Kommt Versicherungspflicht für Selbständige?
Regierungskoalition muss Riester-Reform umsetzen: vzbv begrüßt die Vorschläge zur Verbesserung der Riester-Rente, fordert jedoch Nachbesserungen für Selbständige
vzbv schlägt vor, dass Selbständige bis zu einem Kontostand von 30 Entgeltpunkten in der GRV verbleiben und sie bei einem höheren Kontostand verlassen können
(21.08.12) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein siebenpunktiges Rentenpaket vorgelegt. Es enthält neben Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auch Vorschläge für ein verbraucherfreundliches Riestern und zur Versicherungspflicht von Selbständigen. Der vzbv unterstützt den Vorstoß von Bundesministerin Ursula von der Leyen: "Wir halten es für sinnvoll, dass die Vorschläge aus dem Rentenpaket des BMAS für ein verbraucherfreundliches Riestern von der Regierungskoalition aufgegriffen werden", sagt Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).
Nachbesserungsbedarf sieht er bei der Versicherungspflicht für Selbständige: Während der Verband die Einführung prinzipiell befürwortet, kritisiert er die Wahlmöglichkeit zwischen einer GRV und privaten Altersvorsorge-Produkten. "Wir befürchten, dass es in der Altersvorsorge zu einem Rosinenpicken wie in der Krankenversicherung kommt: Die Gesunden sichern sich privat ab, die Kranken bleiben in der gesetzlichen Rente. Das würde die Solidargemeinschaft überfordern. Eine sinnvolle und gerechte Basissicherung ist gerade in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen am besten über ein Umlagesystem wie die GRV zu organisieren", so Westphal. Er schlägt vor, dass Selbständige bis zu einem Kontostand von 30 Entgeltpunkten in der GRV verbleiben und sie bei einem höheren Kontostand verlassen können.
Paradigmenwechsel bei der Finanzaufsicht
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Jahr 2011 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Altersvorsorge angekündigt. Dabei ging es um eine verbesserte Absicherung der Berufsunfähigkeit, um Vereinfachungen beim Wohnriester und um eine Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Basisrente. Die jetzt vorgelegten Vorschläge des BMAS gehen darüber hinaus – und decken sich mit den zentralen Forderungen des vzbv.
So sollen bei einem Wechsel des Anbieters nur noch höchstens 150 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei einem Anbieterwechsel sollen keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten anfallen dürfen. Die Riester-Kunden sollen mehr als bisher an den Risikoüberschüssen bei Versicherern beteiligt werden, wobei die verpflichtende Weitergabe dieser Überschüsse an die Kunden von 75 auf 90 Prozent erhöht werden soll.
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll darüber hinaus die Riester-Produkte künftig besser kontrollieren. "Das setzt bei der Aufsichtsbehörde einen Paradigmenwechsel voraus: Der Schutz der Verbraucherinteressen muss in den Blickwinkel ihrer Aufsichtspraxis rücken", sagt Westphal. (vzbv: ra)
Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief
Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.
Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>