Sie sind hier: Home » Markt » Hintergrund

Verlängerung der Mietpreisbremse


Bayerns Justizminister Eisenreich: "Bei der Mietpreisbremse muss auf Bundesebene nachgebessert werden"
Eisenreich setzt sich zudem für eine zeitlich begrenzte Rückforderung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse ein



Mit dem Inkrafttreten der neuen Mieterschutzverordnung gilt die Mietpreisbremse in Bayern in 162 Städten und Gemeinden. Für Justizminister Eisenreich ist das noch nicht genug: "Jetzt muss bei der Mietpreisbremse auf Bundesebene nachgebessert werden. Unsere Ziele: Eine Begrenzung des Mietanstiegs und ein fairer Interessenausgleich zwischen Mieter und Vermieter. Gleichzeitig muss sichergestellt sein, dass Investitionen in den Wohnungsbau attraktiv bleiben."

Der erste Schritt ist für Eisenreich die Verlängerung der Mietpreisbremse: "Wir haben auf dem Mietmarkt zu wenig Angebot. Vor allem muss mehr preiswerter Wohnraum geschaffen werden. Das geht nicht von heute auf morgen. Deshalb ist die Mietpreisbremse notwendig. Um es klar zu sagen: Ich finde die Mietpreisbremse gut." Eisenreich weiter: "Es ist notwendig und sinnvoll, dass der Bundesgesetzgeber die rechtliche Grundlage für die Mietpreisbremse verlängert. Sonst läuft sie in Bayern zum 31. Juli 2020 aus. Das darf nicht passieren."

Eisenreich setzt sich zudem für eine zeitlich begrenzte Rückforderung bei Verstößen gegen die Mietpreisbremse ein: "Der Gesetzgeber muss dafür sorgen, dass die Mietpreisbremse auch tatsächlich beachtet wird. Hier muss zugunsten der Mieter nachgebessert werden. Ich bin dafür, dass Mieter für eine bestimmte Zeit die überhöhte Miete zurückverlangen können. Etwa zwei Jahre halte ich für angemessen."

Schwerwiegende Verstöße sollten effektiver geahndet werden können: Eisenreich hierzu: "Die große Mehrheit vermietet verantwortungsvoll. Aber: Es gibt auch schwarze Schafe. Hier sehe ich Handlungsbedarf." Schon nach der aktuellen Gesetzeslage kann ein Vermieter, der eine um mehr als 20 % überhöhte Miete verlangt, mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro belegt werden. Aber: "Von solchen Ordnungsgeldern wird in der Praxis zu selten Gebrauch gemacht. Das Wirtschaftsstrafgesetz stellt zu hohe Hürden. Der Bundesgesetzgeber muss die Hürden senken und so dafür sorgen, dass überhöhte Mieten leichter geahndet werden können. Gleichzeitig müssen die Sanktionen spürbar sein. Deshalb bin ich für eine Erhöhung des Bußgeldrahmens auf 100.000 Euro."

Auch bei der Berechnungsgrundlage für die ortsübliche Vergleichsmiete sieht Eisenreich noch Verbesserungspotenzial. "Wir brauchen auch bessere Mietspiegel. Wenn wir die Sanktionen verschärfen und Rückforderungen ermöglichen, müssen die Mietvertragsparteien die ortsübliche Vergleichsmiete einfach und rechtssicher ermitteln können", so Eisenreich. "Wir sind in Bayern tätig geworden: Seit Sommer 2018 liegt dem Bundesrat unser Entschließungsantrag 'Bessere Mietspiegel - mehr Transparenz und Rechtssicherheit für Mieter und Vermieter' vor. Wir fordern den Bundesgesetzgeber auf, konkretere Vorgaben für die Erstellung und Gestaltung qualifizierter Mietspiegel zu machen. Passiert ist hier bis heute leider nichts." (Bayerisches Staatsministerium der Justiz: ra)

eingetragen: 17.08.19
Newsletterlauf: 04.10.19


Kostenloser Compliance-Newsletter
Ihr Compliance-Magazin.de-Newsletter hier >>>>>>


Meldungen: Markt / Hintergrund

  • Insider-Risiken bleiben relevant

    Die unermüdliche Weiterentwicklung Künstlicher Intelligenz beschleunigt die Evolution bestehender Betrugsszenarien. In unserem Tagesgeschäft - der Betrugsprävention - beobachten wir besonders im E-Commerce neue Herausforderungen, die differenziert betrachtet werden müssen.

  • Leben ohne Digitalzwang

    Menschen, die auf bestimmte Dienstleistungen im Alltag angewiesen sind, haben einen Anspruch darauf, diese auch analog nutzen zu können. Dies ist das Kernergebnis des Rechtsgutachtens, das am 11.12.2024 auf Initiative des Vereins Digitalcourage vom Netzwerk Datenschutzexpertise vorgelegt wurde.

  • DORA am 17. Januar 2025 in Kraft

    Mit Blick auf das Jahr 2025 sticht ein Element bei der Einführung und Weiterentwicklung generativer künstlicher Intelligenz (KI) hervor: die Datensicherheit. Da generative KI-Modelle riesige Datenmengen benötigen, um zu lernen und Inhalte zu generieren, wird die Gewährleistung des Datenschutzes, der Vertraulichkeit und der Integrität dieser Daten von größter Bedeutung sein.

  • Schutz der privaten Sparer

    Seit über 45 Jahren gibt es den Einlagensicherungsfonds der privaten Banken. Seitdem sichert er zuverlässig die Guthaben der Sparerinnen und Sparer ab, falls es zum Entschädigungsfall kommt. Klar ist jedoch, dass selbst ein funktionierendes System regelmäßig auf den Prüfstand gestellt und zur Verbesserung gegebenenfalls angepasst werden muss.

  • Verschiebung der Einreichfrist

    Die Europäischen Aufsichtsbehörden (ESAs) haben eine Verschiebung der Einreichfrist der Informationsregister auf 30. April 2025 bekanntgegeben (Quelle: The ESAs announce timeline to collect information for the designation of critical ICT third-party service providers under the Digital Operational Resilience Act | European Banking Authority). Grund dafür ist u. a. die Verzögerung bei der Finalisierung der technischen Implementierungsstandards (ITS).

Wir verwenden Cookies um unsere Website zu optimieren und Ihnen das bestmögliche Online-Erlebnis zu bieten. Mit dem Klick auf "Alle akzeptieren" erklären Sie sich damit einverstanden. Erweiterte Einstellungen