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Unlizenzierte Software in deutschen Unternehmen


Non-Compliance in Unternehmen: Vor allem Ingenieure und Agenturen nutzen Aushilfen und Werkstudenten aus, um illegale Software zu erstehen
Lizenzbetrug:
BSA sieht Missbrauch des Schüler- oder Studentenausweises durch den Arbeitgeber

(17.08.12) - Viele Schüler und Studenten nutzen die Sommerferien, um mit Aushilfsjobs das Portemonnaie aufzubessern und einen ersten Blick ins Berufsleben zu werfen. Doch mache Arbeitgeber sehen diese Ferienjobber tatsächlich als Quelle illegaler Softwarekäufe: Sie nutzen die Schüler- oder Studentenausweise der jungen Mitarbeiter, um verbilligte Edu-Lizenzen (Lizenzen für Schüler und Lehreinrichtungen) einzukaufen. Vor allem leistungsstarke Graphik- und CAD-Software steht jedes Jahr wieder auf der Einkaufsliste. Der Arbeitgeber macht sich eines Lizenzbetrugs schuldig, den jungen Angestellten bleibt in solchen Fällen nur der Weg zu den Behörden. Darauf weist jetzt die Business Software Alliance (BSA) hin.

Georg Herrnleben, Senior Director EMEA bei der BSA: "Es passiert gerade in der Agenturbranche, in Ingenieurbüros oder aber auch bei Architekten erschreckend häufig, dass Arbeitgeber Edu-Lizenzen einsetzen, die sie sich über ihre Volontäre, Werksstudenten oder Aushilfen besorgt haben. Dabei missbrauchen sie das Abhängigkeitsverhältnis zwischen Arbeitgeber und Arbeitnehmer, gerade wenn es sich dabei um junge Menschen am Anfang ihres Berufswegs handelt. Vor allem in kleinen Betrieben, die den Großteil der Agenturszene ausmachen, gibt es auch keinen Betriebsrat, an den sich die Betroffenen wenden könnten. Wir raten ihnen deshalb, kritisch nachzufragen, wenn ihre Schüler- oder Studentenausweise verlangt werden, und sich gegebenenfalls an die zuständigen Behörden, ihre Ausbildungsleiter oder gleich die Staatsanwaltschaft und die BSA zu wenden."

Die BSA untersucht seit mehreren Jahren die Verteilung der Fälle von unlizenzierter Software in deutschen Unternehmen. Dabei liegen Agenturen seit jeher auf den vorderen Rängen: 2011 waren sie mit 14 Prozent aller Fälle auf Rang 2 hinter der Dienstleistungsbranche. Gründe dafür sind die hohen Anforderungen an die Software, die gerade in der Video- und Bildbearbeitung gestellt werden und die deswegen zu hohen IT-Ausgaben in diesem Sektor führen, sowie die hohe Dynamik der Unternehmensentwicklung. Oft werden Arbeitsplätze kurzfristig auf- oder abgebaut, ohne die Lizenzsituation zu bedenken. (BSA: ra)

BSA: Kontakt und Steckbrief

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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