Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Kommt Versicherungspflicht für Selbständige?


Regierungskoalition muss Riester-Reform umsetzen: vzbv begrüßt die Vorschläge zur Verbesserung der Riester-Rente, fordert jedoch Nachbesserungen für Selbständige
vzbv schlägt vor, dass Selbständige bis zu einem Kontostand von 30 Entgeltpunkten in der GRV verbleiben und sie bei einem höheren Kontostand verlassen können


(21.08.12) - Das Bundesministerium für Arbeit und Soziales (BMAS) hat ein siebenpunktiges Rentenpaket vorgelegt. Es enthält neben Änderungen in der gesetzlichen Rentenversicherung (GRV) auch Vorschläge für ein verbraucherfreundliches Riestern und zur Versicherungspflicht von Selbständigen. Der vzbv unterstützt den Vorstoß von Bundesministerin Ursula von der Leyen: "Wir halten es für sinnvoll, dass die Vorschläge aus dem Rentenpaket des BMAS für ein verbraucherfreundliches Riestern von der Regierungskoalition aufgegriffen werden", sagt Manfred Westphal, Fachbereichsleiter Finanzen beim Verbraucherzentrale Bundesverband (vzbv).

Nachbesserungsbedarf sieht er bei der Versicherungspflicht für Selbständige: Während der Verband die Einführung prinzipiell befürwortet, kritisiert er die Wahlmöglichkeit zwischen einer GRV und privaten Altersvorsorge-Produkten. "Wir befürchten, dass es in der Altersvorsorge zu einem Rosinenpicken wie in der Krankenversicherung kommt: Die Gesunden sichern sich privat ab, die Kranken bleiben in der gesetzlichen Rente. Das würde die Solidargemeinschaft überfordern. Eine sinnvolle und gerechte Basissicherung ist gerade in Zeiten niedriger Kapitalmarktzinsen am besten über ein Umlagesystem wie die GRV zu organisieren", so Westphal. Er schlägt vor, dass Selbständige bis zu einem Kontostand von 30 Entgeltpunkten in der GRV verbleiben und sie bei einem höheren Kontostand verlassen können.

Paradigmenwechsel bei der Finanzaufsicht
Die CDU/CSU-Bundestagsfraktion hatte im Jahr 2011 ein Maßnahmenpaket zur Verbesserung der Altersvorsorge angekündigt. Dabei ging es um eine verbesserte Absicherung der Berufsunfähigkeit, um Vereinfachungen beim Wohnriester und um eine Anhebung der Förderhöchstgrenze bei der Basisrente. Die jetzt vorgelegten Vorschläge des BMAS gehen darüber hinaus – und decken sich mit den zentralen Forderungen des vzbv.

So sollen bei einem Wechsel des Anbieters nur noch höchstens 150 Euro in Rechnung gestellt werden dürfen. Bei einem Anbieterwechsel sollen keine erneuten Abschluss- und Vertriebskosten anfallen dürfen. Die Riester-Kunden sollen mehr als bisher an den Risikoüberschüssen bei Versicherern beteiligt werden, wobei die verpflichtende Weitergabe dieser Überschüsse an die Kunden von 75 auf 90 Prozent erhöht werden soll.

Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) soll darüber hinaus die Riester-Produkte künftig besser kontrollieren. "Das setzt bei der Aufsichtsbehörde einen Paradigmenwechsel voraus: Der Schutz der Verbraucherinteressen muss in den Blickwinkel ihrer Aufsichtspraxis rücken", sagt Westphal. (vzbv: ra)

Verbraucherzentrale Bundesverband: Steckbrief

Der Informationsanbieter hat seinen Kontakt leider noch nicht freigeschaltet.


Meldungen: Europäische Kommission

  • Straßenverkehrssicherheit und Luftqualität

    Um die Straßenverkehrssicherheit und die Luftqualität in der gesamten EU zu verbessern, schlägt die Kommission eine umfassende Überarbeitung der EU-Vorschriften für die Straßenverkehrssicherheit und die Zulassung von Fahrzeugen vor.

  • Geldbußen bis zu 500 Mio. Euro

    Die Europäische Kommission hat festgestellt, dass Apple nicht, wie im Gesetz über digitale Märkte vorgeschrieben, seine Einstellungen zur standardmäßigen Weiterleitung aufgehoben hat, und dass Meta gegen die im Gesetz über digitale Märkte vorgeschriebene Verpflichtung verstoßen hat, Verbraucherinnen und Verbraucher einen Dienst wählen zu lassen, bei dem weniger personenbezogene Daten verwendet werden.

  • Wiederherstellung der Rentabilität

    Die Europäische Kommission hat eine Umstrukturierungsbeihilfe in Höhe von 321,2 Mio. EUR, die Deutschland Condor zur Wiederherstellung ihrer Rentabilität gewährt hatte, nach den EU-Beihilfevorschriften genehmigt. Dieser Beschluss trägt dem Urteil des Gerichts vom 8. Mai 2024 Rechnung, mit dem ein vorheriger Kommissionsbeschluss vom Juli 2021 für nichtig erklärt wurde. Die deutsche Charterfluggesellschaft Condor erbringt von ihren Drehkreuzen in Deutschland aus Luftverkehrsdienstleistungen für Privatkunden und Reiseveranstalter, insbesondere im Rahmen von Freizeitreisen. Im September 2019 musste Condor wegen der Abwicklung seiner Muttergesellschaft, des Reisekonzerns Thomas Cook, Insolvenz anmelden.

  • Effizienter Austausch von Fahrzeugdaten

    Auf den Straßen der EU sind nach wie vor unsichere Fahrzeuge präsent. Sie verursachen Abstürze, direkt oder indirekt. Einige Fahrzeugmängel werden noch nicht erkannt, entweder weil sie bei der regelmäßigen technischen Inspektion (PTI) nicht geprüft werden oder weil keine Verpflichtung besteht, das Fahrzeug selbst zu prüfen. Darüber hinaus wurden die derzeitigen Testmethoden nicht an den Fortschritt und die Einführung neuer Technologien wie ADAS-Funktionen (Advanced Driver Assistance) und Elektrofahrzeuge angepasst. Auch die Kontrolle der Luftschadstoff- und Lärmemissionen von Fahrzeugen ist nach wie vor unzureichend, da einige der PTI-Tests nicht empfindlich genug sind, um Emissionen über die für die jüngsten Fahrzeuge geltenden gesetzlichen Grenzwerte hinaus zu erkennen, und die derzeitigen Prüfverfahren nicht geeignet sind, zur Verringerung der Luftverschmutzung (Stickstoffoxidemissionen (NOx)und Nanopartikel) und des Lärms beizutragen.

  • Verbesserung der Resilienz

    Die Europäische Kommission hat beschlossen, mit Gründen versehene Stellungnahmen an 19 Mitgliedstaaten (Bulgarien, Tschechien, Dänemark, Deutschland, Estland, Irland, Spanien, Frankreich, Zypern, Lettland, Luxemburg, Ungarn, die Niederlande, Österreich, Polen, Portugal, Slowenien, Finnland und Schweden) zu richten, weil diese Länder es versäumt haben, ihr die vollständige Umsetzung der NIS-2-Richtlinie (Richtlinie (EU) 2022/2555) mitzuteilen.

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen