiß, dass er nichts bezahlen muss, wenn er nicht zuvor die Kostenpflichtigkeit des Angebots unmissverständlich bestätigt hat."

Im Bereich der Werbeanrufe und des Inkassos sieht die Ministerin aber noch dringenden Handlungsbedarf: "Die Button-Lösung kann nur ein erster Schritt sein. Wir müssen endlich auch den immer dreister werdenden Telefonabzockern und den unseriösen Inkassounternehmen das Handwerk legen. Ich fordere die Bundesjustizministerin auf, das schon lange angekündigte Gesetzespaket zum Schutz der Verbraucher vor unseriösen Geschäftspraktiken endlich vorzulegen. Den Worten müssen jetzt auch hier Taten folgen!"

Bei den unerlaubten Werbeanrufen will die Ministerin nicht nur auf eine wirkungsvollere Abschreckung durch einen empfindlich erhöhten Bußgeldrahmen setzen. Merk fordert vor allem die Einführung der sogenannten Bestätigungslösung: "Eine Zahlungspflicht kommt dann auf einen Werbeanruf hin nur noch zustande, wenn der Kunde den Vertragsschluss nachher schriftlich bestätigt. Nur so können wir die Verbraucher vor der Abzocke am Telefon effektiv schützen."

Im Bereich des Inkassos spricht sich Merk u. a. für eine Gebührenregelegung und verbesserte Sanktionsmöglichkeiten aus. Die Ministerin: "Schwarze Schafe unter den Inkassodienstleistern treiben als Handlanger der Internet- und Telefonabzocker massenweise zweifelhafte Forderungen ein. Und stellen den Verbrauchern dabei oft völlig überhöhte Gebühren in Rechnung. Dem müssen wir ein Ende bereiten, u. a. mit einer transparenten Gebührenregelung und effektiven Sanktionsmöglichkeiten für die Aufsichtsbehörden." (Bayerisches Justizministerium: ra)


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen