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Compliance im Versicherungswesen


Solvency II-Compliance: Aufschub von Solvency II und IFRS 4 Phase 2 bietet Versicherern Chance auf Kosteneinsparungen und strategische Neuausrichtung
Die bislang knappen Einführungszeiten wie die für Solvency II haben viele Versicherer unter starken Zeitdruck gesetzt und eine sorgfältige Analyse erschwert


(16.01.13) - Die großen regulatorischen Veränderungen in der Versicherungswelt rücken weiter in die Zukunft: Obwohl eine offizielle Kommunikation der EIOPA noch aussteht, wird die Verschiebung von Solvency II ins Jahr 2016 immer wahrscheinlicher. Parallel dazu verschiebt sich auch die Einführung von IFRS 4 Phase 2 um mehrere Jahre. Viele Unternehmen haben bereits mit der Umstellung begonnen. Daher fürchten sie nun noch höhere Kosten, als durch die Umstellung auf die neuen regulatorischen Compliance-Anforderungen an sich schon entstehen. Dabei bietet diese Entwicklung auch Chancen:

Dr. Rolf Meyer, Partner bei BearingPoint und verantwortlich für den Bereich Versicherungen in Deutschland, sieht in dem Aufschub die Möglichkeit zur strategischen Neuausrichtung: "Die größeren Versicherungsunternehmen werden ihre Vorbereitungen für einen Start von Solvency II im Jahr 2014 fortsetzen und die zusätzliche Zeit für ein Fine-Tuning verwenden. Das Mehr an Zeit gibt ihnen die Möglichkeit, sich auf die Gesamtstrategie hinsichtlich der kommenden Regulierungen zu konzentrieren."

Die bislang knappen Einführungszeiten wie die für Solvency II haben viele Versicherer unter starken Zeitdruck gesetzt und eine sorgfältige Analyse erschwert. Eine ganzheitliche Betrachtung der beiden regulatorischen Rahmenwerke zeigt Überschneidungspunkte, die Synergieeffekte bieten:

>> Bewertungsmethoden: Einführung von parallelen Bewertungsmethoden

>> Systemarchitektur: Integration der Datenarchitektur und Reporting-Landschaft

>> Daten-Governance und -Qualität: Verbesserte Datenqualität durch "single point of truth"

>> Projekte und Ressourcen: Gemeinsame Nutzung der vorhandenen fachlichen und technischen Kompetenzen

Patrick Mäder, Partner und Leiter für das Segment Versicherungen bei BearingPoint, erklärt: "Ein harmonisches Vorgehen bietet messbare Vorteile. Versicherer können mit einem integrierten Ansatz erhebliche Kostenreduktionen erzielen, da Zweigleisigkeiten vermieden werden."

Die Erfahrung von BearingPoint aus Kundenprojekten zeigt überdies, dass durch eine aufeinander abgestimmte Vorgehensweise eine deutliche Beschleunigung der Reporting-Prozesse erreicht werden kann. (BearingPoint: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Überarbeitung einschlägiger Vorschriften

    Die Europäische Kommission startet eine Aufforderung zur Stellungnahme und eine öffentliche Konsultation, mit denen Interessenträger aufgefordert werden, ihre Standpunkte zur Zukunft der EU-Verfahren für die Anwendung der EU-Wettbewerbsvorschriften zu übermitteln. Auf der Grundlage der Ergebnisse der Evaluierung, die im September 2024 mit der Veröffentlichung einer Arbeitsunterlage der Kommissionsdienststellen abgeschlossen wurde, hat die Kommission beschlossen, das Verfahren zur Überarbeitung der einschlägigen Vorschriften einzuleiten, wobei es insbesondere darum gehen wird, die Vorschriften angesichts transformativer Veränderungen wie der Digitalisierung der Wirtschaft anzupassen. Alle Interessenträger können bis zum 2. Oktober 2025 Stellung nehmen.

  • Überprüfung der Betrugsbekämpfungsarchitektur

    Die Europäische Kommission hat einen strukturierten Reflexionsprozess zur Überprüfung der EU-Betrugsbekämpfungsarchitektur in Gang gesetzt. Die Überprüfung ergänzt die vorbereitenden Arbeiten für den nächsten mehrjährigen Finanzrahmen (MFR). Ziel ist es, einen verstärkten und effizienteren Schutz der finanziellen Interessen der Union zu gewährleisten.

  • Einhaltung von Verpflichtungszusagen

    Die Europäische Kommission hat Vivendi ihre vorläufige Auffassung mitgeteilt, dass das Unternehmen gegen die Anmeldepflicht und das Durchführungsverbot nach der EU-Fusionskontrollverordnung sowie gegen die Bedingungen und Auflagen des Kommissionsbeschlusses vom 9. Juni 2023 über die Genehmigung der Übernahme von Lagardère durch Vivendi verstoßen hat.

  • Marktbeherrschende Stellung

    Die Europäische Kommission hat Verpflichtungsangebote von Corning nach den EU-Kartellvorschriften für rechtsverbindlich erklärt. Die Verpflichtungen räumen die Bedenken der Kommission aus in Bezug auf von Corning geschlossene mutmaßlich wettbewerbswidrige Alleinbezugsvereinbarungen für Alkali-Aluminosilikatglas (im Folgenden "Alkali-AS-Glas"), das hauptsächlich als Abdeckglas in Smartphones und anderen tragbaren Elektronikgeräten zum Einsatz kommt.

  • Zusammenschlusses zwischen KKR und NetCo

    Die Europäische Kommission hat ein förmliches Prüfverfahren eingeleitet, um zu ermitteln, ob KKR & Co. Inc. (im Folgenden "KKR") der Kommission im Rahmen des Fusionskontrollverfahrens zur Übernahme des Unternehmens NetCo unrichtige oder irreführende Angaben übermittelt hat.

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