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Lohnsteuerkarte auf Papier wird abgeschafft


2013: Die wichtigsten Änderungen in IT, Telekommunikation und Internet
Ab 2013 ist für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen und Selbständigen eine elektronische Authentifizierung erforderlich


(17.01.13) - Bitkom stellt die wichtigsten gesetzlichen Änderungen für 2013 im IT- und Telekommunikationssektor vor. So wird unter anderem 2013 Roaming günstiger: Ab dem 1. Juli 2013 beträgt die Preisobergrenze für ausgehende Telefonate 24 Cent pro Minute. Vorher waren es 29 Cent. Die Telefonminute für eingehende Anrufe darf maximal 7 Cent kosten (vorher 8 Cent). Der Preis für SMS aus dem EU-Ausland sinkt von 9 Cent auf 8 Cent. Auch die Nutzung von Datentarifen wird günstiger, ein Megabyte kostet ab Juli maximal 45 Cent nach zuvor 70 Cent.

Warteschleifen kostenfrei: Ab Juni 2013 dürfen Warteschleifen im Grundsatz nur noch kostenfrei angeboten werden. Ausnahmen bestehen zum Beispiel für ortsgebundene Rufnummern oder Mobilfunknummern. Verstößt der Anbieter gegen diese Vorgaben, so entfällt sein Entgeltanspruch künftig ganz und der Anruf ist für den Verbraucher kostenfrei.

Bestandsdatenauskunft neu zu regeln: Im Laufe des neuen Jahres müssen die Regelungen zur Bestandsdatenauskunft im Telekommunikationsgesetz sowie in den entsprechenden Spezialgesetzen und den Gesetzen der Länder neu gefasst werden. Es geht darum, unter welchen Voraussetzungen Ermittlungsbehörden wie Polizei, BKA, Verfassungsschutz etc. von den Telekommunikationsunternehmen die Herausgabe der Bestandsdaten von Kunden verlangen können. Dazu zählen neben Name, Anschrift und Bankverbindung auch Passwörter und PINs. Die bestehenden Regelungen sind nach einem Urteil des Bundesverfassungsgerichts nur noch bis zum 30. Juni 2013 anwendbar.

Rundfunkgebühr für jeden Haushalt: Am 1. Januar 2013 trat die neue Gebührenordnung zur Finanzierung des öffentlich-rechtlichen Rundfunks in Kraft. Private Haushalte werden künftig eine einheitliche Gebühr zahlen, unabhängig von Art und Anzahl der vorhandenen Rundfunkgeräte. Der Beitrag in Höhe von 17,98 Euro wird Fernseher, Radios, Computer, Tablet Computer, Smartphones und empfangsfähige Navigationsgeräte umfassen. Abgedeckt sind auch private Fahrzeuge der Bewohner. Für viele Haushalte dürfte sich nichts ändern, da der Betrag auf der Höhe der bisher geltenden Gebühr für Fernsehgerät und Radio liegt. Selbständige oder Freiberufler, die von zu Hause aus arbeiten, müssen keinen weiteren Beitrag zahlen. Für beruflich genutzte Fahrzeuge werden allerdings zusätzlich 5,99 Euro pro Monat fällig. Im gewerblichen Sektor wird sich die Höhe des Beitrags nach der Anzahl der Betriebstätten, Beschäftigten und Kraftfahrzeuge richten.

E-Bilanz wird verpflichtend: Unternehmen müssen für das Wirtschaftsjahr 2013, das am 1. Januar 2013 oder unterjährig beginnen kann, zwingend eine E-Bilanz abgeben. Bilanzierungspflichtige Unternehmen müssen dann ihre Jahresabschlussdaten für steuerliche Zwecke nach amtlich vorgeschriebenem Datensatz elektronisch an die Finanzverwaltung übermitteln. Von der Verpflichtung zur Übermittlung der E-Bilanz sind rund 1,35 Millionen Unternehmen betroffen.

Lohnsteuerkarte auf Papier wird abgeschafft: Die Lohnsteuerkarte auf Papier hat endgültig ausgedient. Im Jahr 2013 wird sie durch das Verfahren zum Abruf elektronischer Lohnsteuerabzugsmerkmale (ELStAM) ersetzt. Die Arbeitgeber werden künftig die für die Lohnsteuerabrechnung ihrer Arbeitnehmer notwendigen Steuerdaten (Steuerklasse, Kinderfreibeträge etc.) aus einem zentralen Datenpool der Finanzverwaltung abrufen. Diese Angaben wurden zuvor vom Finanzamt auf der Lohnsteuerkarte eingetragen. Damit die Arbeitgeber den Einstieg in das neue Verfahren frei wählen können, läuft bis zum 31. Dezember 2013 eine Übergangszeit. Dann müssen alle Arbeitgeber auf das elektronische Verfahren umgestellt haben. Arbeitnehmer müssen Freibeträge (z.B. für Berufspendler) bei ihrem Finanzamt neu beantragen, wenn diese bereits bei der monatlichen Lohnabrechnung berücksichtigt werden sollen. Andernfalls werden die Freibeträge erst bei der Jahressteuererklärung angerechnet.

Elektronische Authentifizierung für Steueranmeldungen: Ab 2013 ist für Umsatzsteuervoranmeldungen und Lohnsteueranmeldungen von Unternehmen und Selbständigen eine elektronische Authentifizierung erforderlich. Für die elektronische Authentifizierung gibt es verschiedene Möglichkeiten. Allen gemeinsam ist die Notwendigkeit einer vorherigen Registrierung auf der Seite ElsterOnline.de. Da es bei der Registrierung zu Wartezeiten kommen kann, sollte sie so schnell wie möglich vorgenommen werden. Insbesondere Arbeitgeber sollten sich dabei für ein "Nicht-persönliches Zertifikat" (Organisationszertifikat) unter Verwendung der Steuernummer des Unternehmens entscheiden. Unter die neue Rechtslage fallen auch Anträge auf Dauerfristverlängerung, die "Zusammenfassende Meldung" in der Umsatzsteuer und die Anmeldung einer Sondervorauszahlung.

Neues europäisches Cybercrime Centre: Im Januar 2013 nimmt das Europäische Cybercrime Centre bei Europol in Den Haag seinen Dienst auf. Ziel ist es, die grenzübergreifende Zusammenarbeit bei der Bekämpfung von Computer- und Internetkriminalität innerhalb Europas zu verbessern. Das Zentrum soll Informationen bündeln, bei Ermittlungen unterstützen und einheitliche Abwehrstrategien für die EU-Länder entwickeln. Das Cybercrime Centre startet mit einem kleinen Team und wird schrittweise ausgebaut. Eine Machbarkeitsstudie im Auftrag der EU-Kommission hat einen Mindestbedarf von 32 Mitarbeitern und jährliche Kosten von rund 8 Millionen Euro ergeben. Bei steigendem Bedarf könnten bis zu 250 Mitarbeiter beschäftigt werden. (Bitkom: ra)

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Meldungen: Europäische Kommission

  • Was sind die Kernelemente der überarbeiteten EPBD?

    Mit der überarbeiteten Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden (EPBD) wird Europa auf den richtigen Weg gebracht, bis 2050 einen vollständig dekarbonisierten Gebäudebestand zu erreichen, indem Renovierungen in jedem Mitgliedstaat vorangetrieben werden, insbesondere bei Gebäuden mit der schlechtesten Gesamtenergieeffizienz. Der (2018 vereinbarte) bestehende Rechtsrahmen wird aktualisiert, um ehrgeizigeren Klimaschutzzielen in Verbindung mit sozialen Maßnahmen Rechnung zu tragen, und gibt den Mitgliedstaaten die nötige Flexibilität, um den Unterschieden im Gebäudebestand in Europa Rechnung zu tragen.

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    Die Europäische Kommission hat eine mit 2,2 Mrd. EUR ausgestattete deutsche Beihilferegelung genehmigt, mit der Investitionen in die Dekarbonisierung industrieller Produktionsprozesse gefördert werden sollen, um den Übergang zu einer klimaneutralen Wirtschaft im Einklang mit dem Industrieplan zum Grünen Deal zu unterstützen. Die Regelung wurde auf der Grundlage des von der Kommission am 9. März 2023 angenommenen und am 20. November 2023 geänderten Befristeten Rahmens zur Krisenbewältigung und zur Gestaltung des Wandels genehmigt, um Maßnahmen in Bereichen zu fördern, die für die Beschleunigung des grünen Wandels und die Verringerung der Abhängigkeit von fossilen Brennstoffen von entscheidender Bedeutung sind.

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    Um ihrer Verpflichtung nachzukommen, den Verwaltungsaufwand für Landwirtinnen und Landwirte in der EU zu verringern, hat die Europäische Kommission vorgeschlagen, einige Bestimmungen der Gemeinsamen Agrarpolitik (GAP) zu überarbeiten, um Vereinfachungen zu bewirken und gleichzeitig eine starke, nachhaltige und wettbewerbsfähige Politik für Landwirtschaft und Lebensmittel in der EU aufrechtzuerhalten.

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