Non-Compliance in Unternehmen: Vor allem Ingenieure und Agenturen nutzen Aushilfen und Werkstudenten aus, um illegale Software zu erstehen Lizenzbetrug:BSA sieht Missbrauch des Schüler- oder Studentenausweises durch den Arbeitgeber
(17.08.12) - Viele Schüler und Studenten nutzen die Sommerferien, um mit Aushilfsjobs das Portemonnaie aufzubessern und einen ersten Blick ins Berufsleben zu werfen. Doch mache Arbeitgeber sehen diese Ferienjobber tatsächlich als Quelle illegaler Softwarekäufe: Sie nutzen die Schüler- oder Studentenausweise der jungen Mitarbeiter, um verbilligte Edu-Lizenzen (Lizenzen für Schüler und Lehreinrichtungen) einzukaufen. Vor allem leistungsstarke Graphik- und CAD-Software steht jedes Jahr wieder auf der Einkaufsliste. Der Arbeitgeber macht sich eines Lizenzbetrugs schuldig, den jungen Angestellten bleibt in solchen Fällen nur der Weg zu den Behörden. Darauf weist jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.
Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der BSA: "Es passiert gerade in der Agenturbranche, in Ingenieurbüros oder aber auch bei Architekten erschreckend häufig, dass Arbeitgeber Edu-Lizenzen einsetzen, die sie sich über ihre Volontäre, Werksstudenten oder Aushilfen besorgt haben. Dabei missbrauchen sie das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gerade wenn es sich dabei um junge Menschen am Anfang ihres Berufswegs handelt. Vor allem in kleinen Betrieben, die den Großteil der Agenturszene ausmachen, gibt es auch keinen Betriebsrat, an den sich die Betroffenen wenden könnten. Wir raten ihnen deshalb, kritisch nachzufragen, wenn ihre Schüler- oder Studentenausweise verlangt werden, und sich gegebenenfalls an die zuständigen Behörden, ihre Ausbildungsleiter oder gleich die Staatsanwaltschaft und die BSA zu wenden."
Die BSA untersucht seit mehreren Jahren die Verteilung der Fälle von unlizenzierter Software in deutschen Unternehmen. Dabei liegen Agenturen seit jeher auf den vorderen Rängen: 2011 waren sie mit 14 Prozent aller Fälle auf Rang 2 hinter der Dienstleistungsbranche. Gründe dafür sind die hohen Anforderungen an die Software, die gerade in der Video- und Bildbearbeitung gestellt werden und die deswegen zu hohen IT-Ausgaben in diesem Sektor führen, sowie die hohe Dynamik der Unternehmensentwicklung. Oft werden Arbeitsplätze kurzfristig auf- oder abgebaut, ohne die Lizenzsituation zu bedenken. (BSA: ra)
BSA: Kontakt und Steckbrief
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Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.
Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.
Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.
Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.
Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.
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