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Unlizenzierte Software in deutschen Unternehmen


Non-Compliance in Unternehmen: Vor allem Ingenieure und Agenturen nutzen Aushilfen und Werkstudenten aus, um illegale Software zu erstehen
Lizenzbetrug:
BSA sieht Missbrauch des Schüler- oder Studentenausweises durch den Arbeitgeber

(17.08.12) - Viele Schüler und Studenten nutzen die Sommerferien, um mit Aushilfsjobs das Portemonnaie aufzubessern und einen ersten Blick ins Berufsleben zu werfen. Doch mache Arbeitgeber sehen diese Ferienjobber tatsächlich als Quelle illegaler Softwarekäufe: Sie nutzen die Schüler- oder Studentenausweise der jungen Mitarbeiter, um verbilligte Edu-Lizenzen (Lizenzen für Schüler und Lehreinrichtungen) einzukaufen. Vor allem leistungsstarke Graphik- und CAD-Software steht jedes Jahr wieder auf der Einkaufsliste. Der Arbeitgeber macht sich eines Lizenzbetrugs schuldig, den jungen Angestellten bleibt in solchen Fällen nur der Weg zu den Behörden. Darauf weist jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.

Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der BSA: "Es passiert gerade in der Agenturbranche, in Ingenieurbüros oder aber auch bei Architekten erschreckend häufig, dass Arbeitgeber Edu-Lizenzen einsetzen, die sie sich über ihre Volontäre, Werksstudenten oder Aushilfen besorgt haben. Dabei missbrauchen sie das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gerade wenn es sich dabei um junge Menschen am Anfang ihres Berufswegs handelt. Vor allem in kleinen Betrieben, die den Großteil der Agenturszene ausmachen, gibt es auch keinen Betriebsrat, an den sich die Betroffenen wenden könnten. Wir raten ihnen deshalb, kritisch nachzufragen, wenn ihre Schüler- oder Studentenausweise verlangt werden, und sich gegebenenfalls an die zuständigen Behörden, ihre Ausbildungsleiter oder gleich die Staatsanwaltschaft und die BSA zu wenden."

Die BSA untersucht seit mehreren Jahren die Verteilung der Fälle von unlizenzierter Software in deutschen Unternehmen. Dabei liegen Agenturen seit jeher auf den vorderen Rängen: 2011 waren sie mit 14 Prozent aller Fälle auf Rang 2 hinter der Dienstleistungsbranche. Gründe dafür sind die hohen Anforderungen an die Software, die gerade in der Video- und Bildbearbeitung gestellt werden und die deswegen zu hohen IT-Ausgaben in diesem Sektor führen, sowie die hohe Dynamik der Unternehmensentwicklung. Oft werden Arbeitsplätze kurzfristig auf- oder abgebaut, ohne die Lizenzsituation zu bedenken. (BSA: ra)

BSA: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

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    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

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    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

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    Die Europäische Kommission hat eine mit 350 Mio. EUR ausgestattete deutsche Regelung zur Förderung der Erzeugung von erneuerbarem Wasserstoff über das Instrument "Auctions-as-a-Service" (" Auktionen als Dienstleistung") der Europäischen Wasserstoffbank nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt.

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    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

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